Antrag von Bündnis90/Die Grünen zur Etablierung eines aktiven Liegenschaftsmanagements

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates befasste sich dieser mit einem Antrag von Bündnis90/Die Grünen zur Etablierung eines aktiven Liegenschaftsmanagements unter Nutzung der aktuellen Fördermöglichkeiten.

Wir begrüßen es, dass sich der Gemeinderat, gleich welche darin vertretene Gruppierung, seiner Stellung gerecht, aktiv mit Anträgen in die Weiterentwicklung der Gemeinde einbringt. Dies ist Ausdruck gelebter aktiver Demokratie.

Bei diesem aktuellen Antrag ging es schwerpunktmäßig um die Reduktion des zusätzlichen Flächenverbrauchs. Bereits verfügbare, voll erschlossene Baugrundstücke sowie leerstehende Liegenschaften sollen einer aktiven Nutzung zugeführt werden.

Um diese Ziele zu erreichen, soll zukünftig der Fokus auf das Thema „Innenverdichtung“ gelegt werden. Aber auch der Aufkauf von brachliegenden Flächen sowie der Ausweisung von Gewerbegebieten sollte beleuchtet werden.

Zu internen, kontroversen Diskussionen kam es im Vorfeld der Sitzung bzgl. des „Aktiven Liegenschafts-Managements“. Hier wurde nämlich seitens der Antragsteller die Schaffung einer entsprechenden Stelle angeregt, sofern mit dem bestehenden Mitarbeiterstamm diese Aufgabe nicht abgedeckt werden könne.

Nach Meinung der Freien Wähler könnte eine solche Stelle „zentral beim GVV“ vorgehalten werden, um somit u.a. den aktuellen Personalbestand nicht unnötig aufzustocken.

Förderprogramme zur Schaffung eines solchen Flächenmanagers/einer solchen Flächenmanagerin kann der GVV natürlich auch in Anspruch nehmen.

Für die Freien Wähler gab GR Bruno Sauer zu der Thematik eine Stellungnahme ab:

„Herr Spanberger, werte Ratsmitglieder sowie Zuhörerinnen und Zuhörer,

der vorgelegte Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beinhaltet ein Liegenschaftsmanagement. Dieses ist von seiner Idee her ein grundsätzlich guter Gedanke.

Ich persönlich kann dieses Ziel unterstützen, sofern damit eine klare Aufgabendefinition, jedoch nicht die Schaffung einer weiteren neuen Stelle verbunden ist.

Dennoch gilt es einige Anmerkungen zu den in der Antragsbegründung aufgeworfenen Bereichen zu machen.

Vorweg, verschiedene Aspekte des Antrags erscheinen mir für die Gemeinde schwer umzusetzen bzw. sind rechtlich nicht durchsetzbar.

• Innenentwicklung:

Dieses Thema findet momentan auf Grund der Gesetze des Marktes in allen Ortsteilen automatisch im großen Stil und ohne Zutun der Gemeinde statt. Wir alle erleben es. Von Investoren werden leerstehende, oft ältere Häuser aufgekauft, meist abgerissen und die Flächen neu bebaut. Dadurch wird vielfach ein zigfaches an Wohnraum geschaffen, ohne dass weitere Flächen erschlossen werden müssen.

Innenverdichtung ist den Forderungen aller hier vertretenden Gruppierungen seit Jahren immanent.

In Tairnbach stehen zum Beispiel 2 Baugebiete an, die mittelfristig baureif werden könnten, ohne dass die Gemeinde allzu viel steuern oder neues Bauland schaffen muss.

• Wohnbaugebiete:

Die Menschen wollen und sollen eigeninitiativ entscheiden können, ob sie z. B. ein ihnen gehörendes leerstehendes Gebäude der öffentlichen Hand für bestimmte Zwecke zur Verfügung stellen oder nicht. Des Weiteren ist auch eine Veräußerung der Freiwilligkeit zu überlassen.

Deshalb erscheint eine passive Leerstandskataster (z. B. durch Abfragen in der Gemeinderundschau, der Homepage usw., wer freie Wohnflächen für Zwecke der öffentlichen Hand besitzt und zur Verfügung stellen möchte) besser, als einen Manager aktiv auf die „Suche“ nach freien Wohnflächen zu schicken, der ggf. durch nachhaltigen „Druck“ das Gegenteil erreicht.

Auch in diesem Bereich regelt der Markt bei den gegenwärtig hohen Preisen vieles (ob gut oder nicht, sei dahingestellt). Wenn alte Häuser für mehrere Hunderttausend Euro zu verkaufen sind, finden sich automatisch Verkäufer. Durch die hohen Mieten werden auch viele dazu bewegt, leerstehende Gebäude wieder zu vermieten.

Wir haben einige Dinge nicht in der Hand und müssen Gegebenheit akzeptieren, die wir nicht vertretbar ändern können. Wir wollen alle bezahlbaren Wohnraum (ob Miete oder Baugrund) vorhalten, aber selbst der Bund hat diese hehre Ziel durch staatliche Maßnahmen bislang nicht zur zufriedenstellend lösen können.

• Ankauf von brachliegenden Flächen:

Derzeit verkaufen private Eigentümer kaum Flächen. Wenn doch, dann zu horrenden Preisen, der Markt gibt es her. Die Menschen wissen den Wert von Grund und Boden mehr denn je zu schätzen. Wir werden es wohl auch nicht schaffen alle brachliegenden Baugrundstücke zu den für uns passenden Zeiten bebaut zu bekommen.

Für viele sind diese Grundstücke, Geldanlage, Erbmasse, Alterssicherung usw. Ob die hohen Investitionen für den Vorratsankauf von Privatflächen daher zielführend und gerechtfertigt sind, kann hinterfragt werden.

• Gewerbegebiete:

Als Gemeinde besitzen wir kaum noch Flächen und die, welche wir noch besitzen, sind teilweise auch schon zweckgebunden für notwendige kommunale Objekte – z. B. Feuerwehr – oder Firmenerweiterungen. Ansonsten können wir Interessenten nur an die privaten Eigentümer vorhandener Gewerbeflächen verweisen.

Die Ausweisung neuer Gebiete wird mittelfristig ggf. eine neue Diskussion anstoßen. Nur eine Ausweisung neuer Flächen zu beschließen erscheint aber unter Abwägung aller ökologischen und wirtschaftlichen Fakten auch nicht die perfekte Lösung sämtlicher Probleme zu bieten. Es ist und bleibt ein Spagat.

Insgesamt ist zum Antragsthema Liegenschaftsmanagement zusätzlich festzuhalten, dass hier vieles in planerischer Hinsicht zu leisten ist. Z. B. die Überarbeitung von Bebauungsplänen für Wohngebiete (Innenverdichtung) oder für Gewerbegebiete zur optimierten Vergabe und Nutzung vorhandener Flächen. Für diese Maßnahmen wird man ohnehin, ob mit oder ohne Liegenschaftsmanager, auch weiterhin Fachbüros, Ingenieure und Architekten zusätzlich in Anspruch nehmen (müssen).

Sie, Herr Spanberger, haben in Ihrem Sachvortrag das Beispiel Blockheizkraftwerk im interkommunalen Verbund, z. B. GVV, angesprochen, dass durch einzukaufende Ingenieurleistungen, also eine Fremdvergabe, zu ermitteln wäre.

Diese Idee ist zu begrüßen, zeigt aber, dass wir wieder eine Maßnahme außerhalb beauftragen. Die energetische Betrachtung der Liegenschaften sind zudem m. E. vornehmlich bei einem Klimaschutzmanager anzusiedeln.

Der Aufbau eines Leerstandskatasters kann insgesamt als sinnvoll angesehen werden. Ob hierfür eine neue Stelle erforderlich ist, darf hinterfragt werden.

Die Aufgabenstellungen von Klimaschutzbeauftragten und Liegenschaftsmanager schärfer und vor allem klarer definiert abzugrenzen, um dann zu entscheiden, welchen Weg wir gehen, ist sicher eine zielführende Maßnahme“.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.

Reimund Metzger, Gemeinderat

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