Sanierung der Sternweilerstraße / Kirchstraße im OT Tairnbach

3,6 Millionen Euro anvisierte Investitionssumme

In seiner jüngsten Sitzung brachte der Gemeinderat ein millionenschweres Investitionspaket für die Fahrbahn- und Kanalsanierung in allen drei Ortsteilen auf den Weg. Insgesamt sollen hierbei 6,5 Millionen Euro (Stand heute) investiert werden.

Sicherlich kann man sich hier der Aussage der Verwaltung anschließen, die das Ganze als „größtes Straßensanierungsprogramm in der jüngeren Geschichte Mühlhausens“ bezeichnet hat.

Im OT Tairnbach betreffen die Sanierungsmaßnahmen die Sternweilerstraße K 4271 und die Kirchstraße. In der o.g. Sitzung waren Dietmar Glup vom Städteplanungsbüro Sternemann & Glup sowie Simon Schuster vom Ingenieurbüro Willaredt Ingenieure Part GmbH anwesend, um die vorgesehenen Maßnahmen zu erklären.

Die Sternweilerstraße ist in der Prioritätenliste 2021 der gemeindeeigenen Straßen und Gehwege in der obersten Stufe 1 + 2 zu finden. Die Sanierungsfläche wird mit 3800 m2 beziffert, der Gehweganteil mit 1570 m2.

Diese Ortsdurchfahrtstraße ist schon seit langer Zeit in einem sanierungswürdigen Zustand. Durch den Schwerlastverkehr, ausgelöst durch die Baumaßnahmen an der BAB 6, verschlimmerte sich der Straßenzustand dramatisch. Das Straßenbauamt R.N.K. hat deshalb die Sternweilerstraße in ihr Deckensanierungsprogramm mit aufgenommen.

Wenig Sinn macht es natürlich nur die Straßendecke zu sanieren, ohne vorher den Unterbau sowie die Kanalisation mit den Hausanschlüssen zu untersuchen/sanieren. Ebenso können in diesem Zug die Gehwege saniert, entsprechende gestalterische Maßnahmen in der Ortsmitte sowie der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen durchgeführt werden.

Der ZWL Malsch hat bereits signalisiert, die marode Wasserleitung auf der gesamten Streckenlänge von über 800 m zu erneuern.

Noch in 2022 sollen die Kanäle im Untergrund saniert werden. Im kommenden Jahr wird dann die komplette Durchfahrtsstraße, immer in verschiedenen Teilabschnitten, generalsaniert; hierbei ist eine innerörtliche Umleitungsstrecke vorgesehen.

Die voraussichtliche Bauzeit wird auf ca. 1,5 Jahre geschätzt, die Investitionssumme (nur Sternweilerstraße) auf 3 Millionen EUR.

Um bauliche Synergieeffekte zu erzielen und Kosten einzusparen, macht es natürlich Sinn, die Kirchstraße auf der Länge Einmündung Sternweilerstraße bis zum Friedhof gleich mitzusanieren. Auch diese Straße ist in der o.g. Prioritätenliste in der Kategorie 1 eingestuft. Die Sanierungsfläche wird mit 600 m2, der Gehweg mit 240 m2 angegeben. Die Kosten für Straßen- und Kanalbau werden hier auf ca. 600.000,-€ geschätzt.

Den Vorschlag des OV, bei den Sanierungsmaßnahmen mit der Kirchstraße zu beginnen oder, wenn nicht möglich, nach dem Ausbau der Sternweilerstraße auf 2024 zu verschieben, sehen wir kritisch. Grund des Vorschlags ist das 200-jährige Kirchengebäude Jubiläum sowie die Teilnahme am „Tag des Denkmals“ am 10.09.2023. Hier wird eine nur eingeschränkte Erreichbarkeit der Kirche befürchtet.

Kritisch sehen wir diesen Vorschlag deshalb, weil die Kostenschätzung für den Sanierungsteil der Kirchstraße (600.000,-€) nur als Teil der Gesamtmaßnahme seine Gültigkeit hat.

Bei dieser nicht gerade kleinen Summe müsste man laut dem Planungsbüro mit einem Kostensteigerungsfaktor von 1,5 – 2 rechnen, sollte die Sanierung der Kirchstraße zeitlich abgesetzt zu den anderen Maßnahmen umgesetzt werden. Immerhin handelt sich hier um Steuergelder unserer Bürgerschaft, über welche der Gemeinderat als Gesamtgremium entscheidet !

GR Reinhold Sauer erklärte für die Freien Wähler die Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag bzw. zur vorgelegten Planung und hält den Ausbau für dringend erforderlich.

Er bezog sich auf die Aussage des Planers Herrn Glup, die Untergasse künftig auch zur Lenkung der Fußgänger miteinzubeziehen. Er gab zu bedenken, dass die Gehwege in diesem Bereich beidseits der Sternweiler Straße sehr unterschiedliche Breiten und Akzeptanzen aufweisen. So sei der günstig gelegene Gehweg entlang der Häuserfront so schmal, dass er von den Fußgängern fast nicht benutzt würde, während der andere breiter sei, aber noch weniger von Fußgängern genutzt werde.

Er fragt daher an, ob es planungstechnisch möglich sei aus diese beiden Flächen einen breiteren Gehweg auf der Häuserseite zu gestalten.

Herr Glup erläutert, dass die Fläche auf der Seite des Geländers eine Mauerkappe und nicht als Fußweg gedacht sei.

Auf die Nachfrage von GR Reinhold Sauer erklärt er, dass es auch aus statischen Gründen nicht möglich sei, hier Fläche wegzunehmen, um auf der anderen Seite einen breiteren Gehweg zu erzielen.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

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