Aufstellung Lärmaktionsplanung Gemeinde Mühlhausen

In der letzten Gemeinderatsitzung wurde den Ratsmitgliedern der Lärmaktionsplan durch das Ingenieurbüro Koehler & Leutwein vorgestellt.

Hauptaussagepunkt war hierbei, dass sowohl in Mühlhausen als auch in Rettigheim „hohe gesundheitsgefährdende Lärmemissionen“ vorliegen. Im OT Tairnbach werden die vorgegebenen Grenzwerte nicht überschritten, sodass hier keine entsprechenden Maßnahmen möglich sind.

Die Rahmendaten für die Berechnung, ab wann Verkehrslärm ungesund ist, legt das Bundesumweltamt fest. Ab einem Lärmpegel von über 60 Dezibel am Tag und über 50 Dezibel in der Nacht werden Belastungen als störend empfunden. Ab 70 Dezibel wird die ganze Sache als „gesundheitsgefährdend“ eingestuft, so der Geschäftsführer Ralph Koehler vom o.g. Ingenieurbüro.  

Als kurzfristig wirkende Maßnahme zur Lärmminderung wurde eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf bestimmten Streckenabschnitten in Mühlhausen und Rettigheim vorgeschlagen.

Der Lärmaktionsplan, der gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie alle 5 Jahre zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten ist, liegt nun einen Monat im Rathaus aus, sodass die Bevölkerung Stellungnahmen abgeben kann, die zunächst vom Ingenieurbüro geprüft werden. Im Anschluss entscheidet der Gemeinderat abschließend über den Bericht.

Zum o.g. Tagesordnungspunkt gab GR Reimund Metzger für die Freien Wähler eine Stellungnahme ab:

„Vor fast genau einem Jahr (25.03.2021) haben wir uns letztmals im Gemeinderat über die Thematik „Lärmaktionsplan“ für die Gemeinde Mühlhausen unterhalten.

An der Ausgangslage hat sich zwischenzeitlich nichts verändert. Nach wie vor gilt, dass Lärm eines der drängendsten Umweltprobleme ist. Viele Menschen beklagen sich über eine zu hohe Lärmbelästigung in ihrem Wohnumfeld, fühlen sich in ihrer Lebensqualität massiv beeinträchtigt.

Die Erkenntnis, dass Lärm zu entsprechenden gesundheitlichen Nachteilen führen kann, ist ebenfalls nichts Neues.

Vordringliches Handlungsziel für uns muss daher sein, diese Lärmbelästigung so weit als möglich zu senken.

Hier vor Ort haben wir es natürlich schwerpunktmäßig mit „Verkehrslärm“ zu tun. Andere Lärmarten wie Fluglärm, Lärm aus Bahnverkehr o.ä. spielen für uns keine Rolle.

Die Problematik wurde natürlich auch schon lange seitens des Gesetzgebers erkannt. Hieraus resultiert ein ganzes Sammelsurium an Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen.

Im Entwurf der Lärmaktionsplanung des Ingenieurbüros Koehler & Leutwein kann man eine komplette Seite mit den entsprechenden rechtlichen Vorgaben nachlesen.

Eine der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für uns ist die Umgebungslärmrichtlinie der EU aus 2002. Hierin wird u.a. vorgegeben, dass die Senkung der Lärmbelastung mit Hilfe einer Lärmkartierung mit anschließender Lärmaktionsplanung erreicht werden soll.

Kurzer Rückblick:

In 2012 und 2017 wurden in unserer Gesamtgemeinde durch die Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz (LUBW) eine Kartierung des Straßenverkehrslärms durchgeführt. Hierbei wurden die B 39 und die L 546 im gesamten Verlauf durch das Gemeindegebiet gemessen und kartiert, Kreis- oder sogar Gemeindestraßen wurden dabei nicht berücksichtigt.

In 2018 wurde durch das Ing. Büro Koehler & Leutwein eine Verkehrszählung in unserem Gemeindegebiet durchgeführt. Die hierbei festgestellten Verkehrsmengen machten es sinnvoll, die genannten Kreis- bzw. Gemeindestraßen in einer Neukartierung mit aufzunehmen.

Da neben dieser Tatsache die LUBW bzw. das Ministerium für Verkehr BW die Gemeinde Mühlhausen bereits mehrfach aufgefordert hatte, eine Lärmaktionsplanung vorzunehmen, wurde in der Eingangs benannten Gemeinderatsitzung das Ing. Büro Koehler & Leutwein mit der Erstellung der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung beauftragt.

Soweit zur Historie.

Das Planungsergebnis liegt uns allen heute als „Entwurf“ vor. Eine der wichtigsten Erkenntnisse, basierend auf den aktuell erhobenen Verkehrszahlen, ist die Tatsache, dass im Mühlhausen und Rettigheim „hohe, gesundheitsgefährdende Lärmimmissionen“ vorliegen.

Zwar wurde durch den Neubau unserer Südumgehung eine erhebliche Verkehrs-und Lärmentlastung der Ortsdurchfahrt Mühlhausen erzielt, ebenso durch eine partielle Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h, jedoch sind diese Maßnahmen nicht ausreichend.

Der Problematik kann kurzfristig nur mittels weiterer verkehrsrechtlicher Maßnahmen entgegengewirkt werden.

Die vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen des Planungsbüros beinhalten unisono eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h als kurzfristig wirkende Maßnahme.

Betroffen sind hierbei die Speyerer Straße (Länge 560 m) und Teile der Hauptstraße (Länge 210 m) in Mühlhausen sowie die K 3521 / K 4168 (Östringer Straße / Rotenberger Straße) in Rettigheim auf einer Länge von 880 m.

Die o.g. Maßnahmen werden von den Freien Wählern selbstverständlich begrüßt. Dennoch will ich die Gelegenheit nutzen, um auf einige nicht zu vernachlässigenden Aspekte hinzuweisen, die sicherlich nicht jedem hier gefallen werden.

Es kann zwar davon ausgegangen werden, dass mittel- bzw. langfristig die gesetzlichen Grundlagen (insbesondere die StVO) dahingehend geändert werden, dass die Regelgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h abgesenkt wird. Solange dies jedoch noch nicht erfolgt ist, müssen die derzeitigen gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich beachtet werden. Dies bedeutet, dass die Regelgeschwindigkeit innerorts immer noch 50 km/h ist. Davon kann unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden … § 45 (1) StVO ist da sehr eindeutig. In der Sitzung am 25.03.2021 habe ich mich dazu ja schon einmal näher geäußert.

Das einfache Aufstellen von Verkehrszeichen (30 Km) genügt natürlich nicht, Verkehrsregeln und Verkehrszeichen können nur dann ihre positive Wirkung entfalten, wenn sie beachtet werden. Die Durchsetzung ist zwingend erforderlich, will man den Anwohnern nicht nur vordergründig helfen.

Ich kann hier auf die Einlassungen von OV Egenlauf für den OT Tairnbach und E. Engelbert für den OT Rettigheim verweisen, die in schöner Regelmäßigkeit auf die viel zu hohen Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer hinweisen, trotz einer 30 Km/h Beschilderung !

Kontrolldruck ist jedoch, wie wir aus anderen Bereichen der Gemeinde sehen, personal- und kostenintensiv. Insofern muss sich hier die Verwaltung, ein schlüssiges Überwachungskonzept überlegen und ein solches dann auch tatsächlich umsetzen. Als örtliche Straßenverkehrsbehörde trifft die Gemeinde, zusammen mit dem Gemeindlichen Vollzugsdienst, somit die Verantwortung.

Weitere Maßnahmen wie z.B. Carsharing oder die Sanierung schadhafter Fahrbahnen wurden durch uns bereits auf den Weg gebracht.

Unterstützende Maßnahmen wie z.B. das Ausgeben von Infobroschüren an die Bevölkerung, in der u.a. auf den umweltschonenden Umgang mit dem eigenen Mobilitätsverhalten hingewiesen wird, befürworten wir selbstverständlich.

Wir sollten die hier vorliegende Lärmaktionsplanung nicht nur als gesetzliche Notwendigkeit verstehen, vielmehr sollten wir das Ganze als gute Gelegenheit erkennen, die Attraktivität unserer Gesamtgemeinde zu erhöhen und die Lebensqualität unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verbessern.

Die Freien Wähler werden deshalb dem Beschlussvorschlag der Verwaltung (Befürwortung des bisherigen Sachstands der Lärmaktionsplanung sowie die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange) in beiden Punkten zustimmen.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V. Reimund Metzger, Gemeinderat

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