Neuer Bebauungsplan für das Wohngebiet „Kelteräcker“ im OT Tairnbach

Mit gleich zwei Tagesordnungspunkten zum Wohngebiet „Kelteräcker“ beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.

Hierzu war Architekt Glup vom Städteplanungsbüro „Sternemann und Glup“ aus Sinsheim eingeladen. Dieser stellte den Ratsmitglieder in einer eindrucksvollen Präsentation die angedachten Änderungen zu o.g. Wohngebiet vor.

Vorab sagte er, dass mit diesen Änderungen keine gänzlich neuen Strukturen geschaffen werden sollen, vielmehr soll das Wohngebiet behutsam weiterentwickelt und eine flexiblere Bebauung ermöglicht werden.

Um hier auch optisch den historisch gewachsenen Bereich nicht zu verändern, habe man sich für eine Wohneinheitenbeschränkung entschieden.

Vorgesehen seien Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten. Die Gebäudehöhe sei ebenfalls gegrenzt auf Zweigeschossigkeit bzw. Eingeschossigkeit an Hanglagen.

Im Planungsentwurf sieht vor, nicht bebaubare Grundstücksflächen mit offenem bzw. bewachsenem Boden als Grünflächen anzulegen, um Schottergärten zu vermeiden.

Sog. Nebenanlagen wie z.B. Gartenhäuser, Geschirrhütten oder Garagen sehe der Plan eine Maximalgröße von 20 m3 vor; dies sei ein verträgliches Maß.

Mit Blick auf den ökologischen Aspekt sei die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen nicht nur möglich, sondern auch erwünscht.

Die derzeit sehr beliebte Errichtung von Flachdächern soll erlaubt sein, jedoch sollen diese auf alle Fälle begrünt werden.

Der Bebauungsplanentwurf wurde schlussendlich mit lediglich zwei Enthaltungen angenommen.

Für die Freie Wähler Bürgerliste e.V. gab GR Reimund Metzger nachfolgende Stellungnahme zur Thematik ab:

„Sehr geehrter Herr Glup,

auch seitens der Freien Wähler Bürgerliste e.V. erstmal ein herzliches Dankeschön für ihre anschauliche Präsentation. Diesen detaillierten Ausarbeitungen ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, weshalb ich mich kurzfassen will.

Vor knapp 2,5 Jahren, am 30.09.2021, hat sich der Gemeinderat erstmals mit dem Bebauungsplan „Kelteräcker“ befasst und die Aufstellung der 1. Änderung samt Erweiterung angestoßen.

Mit den heutigen TOP 5 und 6 wollen wir diesen Prozess weiterführen.

Der derzeit noch gültige Bebauungsplan stammt aus dem Jahre 1962, ist also mehr als 60 Jahre alt. Leider haben wir in der Gesamtgemeinde noch mehr von diesen Uraltbebauungsplänen. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass solche Pläne weder inhaltlich, noch dem Umfang der baulichen Vorgaben nach den heutigen Bedürfnissen und rechtlichen Vorschriften entsprechen. Dies sollten wir schleunigst ändern, um potentiellen Bauwilligen in ihren Vorstellungen entgegenzukommen.

Dass man beim aktuellen Bebauungsplan die vier Flurstücke im Bereich der Kirchstraße mit aufgenommen hat, macht selbstverständlich Sinn. Es gibt nicht nur den Bauherren, sondern auch der Verwaltung Rechtsicherheit.

Die Freien Wähler Bürgerliste e.V. wird den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zustimmen !“

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.

Reimund Metzger, Gemeinderat

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