Bebauungsplan „Klotzäcker, 2. Änderung“, Tairnbach – Erlass einer Veränderungssperre
In der Mai-Sitzung des Gemeinderates stand u.a. auch die oben genannte Thematik auf dem Tableau.
Hierzu ein kurzer Blick in die Historie:
In der Gemeinderatsitzung am 10.12.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Klotzäcker, 2. Änderung“, Tairnbach gefasst.
In dieser Sitzung wurde auch der Erlass einer Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Klotzäcker, 2.Änderung“ beschlossen. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre war auf zwei Jahre beschränkt und endete zum Jahresende 2022.
Rechtsgrundlage hierzu ist § 14 ff. BauGB. Ein solche Veränderungssperre bewirkt, dass bauliche Vorhaben nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt sowie erhebliche oder im wesentlichen wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorgenommen werden dürfen
Die Verwaltung empfahl dem Gemeinderat weiterhin an dem im Jahr 2020 beschlossenen städtebaulichen Entwicklungsziel eines neuen Wohngebiets im Bebauungsplangebiet Klotzäcker festzuhalten. Hierzu sei es ratsam, zur Sicherung der Planung, eine erneute Veränderungssperre als Satzung für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung zu erlassen.
Für die Freie Wähler – Bürgerliste e.V. gab GR Reinhold Sauer zur Thematik nachfolgende Stellungnahme ab:
„Im Jahre 2020 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Klotzäcker 2. Änderung“ gefasst.
Damit sollten im Plangebiet bisher als Gewerbegebiet und Mischgebiet festgesetzte Bereiche zugunsten eines allgemeinen Wohngebietes aufgegeben werden.
Das Bebauungsplanverfahren konnte jedoch wegen fehlender Mitwirkungsbereitschaft einzelner Grundstückseigentümer bislang nicht zum Abschluss gebracht werden.
Aktuell befinden sich mehrere Grundstücke im Plangebiet oberhalb des ehemaligen Betriebsgelände der Majolica in der Vermarktung. Ein Grundstück, das sich innerhalb der Gewerbefläche GE2 des noch rechtskräftigen Bebauungsplans „Klotzäcker, 1. Änderung“ befindet, wird als Gewerbegrundstück angeboten.
Durch eine entsprechende Bebauung würde die Ausweisung zum Wohngebiet in diesem Bereich in Frage gestellt. Deshalb ist eine Veränderungssperre geboten, um die geplante Entwicklung des Geländes oberhalb der Majolica zum Wohnbaugebiet zu sichern.
Wir befürworten deshalb den Erlass einer Veränderungssperre.“
Für die Freie Wähler – Bürgerliste e.V.
Reimund Metzger, Gemeinderat
