Neubaugebiet „Brühl / Neusatz“ in Rettigheim; Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans

In der jüngsten Gemeinderatsitzung lag der Schwerpunkt eindeutig bei der Beschlussfassung eines Aufstellungsbeschlusses für das o.g. Neubaugebiet.

Grundsätzlich wollten wir an dieser Stelle zunächst unseren von GR Grigoras-Stelli eingebrachten Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung vorstellen, die jüngste Berichterstattung eines politischen Mitbewerbers in der vergangenen Woche zwingt uns jedoch dazu, unsere Berichterstattung aufzuteilen und heute zunächst mit einem klaren Faktencheck zu reagieren.

Die Gemeinderatssitzung in der Turnhalle Rettigheim war für alle Beteiligten eine Geduldsprobe. Nach einer teilweise hochemotionalen Diskussion stand am Ende ein wegweisender Beschluss für Rettigheim. Als Freie Wähler-Bürgerliste e.V. freuen wir uns, dass der Weg für dringend benötigten Wohnraum für junge Familien und Einheimische nun endlich geebnet ist. Unser strategisches Ziel war und ist hierbei völlig klar: Wir wollen die Weiterentwicklung unseres Ortsteils.

Mit großem Erstaunen mussten wir in der Ausgabe Nr. 22 der Gemeinderundschau die Berichterstattung eines politischen Mitbewerbers zu der Thematik lesen. Hier konnte und sollte wohl der Eindruck erweckt werden, dass lediglich „eine Fraktion“ das o.g. Neubaugebiet befürworten würde. Dies trifft selbstverständlich mit Nichten zu. In unserem Änderungsantrag wurde mehrfach darauf abgehoben, dass wir als Freie Wähler – Bürgerliste e.V. zur Erschließung dieses Neubaugebietes stehen.

Es wurde ebenfalls behauptet, dass die Absicht, vor einem formellen Verfahren einen Erschließungsträger zu suchen, „realitätsfremd“ sei. Ebenso warf man uns vor, dass das Projekt aufgrund unseres Antrags „eine weitere Schleife ziehen“ müsse und es so zu einer weiteren zeitlichen Verschiebung käme.

Hier lohnt sich ein Blick auf die nackten Fakten, die rechtlichen Realitäten und ein kurzer Ausflug in die Historie:

  1. Wer zieht hier eigentlich was in die Länge?

Das Neubaugebiet „Brühl/Neusatz“ wird in Rettigheim bereits seit 1968 diskutiert, wir sprechen hier also von einem Zeitraum von fast sechs Jahrzehnten. Wenn es also um das Thema „in die Länge ziehen“ geht, ist ein Blick in die Historie durchaus aufschlussreich: Seit vielen Jahrzehnten verfügt eben jener politische Mitbewerber über die absolute Mehrheit im Gemeinderat, rühmte sich vor Kurzem, seit 80 Jahren „die gestaltende Kraft“ in der Gemeinde zu sein (siehe Gemeinderundschau Nr. 21). Wer über einen derart langen Zeitraum das Heft des Handelns in der Hand hielt, das genannte Neubaugebiet schon längst hätte umsetzen können und nun anderen Fraktionen bei einer eingehenden Prüfung von wenigen Wochen eine „Verzögerungstaktik“ vorwirft, beweist zumindest eine bemerkenswerte humoristische Ader.

  1. Rechtliche Hausaufgaben nicht gemacht: Ein Beschluss, der erst noch wirksam werden muss

Als politischer Mitbewerber sollte man im Vorfeld einer Berichterstattung auch seine rechtlichen Hausaufgaben machen: Ein formeller Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB hat keinerlei bindende Wirkung für einen Erschließungsträger. Er ist schlichtweg keine rechtliche Voraussetzung, um überhaupt Gespräche mit potenziellen Partnern zu führen oder eine Ausschreibung vorzubereiten. Dass die Gemeinde ein massives, seriöses Interesse an diesem Neubaugebiet hat, zeigen bereits die jahrelangen Vorarbeiten und die aufwändige Baulandentwicklungsstudie.

Unser Änderungsantrag entsprang reiner kaufmännischer Vorsicht: Wir befinden uns mitten in einer Phase der Haushaltskonsolidierung. Ein wirksamer Aufstellungsbeschluss setzt eine juristische Maschinerie in Gang, die sofort erhebliche, kostenintensive Gutachten auslöst. Hätten wir blindlings gehandelt, wären alle finanziellen Risiken im Falle eines Scheiterns allein an der Gemeinde hängen geblieben.

  1. Im Gemeinderat zustimmen, um danach in der Gemeinderundschau zu schimpfen – genau unser Humor!

Der in der Gemeinderatsitzung letztendlich gefasste Beschluss spiegelt im Kern genau dass wieder, was wir mit unserem Antrag bezwecken wollten. Die Verwaltung kam in einer Sitzungsunterbrechung ihrerseits auf die Ratsmitglieder der Freie Wähler – Bürgerliste e.V. zu und bot an, die geforderten Antragspunkte in den eigentlichen Beschlussvorschlag mit einzuarbeiten, was schlussendlich dann auch geschah. Der so ergänzte Vorschlag wurde mit 12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung angenommen (drei Ratsmitglieder waren befangen).

Bemerkenswert ist, dass der entsprechende politische Mitbewerber diesem Beschluss im Gemeinderat vollumfänglich und einstimmig mit zugestimmt hat! Man ist unserem Ansinnen also in der Sitzung in den entscheidenden Punkten gefolgt.

Der offizielle Beschluss-Wortlaut legt unmissverständlich fest: „Der Gemeinderat billigt die vorgestellte Gebietsabgrenzung und fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes… Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses soll nach Beauftragung eines Erschließungsträgers für das Plangebiet erfolgen.

Das bedeutet im Klartext: Der Beschluss wird erst durch die öffentliche Bekanntmachung rechtlich wirksam (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Und diese Bekanntmachung darf erst erfolgen, nachdem ein Erschließungsträger vertraglich gebunden ist! Genau das war der Kern unseres Antrags: Erst das wirtschaftliche Fundament und die Absicherung der Risiken, erst die kaufmännischen Fakten – und dann die rechtliche Wirksamkeit des Verfahrens.

Ein reines „Weiter-so“ der ursprünglichen Verwaltungsvorlage wurde damit erfolgreich verhindert. Die Verwaltung wurde nun beauftragt, unverzüglich die Ausschreibung für die Erschließungsträgerschaft vorzubereiten. Im Rahmen dieser Ausschreibung müssen zwingend genau die von uns geforderten Kernpunkte dargelegt werden:

  • Eine detaillierte Darstellung möglicher Umsetzungsmodelle.
  • Eine fundierte Einschätzung der finanziellen Risiken für die Gemeinde.
  • Ein grober Liquiditäts- und Zeitplan sowie eine Aufstellung der Folgekosten.
  • Die Honoraraufwendungen für die Stadtplanung sollen vom Erschließungsträger übernommen werden.

Besonders wichtig: Der gesamte Beschluss steht unter einem ausdrücklichen Finanzierungsvorbehalt im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung.

  1. Fazit

Der gefundene Kompromiss ist ein großer Erfolg – vor allem, weil er wesentliche Sicherheitsmechanismen unseres Antrags enthält. Wir haben das Verfahren im Sinne des Vorsichtsprinzips auf ein solideres Fundament gestellt, um unsere Gemeinde vor unkalkulierbaren Kosten zu schützen.

In der kommenden Woche werden wir unseren Änderungsantrag im Detail vorstellen und aufzeigen, welche konkreten wirtschaftlichen und planerischen Vorteile unser Modell für Sie als betroffene Grundstückseigentümer und künftige Bauherren bereithält.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.

Reimund Metzger und Oliver Grigoras-Stelli, Gemeinderäte

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