Chillplatz für Jugendliche

In der letzten Gemeinderatssitzung am 24.06.2021 stand u. a. auch die „Ausweisung“ eines Jugendgrundstücks bzw. eines „Chillplatzes“ auf der Tagesordnung. Dem Wunsch des Kinder- und Jugendforums wurde hiermit Rechnung getragen und soll nun eine Möglichkeit bieten eine Örtlichkeit auszubauen, an welcher sich Jugendliche ungezwungen im Freien („Open-Air-Bereich“) treffen können.

Der Gemeinderat folgte einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Kulturelles und Soziales und entschied sich für die Ausweisung des Grundstück Nr. 7293 im Gewann „Bannholz“. Dieses wird durch die Eigentümer kostenfrei verpachtet, da im Gegenzug die Pflege durch die Gemeinde gewährleistet wird. Die erste Grobschätzung der Verwaltung beläuft sich auf rd. 14.000,- €.

Unser Gemeinderat Bruno Sauer gab für unsere Fraktion die folgende Stellungnahme ab.
Herr Spanberger, Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, lieber Robin Wittmer, werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,mit dem heutigen Tagesordnungspunkt entwickeln wir die Gemeinde hinsichtlich der Attraktivität für Jugendliche weiter. Die Intention sich ungezwungen treffen zu können ist nachvollziehbar, wobei die Gemeinde schon bislang nicht untätig war. Jeder Ortsteil hat ein gut ausgebautes Jugendzentrum. Und üblicherweise finden und treffen sich Jugendliche an Plätzen im „Open-Air-Bereich“, die ihnen zusagen. Dies dürfte sich auch nach der Fertigstellung dieses Platzes nicht drastisch verändern. Robin Wittmer darf ich im Namen der Fraktion der Freien Wähler-Bürgerliste e. V. als Jugendvertreter stellvertretend für das Engagement der Jugendlichen für die geleistete Arbeit danken. Die Koordination der Meinungen ist eine sicher nicht immer einfache aber durchaus wichtige Aufgabe. Für uns als Gemeinderat ist diese Arbeit eine sehr hilfreiche. Der nun favorisierte Platz der Variante 1 im Gewann „Bannholz“ findet auch unsere grundsätzliche Zustimmung. Positiv zu bewerten ist, dass mit der Lage des Grundstücks die Anwohnerschaft der Unteren Mühlstraße hoffentlich nicht durch mögliche Schallemissionen belästigt wird.Weiterhin ist auch die kostenfreie Verpachtung durch den Eigentümer sehr zu begrüßen. Es kann bei verantwortungsvoller Nutzung eine Win-Win-Win-Situation entstehen. Neben den Jugendlichen profitiert der Eigentümer, der sich um die Pflege des Grundstücks nicht kümmern muss. Des Weiteren ist die Gemeinde Nutznießer, da sie das zeitgemäße Angebot für die Jugendlichen erweitert.

Dennoch gilt es durch die Verwaltung noch einige Fragen zu beantworten.

  1. Beabsichtigt die Verwaltung zumindest Grundzüge eines verbindlichen Nutzungskonzepts zu erstellen?
    „Fördern und fordern“ sollte auch hier gelten. Die Verantwortung als Vertrauensvorschuss zu gewähren und gleichzeitig dieselbe einzufordern, sollte es zu Problemen kommen, dürfte ein hilfreicher Weg sein um den Erfolg der Anlage zu gewährleisten.
  2. Zu welchen Zeiten, durchgängig oder innerhalb eines Zeitfensters, ist die Nutzung des Grundstücks vorgesehen?
  3. Des Weiteren die Frage, ob durch die Bezeichnung „Jugendgrundstück“ bzw. „Chillplatz“ andere Generationen von der Nutzung ausgeschlossen sind oder sein sollen? Oder kann jeder bzw. jede diese Anlage ohne Weiteres nutzen? Jung und Alt gehören in der Gesellschaft grundsätzlich zusammen.
    Wir hätten den Begriff „Freizeitanlage“, wie in den ersten Beratungen vorgeschlagen, favorisiert. Damit hätte sich niemand durch die Wortwahl indirekt ausgeschlossen fühlen können. Die Nähe zu Rotenberg könnte auch Auswirkungen dorthin haben. 70 bzw. 160 m Abstand zur Wohnbebauung zwischen den beiden Varianten sind nicht sehr groß. Es wäre schade, wenn die guten Beziehungen zum Nachbarort beeinträchtigt würden. Wir gehen jedoch im Vertrauen grundsätzlich davon aus, dass dies durch verantwortungsvolles Handeln der Nutzer nicht eintreten wird. Wenn doch werden Sie Herr Spanberger und die Verwaltung erster Ansprechpartner sein. Daher hielten wir ein Nutzungskonzept für eine gute unterstützende Möglichkeit die positiven Aspekte zu fördern und nicht per se auszuschließende negative Auswirkungen möglichst erst gar nicht aufkommen zu lassen. Die Zusage der Jugendlichen bei der Errichtung wie bei der späteren Pflege zu helfen ist zu begrüßen und anzuerkennen.
  4. Nicht klar ersichtlich ist, wer nach Fertigstellung konkret Verantwortung für was trägt?
    Die Verwaltung sollte als örtliche Straßenverkehrsbehörde die verkehrsrechtlichen Problemstellungen besonders im Auge behalten. In diesem Zusammenhang die abschließende Frage
  5. Ist beabsichtigt, die Befahrung der Rebanlage Heiligenstein als Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Grundstück zuzulassen? Hiervon würden wir dringend abraten.

Die Freien Wähler stimmen dem Verwaltungsvorschlag zu und wünschen insbesondere den Jugendlichen viel Freude bei der sachgerechten Nutzung. Wir vertrauen auf euch.

Bianca Dolland-Göbel

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