Änderung der Friedhofsatzung und der Bestattungsgebührensatzung

Die aktuelle Friedhofsatzung hat seit nunmehr fünf Jahren Bestand, wurde lediglich ein Mal (26.09.2019) geändert.

Bei der Verwaltung gingen in letzter Zeit verstärkt Nachfragen aus der Bevölkerung ein, die Möglichkeit der „gärtnerisch betreuten Gräber“ nicht nur für Wahlgräber, sondern auch für Reihengräber zuzulassen. Diesem Wunsch sollte per Gemeinderatsbeschluss nachgekommen werden.

Des Weiteren sollte der sog. „Auswärtigen Zuschlag“ komplett aus der Bestattungsgebührensatzung gestrichen werden, da dieser immer wieder für Unmut bei den Betroffenen gesorgt hatte. Diese Berechnung war zwar laut Auskunft der Verwaltung in 2021 und 2022 lediglich 9 x zum Tragen gekommen, ist aber auch rechtlich äußerst fragwürdig.

In ihrer Berichterstattung zur o.g. Thematik am vergangenen Freitag ist es unserer lokalen Tageszeitung, wohl aus Platzmangel, wieder einmal nicht gelungen, alle einen Redebeitrag liefernden Fraktionen in irgendeiner Form zu erwähnen. Um hier keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen, veröffentlichen wir hier den Redebeitrag der Freien Wähler. 

GR Reimund Metzger gab zu diesem TOP nachfolgende Stellungnahme ab:

„Sicherlich gehören „Friedhof“ und „Bestattung“ nicht zu den bevorzugten Themen, wenn man sich im Freundes- oder Bekanntenkreis unterhält. Dennoch wird sich jeder früher oder später einmal mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen, insbesondere, wenn man innerhalb der Familie betroffen ist.

Hier in der Gemeinde sind wir in der komfortablen Situation, dass unserer Bürgerschaft eine breit gefächerte Palette an verschiedenen Bestattungsformen angeboten werden kann.

Dem war nicht immer so. Bis 2018 gab es lediglich die ganz normale Erdbestattung, bei einer Feuerbestattung wurde die Beisetzung in einem Urnengrab oder in einer Urnenstehle angeboten.

Ab 2018 gab es zusätzlich ein Wiesengrabfeld, die anonyme Bestattung sowie das gärtnerisch betreute Grabfeld.

Wer heute mit offenen Augen über unseren Friedhof geht, sieht, dass die damalige Entscheidung der sog. „alternativen Bestattungsformen“ genau die Richtige gewesen war. Während die Lücken bei den Erdbestattungen immer größer werden, wird insbesondere das Wiesengrabfeld, aber auch das gärtnerisch betreute Grabfeld immer stärker nachgefragt. Zwischenzeitlich sind 70 % – 80 % aller Bestattungen Feuerbestattungen.

Bei der Verwaltung besteht eine starke Nachfrage, dass das gärtnerisch betreute Grabfeld nicht nur für Wahlgräber, sondern auch für Reihengräber zugänglich gemacht werden soll. Wir von den Freien Wählern meinen, dass man diesem Wunsch der Bevölkerung nachkommen sollte und werden dem diesbezüglichen Beschlussvorschlag zustimmen.

Im § 1 Nr. 2.8 der Bestattungsgebührensatzung geht es um den sog. „Auswärtigen Zuschlag“, der 100 % beträgt.

Mit diesem Zuschlag bewegen wir uns, rein rechtlich gesehen, auf sehr dünnem Eis. Der Grundsatz der Gleichbehandlung wird hier sträflich vernachlässigt.

Laut Sitzungsunterlagen wurde dieser Zuschlag in den Jahren 2021 und 2022 auch lediglich 9 x berechnet. Wenn wir diesen Passus aus der Gebührensatzung komplett streichen, dann würden wir ganz sicher nicht den Haushalt der Gemeinde Mühlhausen in den Ruin stürzen.

Der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen hat sich in seiner Januarsitzung ebenfalls für eine Komlettstreichung ausgesprochen.

Die Freien Wähler sind der Meinung, dass man der Bevölkerung mit dieser Streichung etwas Gutes tun kann und werden deshalb für diese bürgerfreundliche Entscheidung stimmen.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.

Reimund Metzger, Gemeinderat

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