Neubau der Grundschule Tairnbach
Neubau der Grundschule Tairnbach nimmt Fahrt auf – Durchführung eines Architektenwettbewerbs
In der Septembersitzung befasste sich der Gemeinderat u.a. mit der Durchführung eines Architektenwettbewerbs hinsichtlich des Grundschulneubaus im OT Tairnbach. Für diesen hatte sich das Gremium bereits im Mai 2020 entschieden. Da die avisierte Bausumme (≈ 5 Mio. €) und das damit einhergehende Architektenhonorar den EU-Schwellenwert überschreitet, muss eine europaweite Ausschreibung hinsichtlich eines geeigneten Architekturbüros erfolgen. Dieser Schwellenwert wird alle zwei Jahre von der EU-Kommission überprüft und ggf. angepasst. Derzeit liegt dieser für öffentliche Bauaufträge bei 5,35 Mio. €
Dieses europaweite Auswahlverfahren wird durch das Städteplanungsbüro Sternemann und Glup in Abstimmung mit der Architektenkammer durchgeführt. Von den eingehenden Bewerbungen werden 15 geeignete Architektenbüros ausgewählt, die mit ihren Planungsentwürfen im eigentlichen Wettbewerb gegeneinander antreten. Ein Preisgericht, bestehend aus 6 Fachpreisrichtern (Architekten/innen) und 5 Sachpreisrichtern (Bürgermeister und je ein/e Gemeinderat/in der im Rat vertretenen Fraktionen) wird die anonymisierten Entwürfe bewerten und einen Gewinner auswählen. Die finale Entscheidung über den Wettbewerbssieger trifft dann der Gemeinderat. In der Sitzung war dem Plenum der Auslobungstext des Planungsbüros Sternemann und Glup vorgelegt worden.
Für die Freien Wähler gab GR Reimund Metzger zum o.g. Sachverhalt nachfolgende Stellungnahme ab: „Am 28.05.2020 hat sich der Gemeinderat gegen eine Sanierung des Bestandsgebäudes der Tairnbacher Grundschule und für einen Neubau entschieden. Sicherlich war jedem Ratsmitglied zu diesem Zeitpunkt klar, dass man mit dieser Entscheidung der Gemeinde zwar einen sehr großen finanziellen Kraftakt aufbürdet (avisierte Bausumme sind ca. 5 Mio. EUR), zum anderen eröffnet man sich aber die Möglichkeit, im OT Tairnbach ein aktuell zeitgemäßes und zukunftsorientiertes Schulgebäude zu errichten. Die Notwendigkeit ist unbestritten, die ansteigenden Schülerzahlen sprechen für sich und die in den kommenden Jahren angedachten Neubaugebiete lassen sicherlich eine Fortsetzung dieses Trends vermuten.
Nach der eingangs genannten Entscheidung hat sich der Ortschaftsrat 1 x in öffentlicher Sitzung und die Schulbaukommission „Grundschule Tairnbach“ 3 x in nichtöffentlicher Sitzung mit der Thematik befasst. Für einen Außenstehenden mag dies evtl. übertrieben häufig sein, jedoch haben solche Vorbesprechungen ihre Berechtigung, bringen sie doch die verschiedensten Ideen und Ansichten zusammen, um am Ende das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Hierzu ein kleines Beispiel:
Am 18.05.2021 tagte die Schulbaukommission. In dieser Sitzung wurde den Kommissionsmitgliedern durch das Städteplanungsbüro Sternemann & Glup ein Auslobungstext für die Durchführung eines Architektenwettbewerbs zum Grundschulneubau vorgelegt. Der Schwerpunkt dieser Auslobung lag auf dem Raumprogramm und der Lage des vorgesehenen Schulstandortes.
Durch unsere Ortschaftsrätin Martina Quentin wurde im Rahmen der Diskussion hinsichtlich der energetischen Gebäudeausrichtung und der ökologischen Nachhaltigkeit nachgefragt. Dies wurde zu diesem Zeitpunkt als irrelevant für den Auslobungstext abgewiesen. Nach dem Hinweis auf eine Vorschrift vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Städteentwicklung aus dem Jahre 2013 hinsichtlich der Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben wurde der Auslobungstext durch das Städteplanungsbüro Sternemann & Glup entsprechend ergänzt und aktualisiert (siehe Pkt. 15 des vorliegenden Auslobungstextes „Energieversorgung und Nachhaltigkeit“).
Man kann nicht oft genug betonen, wie außerordentlich wichtig die Ausarbeitung des Auslobungstextes ist. Vorgaben so viel als nötig, Freiheiten so viel als möglich. Vergleichbar ist das Ganze mit den Fundamenten bei einem Hausbau … taugen diese nichts, wackelt das ganze Konstrukt. Den teilnehmenden Architekturbüros werden quasi „Leitplanken“ vorgegeben, innerhalb derer sie sich gestalterisch entfalten können.
Den vorliegenden Auslobungstext kann man als absolut gelungen bezeichnen. Es wurde an alles gedacht … neben den sog. Formalien wie z.B. die Zusammensetzung der Fach- und Sachgutachter, Auslobung/Verteilung des Preisgeldes oder die Anzahl der zugelassenen Architekturbüros usw. wurden Vorgaben hinsichtlich der Räumlichkeiten, der Multifunktionalität, Nachhaltigkeit, Gebäudetechnik usw. um nur einige zu nennen, im Text verankert. Selbst das Thema „Inklusion“ oder das „in sich Einfügen“ in die Umgebung wurde nicht vergessen.
Alles in allem eine absolut professionelle Arbeit, für die dem Planungsbüro Sternemann & Glup unser Dank und Anerkennung gilt !
Die Freien Wähler stimmen selbstverständlich dem vorliegenden Auslobungstext zu.“
Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat