Neubaugebiet „Brühl / Neusatz“ in Rettigheim
Änderungsantrag der Freie Wähler – Bürgerliste e.V.
Wie bereits in der vergangenen Woche angekündigt, wollen wir heute auf den Änderungsantrag eingehen, den unser GR Oliver Grigoras-Stelli in der Gemeinderatsitzung eingebracht hat.
Die Zielrichtung war selbstverständlich die gleiche, wie die seitens der Verwaltung. Gravierender Unterschied war die Herangehensweise.
Hier der Änderungsantrag, der für sich spricht:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats und vor allem: liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger im Zuschauerraum,
wir alle sitzen am heutigen Abend hier, weil wir für unsere Gemeinde und insbesondere für den Ortsteil Rettigheim etwas bewegen wollen. Ich möchte daher zu Beginn eines unmissverständlich klarstellen: Die Fraktion der Freien Wähler-Bürgerliste e.V. steht zu dem strategischen Ziel der Gemeindeverwaltung.
Wir wollen die Weiterentwicklung Rettigheims. Wir wollen und wir brauchen dringend neuen Wohnraum für junge Familien und für unsere einheimischen Bürgerinnen und Bürger. Dieses Ziel stellen wir mit unserem Antrag ausdrücklich nicht in Frage.
Aber als Gemeinderat tragen wir nicht nur die Verantwortung für das „Was“, sondern vor allem für das „Wie“. Und beim Wie schlagen wir heute lediglich einen anderen, wirtschaftlich risikoärmeren und organisatorisch tragfähigeren Weg vor.
Unser Grundsatz lautet: Wir wollen dieses Baugebiet möglich machen – aber wir machen es von Anfang an richtig!
Was liegt uns heute als Beschlussvorlage der Verwaltung vor? Wir sollen einen sofortigen, formellen Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB fassen.
Auf gut Deutsch: Wir sollen das offizielle Planverfahren starten und damit das formelle Verfahren ins Rollen bringen.
Das Problem dabei ist jedoch, dass das wirtschaftliche Fundament für dieses Millionenprojekt zum jetzigen Zeitpunkt völlig ungeklärt ist. Wer dieses Gebiet am Ende tatsächlich erschließt, ist heute noch reine Spekulation. (Exkurs: Ein Erschließungsträger ist ein Unternehmen oder eine Gesellschaft, das von einer Gemeinde beauftragt wird, Grundstücke und Baugebiete baureif zu erschließen. Dies umfasst die Anbindung an das Straßennetz sowie die Versorgung mit Wasser, Strom und Abwasser.)
Die Verwaltung schlägt uns vor, planerisch in erhebliche Vorleistung zu gehen, ohne die realen Rahmenbedingungen für die Gemeinde und die Grundstückseigentümer zu kennen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns gegenwärtig in einer Phase der Haushaltskonsolidierung. Wenn wir heute den Aufstellungsbeschluss fassen, lösen wir weitere kostenwirksame Schritte aus – sei es für den Artenschutz, die Entwässerung oder den Lärmschutz. Sollte das formelle Verfahren im weiteren Verlauf an rechtlichen oder technischen Hürden stocken oder gar scheitern, blieben die Kostenrisiken bei der Gemeinde Mühlhausen hängen.
Das können und das dürfen wir unserem konsolidierungspflichtigen Haushalt aktuell nicht zumuten! Hinzu kommt die handfeste Gefahr einer reinen „Schubladenplanung“. Wenn wir die Planung ohne frühe Einbindung eines Umsetzungspartners vorantreiben, riskieren wir Entwürfe, die theoretisch schön aussehen, sich später im Tiefbau aber als wirtschaftlich untragbar erweisen. Zwar liegt uns eine ausführliche Machbarkeitsstudie der ESB Kommunalprojekt AG vor, es ist jedoch nicht klar, ob ein späterer Erschließungsträger die gleichen Ansichten teilt, die in dieser Machbarkeitsstudie enthalten sind.
Wenn wir den Erschließungsträger erst zu einem späten Zeitpunkt einbeziehen, riskieren wir teure und zeitraubende Korrekturverfahren, bei denen wir im schlimmsten Fall wieder ganz von vorne anfangen müssen. Und es könnte noch viel schlimmer kommen, falls wir überhaupt keinen Erschließungsträger finden, dann müssten wir das Projekt begraben.
Genau hier setzt unser Änderungsantrag an. Wir wollen das Verfahren im Sinne des Vorsichtsprinzips geordnet aufbauen. Vor dem formellen Einstieg nehmen wir uns bewusst die Zeit, um das wirtschaftlich sinnvollste Umsetzungsmodell zu prüfen.
Unser Antrag beauftragt die Verwaltung, unverzüglich strukturierte Sondierungs- und Verhandlungsgespräche mit qualifizierten Erschließungs- und Projektträgern aufzunehmen. Dies muss ohnehin geschehen. Die Verwaltung hat im Rahmen Ihres Vortrags mehrfach selbst dargelegt, dass ein Erschließungsträger benötigt wird.
Dabei sollten wir den gesamten Markt betrachten: öffentliche, kommunalnahe und erfahrene private Dienstleister, wie beispielsweise die Landsiedlung Baden-Württemberg, kommunale Bankentöchter oder regionale Versorger. Wir wollen fundiert prüfen lassen, ob ein solcher Partner bereit ist, die Projektsteuerung, die Eigentümeransprache, die Vorbereitung der Bodenordnung, die Erschließung und die spätere Vermarktung ganz oder teilweise zu übernehmen. Das Ziel ist die Vorbereitung einer rechtlich zulässigen Kostenübernahme- oder Erschließungsvereinbarung.
Wir wollen schwarz auf weiß prüfen, in welchem Umfang die externen Planungs- und Verfahrenskosten durch den künftigen Träger übernommen werden können, um das finanzielle Risiko unserer Gemeinde und der Grundstückseigentümer zu minimieren.
Und um es ganz deutlich zu sagen: Die nach § 2 (1) BauGB geschützte kommunale Planungshoheit bleibt hiervon zu jedem Zeitpunkt unberührt. Der Gemeinderat behält das Heft des Handelns bis zum Schluss vollständig in der Hand.
Und jetzt möchte ich mich ganz gezielt an die Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen wenden, die heute so zahlreich in den Sitzungssaal gekommen sind: Unser Antrag ist ein Schutzschirm für Sie!
Dieses Baugebiet wird in Rettigheim seit Jahrzehnten diskutiert. Wenn wir erst den Beschluss fassen und viel später einen Erschließungsträger suchen, hängen Sie als Eigentümer in einer unendlichen Hängepartie fest.
Wir wollen, dass die handfeste Kalkulations- und Bauexpertise eines Praktikers von der ersten Minute an direkt in die Ausarbeitung des Bebauungsplans mit einfließt. Eine vom Tiefbaufachmann optimierte Straßen- und Leitungsführung kann dazu beitragen, die realen Gesamtkosten des Projekts zu senken.
Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Ein wirksamer Schutz vor unvorhersehbaren Kostenexplosionen bei den späteren Erschließungs- und Umsetzungskosten. Sie bekommen frühzeitig einen klaren, kompetenten Ansprechpartner für faire Gespräche auf Augenhöhe.
Unser Weg sichert am Ende faire Bedingungen für Sie und hoffentlich bezahlbare Grundstücke für die künftigen Bauherren. Sicherlich wird die Verwaltung heute argumentieren, dass dieses Vorgehen Zeit kostet. Ich sage Ihnen: Bei einem Gebiet, dass seit Jahrzehnten diskutiert wird, ist es vollauf gerechtfertigt, jetzt wenige Wochen oder Monate für eine fundierte wirtschaftliche und organisatorische Vorbereitung zu nutzen. Das ist keine Verhinderung, sondern ein Gebot der kaufmännischen Vernunft und der politischen Verantwortung gegenüber unseren Steuerzahlern und den Eigentümern gleichermaßen. Der Verwaltungsvorschlag kommt in diesem Fall einfach zu früh.
Erst das saubere Konzept auf den Tisch, erst die wirtschaftlichen Fakten und danach fassen wir als Gemeinderat den formellen Aufstellungsbeschluss. Lassen Sie uns dieses wichtige Projekt für Rettigheim anpacken: Mit Vernunft, mit maximaler Sicherheit für unseren Haushalt und mit fairen, transparenten Bedingungen für unsere Bürgerinnen und Bürger! Ich bitte Sie im Namen der Freien Wähler um Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.“
Für die Freie Wähler – Bürgerliste e.V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

