Bebauungsplan „Kelteräcker“ in Tairnbach

Änderung und Erweiterung Erlass einer Veränderungssperre für das genannte Gebiet

In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause befasste sich der Gemeinderat u.a. mit dem Bebauungsplan „Kelteräcker“ im OT Tairnbach. Da dieser aus dem Jahr 1962 stammt und seither in unveränderter Form seine Gültigkeit hat, entspricht der Plan selbstverständlich weder inhaltlich noch dem Umfang der baulichen Vorgaben nach den heutigen Festsetzungen eines Bebauungsplanes. Deshalb war eine „Frischzellenkur“ dringend von Nöten.

Die Bindungswirkung eines Bebauungsplanes entfaltet sich erst nach Eintritt seiner Rechtskraft. Um zwischenzeitlichen Bauvorhaben, die im Widerspruch zu den städtebaulichen Zielen des Bebauungsplanes stehen, entgegenzuwirken, musste präventiv eine Veränderungssperre erlassen werden. Dies bedeutet natürlich nicht, dass keinerlei Bautätigkeit in diesem Gebiet vorgenommen werden kann. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Entscheidungsbefugt ist hierbei die Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Zu der o.g. Problematik gab für die Freien Wähler unser GR Reinhold Sauer eine Stellungnahme ab:

„Herr Bürgermeister, sehr geehrte Ratsmitglieder, werte Zuhörerinnen und Zuhörer, der Bebauungsplan „Kelteräcker“ soll räumlich erweitert und geändert werden. Auslöser dieses Unterfangens ist sicherlich auch der ursprünglich geplante Bau von 4 Reihenhäuser im Bereich des Kirchplatzes, der in der Bevölkerung kontrovers diskutiert wurde. Durch die räumliche Erweiterung des Bebauungsplanes wird insbesondere das bisher unbebaute Grundstück mit der Flst.Nr. 500 in seiner möglichen Nutzung erstmals näher ausgestaltet. Dadurch bietet sich die Möglichkeit für die Gemeinde im Rahmen der nach dem grundsätzlichen Aufstellungsbeschluss folgenden konkreten und detaillierten Ausarbeitungen der geplanten Änderungen für dieses Grundstück aber auch für weitere übergroße Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes eine maßvolle und auf den gebietsbezogenen Bestand angepasste Nutzung festzulegen.

Dadurch wird für alle Beteiligten mehr Rechts- und Planungssicherheit geschaffen. Die damit einhergehende Anpassung des aus dem Jahre 1962 stammenden Bebauungsplans an die heutigen gängigen und tiefergehenden Festsetzungen eines Bebauungsplanes ist ebenso sinnvoll wie auch der Erlass von örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich, der somit weiter ausgestaltete Regelungen erfährt. Die für diesen Bereich nun auch zu erlassende Veränderungssperre führt dazu, dass bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes keine Vorhaben umgesetzt werden können, die im Widerspruch zu den städtebaulichen Zielen der Gemeinde stehen. Gleichwohl sind im Einvernehmen mit der Gemeinde trotzdem im Ausnahmefall jederzeit bauliche Vorhaben in diesem Bereich möglich. Die Freien Wähler stimmen deshalb der Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes Kelteräcker, dem Erlass von örtlichen Bauvorschriften und der Veränderungssperre für diesen Bereich zu.“

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

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