Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für die Rettigheimer Ortsdurchfahrt

Der Gemeinderat stimmt der durchgängigen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für die Rettigheimer Ortsdurchfahrt zu

Nachdem zum Jahresanfang die Rotenberger Straße und die Östringer Straße in Rettigheim zur Gemeindestraße herabgestuft worden war, sollten auf Wunsch der Bürgerschaft schnellstmöglich Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der o.g. Ortsdurchfahrt getroffen werden.

Am 27.01.2020 fand hierzu eine Bürgerinfoveranstaltung im Gemeindezentrum Rettigheim statt, bei der das erstellte Verkehrskonzept der interessierten Bürgerschaft vorgestellt worden ist. Hierbei wurden seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer besonders der Wunsch nach einer Geschwindigkeitsreduzierung (mit entsprechenden Kontrollen), Parkraumüberwachung sowie die Schaffung einer Querungshilfe in der Ortsmitte geäußert.

In der Sitzung vom 19.02.2020 befasste sich der Gemeinderat u.a. deshalb mit der Problematik der Einrichtung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Rettigheim.

Seitens der Verwaltung wurde, um zeitnah eine Verbesserung der gesamten Verkehrssituation herbeizuführen, eine durchgängige Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h vorgeschlagen. Weitergehende Maßnahmen baulicher Art zur Temporeduzierung, will man im Rahmen einer Vorstudie durch das Planungsbüro Köhler & Leutwein aus Karlsruhe erarbeiten lassen.

Während der Diskussion zeichnete sich fraktionsübergreifend Zustimmung für die durchgängige 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung ab.

Lediglich GR Reimund Metzger verwies in seiner Stellungnahme auf die Vorschriften der StVO. Hier sei eindeutig geregelt, dass bei Ortsdurchfahrten grundsätzlich Tempo 50 gilt. Wenn die Untere Straßenverkehrsbehörde (die Gemeinde Mühlhausen ist dies) hiervon abweichen will, so ist dies an ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft (§ 45 StVO).

Eine streckenbezogene Temporeduzierung, um die handelt es sich im vorliegenden Fall, kann nur durchgeführt werden, wenn es

  1. die Erforderlichkeit gebietet (Altersheime, Kurorte, Schulen, Krankenhaus o.ä.) Dies trifft im vorliegenden Fall nicht zu.
  2. aus immissionsschutzrechtlichen Gründen. Hierzu ist jedoch ein entsprechendes Gutachten erforderlich, welches bis dato nicht vorliegt.
  3. erforderlich ist aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs. Hierbei muss jedoch eine „erhöhte Gefahrenlage“ begründet werden z.B. unter Hinzuziehung der Unfallstatistik der Polizei.

Insbesondere zu der Thematik „erhöhte Gefahrenlage“ erklärte GR Metzger, dass laut Unfallstatistik für die Gemeinde Rettigheim in den Jahren 2016 – 2018 (für 2019 liegt noch keine offizielle Statistik vor) auf dem relevanten Streckenabschnitt lediglich drei Verkehrsunfälle verzeichnet sind. Hieraus eine „erhöhte Gefahrenlage“ zu begründen sei doch recht schwierig!

Aus o.g. Gründen richtete er die Frage an die Verwaltung, ob der Gemeinderat davon ausgehen könne, dass die Gemeinde, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, alle rechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine durchgängige 30km/h Begrenzung geprüft und ob man diesbezüglich schon mit dem Regierungspräsidium geredet habe.

Die Nachfrage diente lediglich der Rechtssicherheit und Beständigkeit der avisierten Maßnahmen für die Rettigheimer Bürger. Es wäre äußerst unerfreulich, wenn man am Ende feststellen müsste, dass nicht alles wie versprochen umgesetzt werden kann, da die gesetzliche Grundlage dies nicht hergibt.

Bürgermeister Spanberger führte aus, dass mit dem Ingenieurbüro und dem Polizeipräsidium Mannheim die Angelegenheit abgestimmt worden sei. Mit der übergeordneten Behörde sei die Verwaltung im Gespräch. Ferner müsse aus städtebaulichen Gründen umgesetzt werden. Eine Zustimmung sei nicht notwendig, da die Gemeinde als Untere Straßenverkehrsbehörde selbst verantwortlich sei.

Schlussendlich wurde mehrheitlich die durchgängige 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung für Rettigheim beschlossen. Das Ing. Büro Köhler & Leutwein wurde mit der Erstellung einer Vorstudie hinsichtlich der baulichen Maßnahmen sowie der Vorschläge der Verkehrskonzeption beauftragt.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat         

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