Antrag der Freie Wähler-Bürgerliste e. V. zur Neufassung der Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine

In der Sitzung vom 30.01.2020 befasste sich der Gemeinderat mit einem Antrag der Freien Wähler, welche die Neufassung der Vereinsförderrichtlinien zum Inhalt hatte.

Diese Richtlinie stammt aus dem Jahr 1986 und wurde lediglich in den Jahren 1987 und 1991 marginal verändert. Schon allein die Tatsache, dass dort noch DM-Beträge verzeichnet und Vereine aufgelistet sind, die es schon längst nicht mehr gibt, zeigt die Notwendigkeit einer Neufassung.

GR Reimund Metzger, der in der Sitzung den Antrag der Freien Wähler begründete, hob darauf ab, dass neben den eingangs erwähnten Gründen insbesondere die Anpassung der Förderbeträge dringend notwendig sei. Erklärtes Ziel sei es, die sog. „kleinen Vereine“ und somit die mutmaßlich finanzschwächeren mehr zu fördern.

Bewusst wurden bei dem Antrag die Vokabeln „Anpassung, Deckelung, Erhöhung, kleine bzw. große Vereine“ verwendet. Hintergrund war, den handelnden Personen so viel Spielraum als möglich bei den Beratungen einzuräumen.

Um es der Verwaltung so einfach als möglich zu machen, wurde der Antrag quasi in drei Schritten aufgebaut:

  1. Der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die derzeit gültigen Richtlinien zur Förderung der örtlichen Vereine mit seinen hierzu ergangenen Änderungen bis Ende Februar 2020 neu zu fassen und hierbei insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen …
    Im Anschluss folgte eine Art „Checkliste“ mit Punkten, die den Antragstellern wichtig waren bzw. an denen sich die Verwaltung bei der Erarbeitung ihrer Rohfassung entlanghangeln kann. Diese Punkte waren keineswegs als „Vorgabe“ gedacht, wie von politischen Mitbewerbern angenommen !
  2.  Nach Erarbeitung dieser „Rohfassung“ durch die Verwaltung, ist diese im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen vorzuberaten
    In diesem Ausschuss sind alle Fraktionen, entsprechend den Mehrheitsverhältnissen, vertreten. Dort kann jeder seine Vorschläge in nichtöffentlicher Sitzung und ohne Zeitdruck einbringen, sodass am Ende sich alle in den neuen Richtlinien wiederfinden (Konsenzentscheidung)
  3. Im Anschluss an diese Vorberatung durch den Ausschuss ist die Neufassung dem Gemeinderat in der unmittelbar folgenden öffentlichen Gemeinderatsitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Zu dem Gedanken, alle Vereine als unmittelbar Betroffene im Vorfeld anzuhören, kann man differenzierter Meinung sein. Der Gemeinderat ist die demokratisch gewählte Vertretung der Bürgerschaft. In ihm spiegelt sich diese auch wider. Viele Ratsmitglieder sind Mitglied in einem oder mehreren Vereinen und bringen sich dort zum Wohle dieser, ein. Der Gemeinderat entscheidet anstelle der Bürgerschaft in ihrem Auftrag und für sie i. S. d. Allgemeinwohls. Natürlich haben basisdemokratische Elemente ihren Reiz, allerdings stellt sich die Frage, wer entscheidet, wann diese zum Einsatz kommen ! Wenn z. B. Steuern (Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer etc.) oder Kosten (Eintrittspreise) usw. erhöht werden müssten, sollen dann auch alle Betroffene befragt werden, ob sie das ggf. mittragen wollen ?”

Nachdem die unter Punkt 1 genannte Checkliste komplett aus dem Antrag genommen und der Termin zur Erarbeitung der Rohfassung durch die Verwaltung auf Mai 2020 verschoben worden war, wurde der Antrag einstimmig angenommen !

Über das Zustandekommen des Termins „Februar 2020“ in unserem Antrag sowie über den vorgelegten Beschlussvorschlag der Verwaltung berichten wir separat.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat         

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