Lärmaktionsplan für Rettigheim – Tempo 30 km/h

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zunächst hoffen wir, dass Sie/ihr alle gut erholt und vor allem gesund aus den Sommerferien bzw. dem Sommerurlaub zurückgekehrt sind/seid.

In der Sitzung vor seiner Sommerpause befasste sich der Gemeinderat u. a. mit dem Thema Lärmaktionsplan für den Ortsteil Rettigheim. Hierbei geht und ging es darum, die rechtliche Absicherung der bereits durch die Mühlhäuser örtliche Straßenverkehrsbehörde vergangenes Jahr angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h für die gesamte Strecke der Ortsdurchfahrt (Rotenberger- und Östringer Straße).

Dass die angeordnete Maßnahme rechtssicher ist, war bereits in den zurückliegenden Sitzungen zu diesem Thema ein wesentliches Anliegen der Ratsmitglieder der Freie Wähler-Bürgerliste e. V. Es wäre sehr bedauerlich, wenn das angestrebte Ziel aufgrund möglicherweise nicht rechtzeitig im Vorfeld gemachter „rechtlicher Hausaufgaben“, im Nachhinein gefährdet wäre. In Rettigheim kann nun hoffentlich mit der Lärmbelastung rechtssicher in absehbarer Zeit die verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung begründet werden. Dann steht wohl auch der Zustimmung der Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe als obere Straßenverkehrsbehörde, nichts mehr im Wege.
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab unser Gemeinderat Bruno Sauer eine Stellungnahme ab. Die Fraktion der Freie Wähler-Bürgerliste e. V. stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nach Beantwortung der Fragen durch Herrn Köhler vom Ingenieurbüro Köhler & Leutwein zu.

Herr Spanberger, werte Mitglieder des Gemeinderats, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrter Herr Köhler, der Lärmaktionsplan ist die rechtliche Grundlage für die beabsichtigte Geschwindigkeits- und Lärmreduktion im Ortsteil Rettigheim. Zunächst der Hinweis, dass es sich bei der Geschwindigkeitsbeschränkung in Rettigheim nicht wie mehrfach genannt um eine Tempo 30-Zone, sondern um eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung handelt. Aufgrund der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe ergeben sich noch Fragen, welche Herr Köhler sicher beantworten kann. Die Thematik Lärmaktionsplan ist nicht einfach. Sie Herr Köhler haben aber nun schon etwas Licht in das Dunkel gebracht. Dennoch habe ich einige Fragen.

Die Gemeinde hat zu den Ausführungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe u. a. wie folgt Stellung genommen: „Die geforderte genaue Anzahl der Betroffenen (hausgenau) wird im Rahmen der Gesamtkartierung Mühlhausen ermittelt.

Daher die Frage, ob sich durch die Gesamtkartierung Auswirkungen auf den heutigen Beschluss ergeben können und wenn ja welche? Das Regierungspräsidium Karlsruhe schreibt auf Seite 4 seiner Stellungnahme hinsichtlich der betroffenen Personen in den grob geschätzten, belasteten Gebäuden: „Nach einer ersten groben Prüfung stellt sich die Frage, wie viele Einwohner in den Gebäuden betroffen sind.“ In der Tabelle zu Nr. 2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten werden bei der geschätzten Zahl der von Umgebungslärm betroffenen Menschen, 2 Menschen mit der Lärmbelastung über 55 bis 60 dbA angegeben.

Hierzu folgende Fragen:
Können Sie Herr Köhler, dies etwas näher erläutern?
2 Menschen erscheinen auf den ersten Blick nicht viel.

Wie viele Menschen sind von Überschreitungen der Grenzwerte tatsächlich betroffen?
Es wird einmal von Betroffenheit auf einer Länge von ca. 790 m gesprochen. Das ist nicht in die gesamte Ortsdurchfahrt, auf welcher das Tempo 30 avisiert ist.

Muss damit gerechnet werden, dass für die restliche Strecke der Ortsdurchfahrt (also Gesamtstrecke – 790m) das Tempo 30 wieder aufgehoben werden muss?

Anfragen unter TOP Verschiedenes
Unter TOP Verschiedenes stellte Gemeinderat Bruno Sauer der Verwaltung die beiden folgenden Anfragen.

  • Die gute Nachricht vom Bescheid des Wasserwirtschaftsamt im Zusammenhang mit der Herstellung der Fischtreppe passt zu meiner Frage.
    Wir haben im ersten Bauabschnitt am Waldangelbach eine vorbildliche Uferbefestigung vorgenommen. Daher die Frage, ob nun mit Herstellung der Fischtreppe auch die Uferbefestigung fortgeführt wird und wenn ja auf welcher Strecke?
  • Da wir gerade beim Thema Wasser sind. Die Bilder der Flutkatastrophe vergangene Woche haben uns gezeigt, dass die Natur nur bedingt beherrscht werden kann. Es gilt für die beherrschbaren Dinge gut vorbereitet zu sein, um unvermeidbare Schäden zu minimieren. Daher war es gut, dass wir vor genau einem Jahr in der Sitzung in Rettigheim den Beschluss gefasst haben, das Starkrisikomanagement umzusetzen. Eine Anfrage im Frühjahr ergab, dass noch nicht alle Genehmigungsläufe abgeschlossen seien. Daher die Frage, wie der aktuelle Stand ist und wann es los geht



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