Ergänzung zu „Antrag der Freie Wähler-Bürgerliste e. V. zur Neufassung der Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine“

Bereits in der vergangenen Woche berichteten wir zum o.g. Thema

In der Sitzung wurde insbesondere von einem politischen Mitbewerber immer wieder der vorgelegte zeitliche Rahmen kritisiert. Es wurde suggeriert, dass dies in voller Absicht geschehen sei, um den Antrag so schnell als möglich „durchzupeitschen“, was natürlich zu Lasten der inhaltlichen Qualität gehen würde. Dies trifft selbstverständlich so nicht zu, was man schon beim Lesen des Antrags nebst Begründung ersehen kann.

Unter anderem gab GR Bruno Sauer eine erklärende Stellungnahme ab, die neben der Kritik zu dem nicht zulässigen Beschlussvorschlag der Verwaltung auch das Thema „Zeitschiene“ beinhaltete.

Er zeigte sich verwundert darüber, wie dieser TOP zum einen dem Rat vorgelegt wurde und zum anderen, wie die Diskussion bislang verlaufen sei.

Seiner Ansicht nach müsste, wer ohne Vorbehalte den Sachverhalt betrachte, eigentlich erkennen, dass dieser Antrag allen Fraktionen die Tür für eine zeitgemäße Anpassung der Richtlinien an die veränderten Rahmenbedingungen öffnet.

Er führt sodann Folgendes aus: „Ich möchte nicht das Kommunalrecht in Gänze abhandeln, aber einige Anmerkungen erscheinen mir wichtig für das allgemeine Verständnis. Sie, Herr Spanberger sind ausschließlich für die Aufstellung der Tagesordnung zuständig. Sie entscheiden, was und an welcher Stelle auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Nur zulässige Anträge nach § 34 Abs. 1 S. 4 GemO BW, wie der unsrige, durchbrechen diese Alleinzuständigkeit. In diesem Fall haben Sie lediglich die formellen und inhaltlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags zu prüfen.

Den „fremden“ Antrag zu interpretieren, was einer Begründung nahekommt oder einen eigenen Verwaltungsbeschlussvorschlag hierzu zu erstellen, ist unzulässig. Es ist ja kein Antrag der Verwaltung. Ein eigener Beschlussvorschlag der Verwaltung widerspricht dem gesetzgeberischen Zweck des absoluten Antragsrechts.

Dessen Sinn und Zweck ist es, dass ein Antrag mit Unterstützung des entsprechenden Quorums unverändert als eigenständiger TOP auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Im Rat dürfte Konsens bestehen, dass die Vereine Teil des Rückgrats unserer örtlichen Gemeinschaft sind. Sie brauchen und verdienen jeweils individuelle Förderung und hierzu bedarf es zeitgemäßer Handlungsrichtlinien.

Ich möchte nochmals die Intention des Antrags herausheben: Ziel ist es, dass alle Fraktionen ihre Vorstellungen einbringen können und dass der zuständige Ausschuss ohne zeitlichen Druck eine Beratungs- und Beschlussvorlage für den Gemeinderat erarbeiten kann.

Unser Antrag ist in konstruktiver Absicht wie eine Checkliste für die Verwaltung aufgebaut. Die Verwaltung kann damit, nach Vorliegen der haushälterischen Grundlagen, Vorschläge in ihren Entwurf an den zuständigen Ausschuss einarbeiten. Der Ausschuss seinerseits kann prüfen, ob alles aus dem Antrag berücksichtigt wurde. Gerade der Ausschuss kennt die finanziellen Möglichkeiten von Anpassungen im Detail. Die aufgeführten Punkte sind keine Vorgaben, sondern Prüfpunkte. Wenn man es negativ sehen will, dann sind es Vorgaben, wenn man es positiv sehen will, sind es nicht bindende Hilfestellungen.

Wenn der zuständige Ausschuss am Ende diese Punkte alle für nicht erforderlich erachtet, dann kann er auch alle streichen. Und sollte der Ausschuss zum Ergebnis kommen, es bedarf überhaupt keiner Änderung, dann ist das auch ein mögliches Ergebnis. Aber heute hier über die Neufassung zu beraten, wie der Beschlussvorschlag der Verwaltung es für den unbefangenen Leser anmuten lässt, ist nicht die Absicht des Antrags.

Einfacher kann man es der Verwaltung nicht machen, was auch unsere Absicht war. Man hätte den Antrag nach Zulässigkeitsprüfung einfach als eigenen TOP dem GR versenden können. Es geht heute um einfache drei Schritte. Erstens der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung eine Entwurfsfassung zu erstellen und diese dem Ausschuss für Verwaltung und Finanzen zur intensiven Vorberatung zuzusenden. Zweitens der Ausschuss erarbeitet in aller Ruhe und Intensität einen Konsensvorschlag. Und dieser Vorschlag wird drittens dann im Gemeinderat final beraten und dann beschlossen. Für die eigentliche Arbeit des Ausschusses ist aus gutem Grund kein Zeitfenster im Antrag enthalten.

Die angesprochene Thematik „Zeitschiene“ für den Entwurf der Verwaltung stellt meines Erachtens kein Problem dar. Der Monat Februar in Antrag kam daher zustanden, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung (November 2019) nicht abzusehen war, dass der Haushalt, nicht wie sonst üblich, im Januar eingebracht und an den zuständigen Ausschuss zur Vorberatung verwiesen wird. Dieses vermeintliche Hindernis ist durch einen einfachen Änderungsantrag, das Wort „Februar“ im Beschlussantrag durch einen anderen Monat (z. B. Mai oder Juni) zu ersetzen, zu lösen. Wir sollten die Chance einer von einer breiten Mehrheit des Gemeinderats getragenen Neufassung der Richtlinien nutzen.“

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat         

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