Sozialer Wohnraum: Zwischen politischem Anspruch und rechtlicher Realität

In der jüngsten Berichterstattung zweier politischer Mitbewerber wurde der Eindruck erweckt, sozialer Wohnraum ließe sich im Gemeinderat einfach per „Knopfdruck“ beschließen. Unter anderem unserer Fraktion Freie Wähler-Bürgerliste e.V. wurde vorgeworfen, wir würden uns diesen Lösungen verschließen. Diese Darstellung ist sachlich falsch und verkennt die rechtlichen Rahmenbedingungen, an die wir als Gemeinderat gebunden sind.

Niemand in unserem Gremium ist gegen bezahlbaren Wohnraum. Doch verantwortungsvolle Politik zeichnet sich dadurch aus, dass sie keine Luftschlösser baut, sondern rechtssichere und umsetzbare Lösungen schafft.

Warum „Wunschquoten“ allein keinen Wohnraum schaffen

​Sozialer Wohnungsbau unterliegt strengen gesetzlichen Hürden, die in der öffentlichen Debatte oft unterschlagen werden:

  1. Rechtliche Grenzen: Quoten für sozialen Wohnungsbau können nicht willkürlich im Bebauungsplan festgesetzt werden. Sie sind nur über städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB) möglich.
  2. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit: Quoten müssen fachlich begründet, verhältnismäßig und für Investoren wirtschaftlich zumutbar sein. Ohne eine umfassende Wohnraumbedarfsanalyse – die bisher nicht vorliegt – sind solche Forderungen rechtlich angreifbar und riskant.
  3. Das Risiko des Stillstands: Besonders bei Projekten wie bei der Alten Gärtnerei Tairnbach, wo es nur einen einzelnen Vorhabenträger gibt, gilt: Überzogene oder unbegründete Forderungen führen im schlimmsten Fall dazu, dass Investoren abspringen. Die Folge wäre nicht „mehr sozialer Wohnraum“, sondern gar kein Baugebiet für unsere Gemeinde.

Unser Beitrag: Sacharbeit statt Schlagworte

​Am Beispiel des geplanten Neubaugebiets Alte Gärtnerei Tairnbach können wir als Fraktion zu Recht behaupten, dass wir -vertreten durch unseren Gemeinderat Oliver Grigoras-Stelli- uns aktiv in den Planungsprozess eingebracht und unter Beteiligung aller Fraktionen konkrete Vorschläge zur Anpassung erarbeitet und der Verwaltung zur Prüfung übermittelt haben (das Schreiben an die Verwaltung finden Sie auf unserer Homepage www.freiewaehler-muehlhausen-kraichgau.de). Wir fordern nicht um jeden Preis oder aus Ideologie, sondern wägen ab, was für die Gemeinde realisierbar ist.

​Geförderter Wohnraum bedeutet für Eigentümer eine 30-jährige Bindung (§ 10 LWoFG BW) und den dauerhaften Verzicht auf marktübliche Renditen. Das ist ein massiver Eingriff, der rechtlich moderiert und vermittelt werden können muss.

Fazit

​Sozialer Wohnraum entsteht nicht durch Schlagzeilen, sondern durch belastbare Analysen und rechtssichere Verfahren. Nur zu fordern, ohne konkret formulierte und umsetzbare Anträge zu liefern, bringt unsere Gemeinde nicht voran.

Den Eindruck zu erwecken, man sei der einzige Mahner im Rat, mag im Wahlkampf helfen – dem demokratischen Diskurs und der Sache dient es nicht.

​Die Welt befindet sich gerade im Wandel und es gibt viele Krisenherde, aber auch der „Informationskrieg“ mit teilweise irreführenden Behauptungen stellt einen Beitrag für den aktuellen Wandel dar. Wir setzen dem Transparenz, Fakten und eine ehrliche politische Arbeit für unsere Bürgerinnen und Bürger entgegen.

Ihre Freie Wähler-Bürgerliste e.V.

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