Wichtige Weichenstellungen für die Feuerwehr Abt. Mühlhausen und Rettigheim

In der jüngsten Gemeinderatsitzung nahm die Thematik „Feuerlöschwesen“ einen großen zeitlichen Raum ein, standen doch richtungsweisende Entscheidungen für die beiden o.g. Feuerwehrabteilungen an.

An der Sitzung nahmen neben Architekt Eberhard Reiss auch Kreisbrandmeister Udo Denz teil.

Nachdem bereits am 28.03.2019 durch den Gemeinderat die Erneuerung und Erweiterung der Feuerwehrgerätehalle Rettigheim beschlossen worden war, stockten weiteren Aktivitäten die nächsten zwei Jahre Corona bedingt.

Zwischenzeitlich wurden diese wiederaufgenommen. Durch den beauftragten Architekten Reiss wurden in der Sitzung insgesamt fünf ausgearbeitete Konzepte für die Feuerwehrabteilung Rettigheim ausführlich vorgestellt. Hierbei wurden alle denkbaren Szenarien „durchgespielt“. Schlussendlich machte Konzept 4 „Erweiterung der Feuerwehrgerätehalle Rettigheim am jetzigen Standort“ das Rennen.

Diese Sanierung und Erweiterung wurde durch das Architekturbüro auf aktuell 1,8 Mio. EUR fortgeschrieben. Nach Abzug des zu erwartenden Zuschusses gemäß Z-Feu

von 61.480.- EUR verbleibt der Gemeinde ein Eigenanteil von 1,388520.- EUR

Für die Feuerwehrabteilung Mühlhausen wurde das Grundstück FlSt.-Nr. 11542 und entsprechend dem Flächenbedarf ein Teilstück des Flurstücks Nr. 11543, im Gewerbegebiet „In den Rotwiesen“ in Mühlhausen, als zukünftiger Standort festgelegt. Die Grundstücke wurden deshalb aus der Vermarktung herausgenommen.

Ein denkbares „gemeinsames Feuerwehrhaus“ an o.g. Standort scheiterte nicht nur wegen des Erhalts der Abteilungsstruktur der Feuerwehr mit ihren drei Abteilungen Mühlhausen, Rettigheim und Tairnbach, sondern auch an den zeitlichen Hilfsfristen, die hier nicht eingehalten werden können. Kreisbrandmeister Udo Denz äußerte sich hierzu eindeutig.

Zu der gesamten Thematik gab GR Bruno Sauer für die Freien Wähler nachfolgende Stellungnahme ab:

„Sehr geehrter Herr Spanberger, liebe Ratsmitglieder, werte Zuhörende, insbesondere die große Zahl an Feuerwehrangehörige,

zunächst vielen Dank an die Vortragenden. Wir haben heute über den Themenkomplex Feuerwehrhäuser zu beraten und zu befinden. Damit einhergehend schwingt immer auch die Frage nach der Struktur der Feuerwehr mit. Vorweg gilt es festzuhalten, dass die Feuerwehr als unselbständige Einrichtung der Gemeinde ein wichtiger Pfeiler der Sicherheitsarchitektur unserer Gemeinde ist. Sie ist ein Garant für Sicherheit der Bürgerschaft sowie deren Hab und Gut. Dafür gilt es auch an dieser Stelle Respekt und Anerkennung auszusprechen.

Zunächst ein kurzer Rückblick in die Vergangenheit, um dann nach vorne zu schauen. Am 24.05.2012 also vor 10 Jahren habe ich das im Rahmen der Verabschiedung des Feuerwehrbedarfsplanes 2013 – 2017 u. a. folgendes ausgeführt.

Der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan ist auf die bestehende dreigliedrige Struktur – 3 Ortsteilwehren in Form von Abteilungswehren – abgestimmt. Diese Struktur ist von der Feuerwehr „hausintern“ so gewollt. Solange die Feuerwehr von sich heraus keinen Veränderungswillen artikuliert, so lange muss diese Struktur als die für die Brandbekämpfung effektivste angesehen werden. Dass es andere Optionen gibt ist selbstredend. Gründe für Veränderungen könnten z. B. Kostendruck oder aber das gemeinsame Bestreben ein Hilfeleistungszentrum wie beispielsweise in Hirschberg einzurichten, sein. Jedoch ist die Gefahr des inneren Bruchs zu groß, will man eine Struktur gegen den Willen der Betroffenen ändern. Insofern sehen wir hier derzeit keinen Handlungsbedarf. Der Feuerwehr muss allerdings abverlangt werden, dass sie sich stetig selbstkritisch überprüft, ob Veränderungen notwendig, sinnvoll und im Konsens erreichbar sind.

Die derzeitige Finanzausstattung der Gemeinde lässt noch Spielraum den Status Quo zu halten. Wir wissen aber alle nicht, wie sich die Zukunft entwickelt. Große, kostenintensive Aufgaben stehen der Gemeinde ins Haus. Diese Ausführungen waren somit wohl nicht ganz unvorausschauend.

Die Reihenfolgen der Baumaßnahmen, also zuerst Rettigheim und dann mittel- bis langfristig Mühlhausen wurde, so wurde es uns mitgeteilt, durch die Feuerwehr intern so festgelegt. Wenn die Feuerwehr die jetzt vorgeschlagene Verfahrensweise hinsichtlich Reihenfolge der Umsetzung und des Umfangs als für ihre effektive Handlungsfähigkeit für notwendig ansieht und von der Verwaltung dies auch so als finanziell realisierbar vorgeschlagen wird, dann sollte der Rat dieser Verwaltungsempfehlung folgen.

Zur Machbarkeitsstudie ist anzumerken, dass man nicht mit einem anderen Ergebnis als dem nun vorliegenden rechnen musste. Ob die Studie in dieser Form und Dauer notwendig gewesen ist, kann unterschiedlich bewertet werden. Die finanzielle Ausstattung der Gemeinde, erscheint heute nicht besser als jene von vor 10 Jahren, im Gegenteil. Der Gesetzgeber macht es sich manchmal sehr einfach und denkt, wenn etwas gesetzlich geregelt ist, dann ist die Wirklichkeit ausgeklammert. Die Wirklichkeit ist jedoch jene, dass wir nicht alles was gesetzlich geregelt ist, wegen der fehlenden finanziellen Ausstattung auch gesetzeskonform umsetzen können. Die Verwaltung hat in der Sitzungsvorlage ungeschönt alle aktuellen Gesetzesverstöße (Arbeits- und Gesundheitsschutz usw.) aufgeführt, welche in beiden Feuerwehrhäusern, bereits seit Jahren bestehen. Die Tairnbacher Abteilung kann davon ein Lied singen.

Der Gesetzgeber lässt jedoch meist auch eine Hintertür offen, um sich nicht selbst oder die ausführenden Stellen gänzlich zu überfordern. Meist ist dies der Zusatz „im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Gemeinde“, wie er z. b. beim Ausbau und die Unterhaltung der Straßen in den entsprechenden Gesetzen zur Anwendung gelangt.

Der Gemeinderat hat erst in der letzten Sitzung erfahren, dass der Schulkomplex Mühlhausen je nach Variante ca. 13 Millionen kosten könnte. Der beschlossene Schulneubau Tairnbach wird wohl auf ca. 5 Millionen Euro kommen. Von Sanierungen der Straßen oder gar anderen Einrichtungen wie z. B. Kindergärten wollen wir gar nicht sprechen.

Es ist deshalb klar, dass wir nicht alles gleichzeitig umsetzen können und wir uns in nächster Zeit mit einer verbindlichen Priorisierung beschäftigen müssen, da uns sonst das Kommunalrechtsamt den Haushalt wahrscheinlich nicht (mehr) genehmigen wird. Ob wir auch weiterhin die Daseinsvorsorge mit Ausgaben in diesen Größenordnungen leisten können, bleibt abzuwarten. Von einer Pro-Kopf-Verschuldung, davon ist schon gar keine Rede mehr, die einmal mit einer roten Linie bei 1000,- Euro deklariert wurde, sind wir sonst irgendwann meilenweit entfernt.

Der Gemeinderat wird heute eine wichtige und notwendige Entscheidung für unser aller Sicherheit treffen. Es ist auch eine Wertschätzung gegenüber der gesamten Feuerwehr, sie angemessen und gesetzeskonform unterzubringen. Der Gemeinderat kann und muss sich im Wesentlichen auf die Expertise der Verwaltung u. a. hinsichtlich der Finanzierbarkeit verlassen.

In der Verwaltung sind die ausgebildeten Fachkräfte. Insofern liegt dort wie beim Gemeinderat die Verantwortung für unsere heutige Entscheidung.

Die Fraktion der Freie Wähler-Bürgerliste e. V. vertraut auf die Finanzierungsvision der Verwaltung und stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu. Wir hoffen, dass der Antrag der Freie Wähler-Bürgerliste e. V. auf Anschaffung von Sirenen alsbald in die Realisierung gelangt. Auch dies ist eine Unterstützung der Feuerwehr.

Wir danken zum Abschluss nochmals den Angehörigen der Feuerwehr für Ihren vielfältigen Einsatz. Kommen Sie stets gesund von Ihren Einsätzen nach Hause !“

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

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