Mögliche Erweiterung des Gewerbegebiets Ruhberg

Mögliche Erweiterung des Gewerbegebiets Ruhberg sowie der Kleingartenanlage mit „Chill-Platz“ sorgte für Diskussionsstoff

In seiner letzten Sitzung befasste sich der Gemeinderat u.a. mit der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes des GVV Rauenberg. Diese geht einher mit der gleichzeitig laufenden Fortschreibung des Regionalplanes der Metropolregion Rhein-Neckar. In dieser Fortschreibung soll eine Kommune die angedachten Vorstellungen für ihre weitere Entwicklung darlegen.

Neben zwei Projekten im OT Tairnbach ging es in diesem TOP um das o.g. Areal. In Gesprächen mit der Verwaltung hatte der Obst- und Gartenbauverein e.V. den Wunsch geäußert, die bestehende Kleingartenanlage „Lückenbusch“ zu erweitern, da eine große Nachfrage an Gartenparzellen besteht. Gleichzeitig war über das Kinder- und Jugendforum der Wunsch nach einem „Chill-Grundstück“ mit Grillplatz an die Verwaltung herangetragen worden. Beide Anliegen könnten nach Auffassung der Gemeinde ggü. der derzeit bestehenden Kleingartenanlage realisiert werden.

Die freie Fläche zwischen dem bisherigen Gewerbegebiet „Ruhberg II“ und der Kleingartenanlage sowie die Fläche bis zur L 546 stünden einer möglichen Erweiterung des Gewerbegebiets „Ruhberg III“ zur Verfügung.

Zu allen drei Projekten entwickelte sich eine angeregte Diskussion, zumal den Ratsmitgliedern in der Sitzung erstmals Planungsvorschläge von Städteplaner Dietmar Glup präsentiert wurden.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V. gab GR Bruno Sauer nachfolgende Stellungnahme ab:

„Herr Spanberger, Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, werte Zuhörerschaft,

zunächst Herr Glup danke ich Ihnen für Ihre Ausführungen. Zum Teilaspekt Erweiterung der Kleingartenanlage ist festzustellen, dass einer solcher grundsätzlich zugestimmt werden kann. Die bestehende Kleingartenanlage hat sich insgesamt gut entwickelt und kann sich sehen lassen. Sie bereichert die Gemeinde durchaus. Es gilt jedoch eine geordnete Erweiterung, auch was die Lage angeht, durchzuführen. Hierfür bedarf es eines Konzepts.

Was den „Chillplatz“ angeht, so ist es erfreulich zu lesen, dass wir zwischenzeitlich von einem „Grillplatz“ sprechen. Insofern danke ich Ihnen Herr Spanberger für die Berücksichtigung von Anregungen zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir präferieren die Formulierung „Freizeitanlage“ als am zielführendsten. Dies deshalb, da wir mit dieser Formulierung keine Einengung der Entscheidungsfreiheit des Gemeinderats beschließen. Die Hinweise des Jugendforums und deren Arbeit sind zu begrüßen.

Heute gilt es jedoch nur die Flächen in den Flächennutzungsplan aufzunehmen und die Grundlage, sprich die Fläche für Maßnahmen der Freizeitgestaltung, zu schaffen. Es freut uns, dass die Gemeinde dadurch auch etwas mehr Kontrolle über solche Flächen erhalten will. Ob diese Hoffnung erfüllt wird, muss die praktische Anwendung nach einer Realisierung zeigen. Die genaue Lage und Ausgestaltung dieser Fläche, deren Verwaltung usw. muss der Gemeinderat gesondert festlegen. Im Flächennutzungsplan sollte hierzu noch keine vorweggenommene Festlegung erfolgen. Dies auch, da wir heute noch nicht wissen, ob sich nach einer Beratung durch den Gemeinderat möglicherweise nicht noch weitere Optionen der Nutzungsmöglichkeiten für Jugendliche u. a. ergeben. Daher blieben unseres Erachtens mit der Formulierung „Freizeitanlage“ dem Gemeinderat alle Optionen erhalten, hier das Bestmögliche zu gestalten. Insofern stimmen wir diesem Aspekt zu.

Der kritischere Teil dieses Tagesordnungspunktes ist die avisierte Gewerbegebietserweiterung Ruhberg III. Die sehr knappe Beschreibung hierzu in der Sitzungsvorlage überrascht etwas. Dies, weil die vorgeschlagene Entscheidung eine nicht unerhebliche Tragweite hat, auch wenn es nur eine Gebietsanmeldung für die Aufnahme in den Flächennutzungsplan zu sein scheint. Der Vorschlag ist aus Sicht der Verwaltung sicher nachvollziehbar. Bei der Ausweisung der bestehenden Gewerbegebietsflächen waren auch seinerzeit schon Planspiele für eine größere Fläche vorhanden, die sich nicht ohne Grund damals nicht realisieren ließen. Eine Gewerbegebietserweiterung bietet wie so oft Chancen wirtschaftlicher Art. Eine solche bedeutet aber auch auf der anderen Seite langfristige und irreversible Eingriffe in die Natur und die Biodiversität. Einmal versiegelter Boden kann so gut wie nicht mehr reaktiviert werden. Dies darf nicht zu gering bewertet werden. Was das Land z. B. mit dem Verbot von Steingärten im Kleinen verhindern möchte, können und sollten wir hier nicht einfach ohne eine Grundsatzdiskussion im Großen übergehen. Das landesweite Verbot von Steingärten und deren Schutzwirkung im Antrag der Fraktion der Grünen in der vorletzten Sitzung hatten wir fraktionsübergreifend für gut befunden. Es ist uns bewusst, dass Wirtschaft contra Umwelt immer eine Grundsatzfrage darstellt, die einer gründlichen Abwägung und somit auch einer intensiven Befassung bedarf. Diese Befassung ist jedoch heute noch nicht gegeben. Angesichts der Tragweite der Entscheidung liegen heute noch nicht ausreichend Argumente vor. Daher können wir heute einer Erweiterung nicht zustimmen.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner