Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bau-Turbo) in der Gemeinde Mühlhausen

Einer der wichtigsten Tagesordnungspunkte in der jüngsten Gemeinderatsitzung war die Umsetzung des sog. „Bau-Turbo“ in der Gemeinde.

Die neue befristete gesetzliche Regelung verteilt quasi Kompetenz „von oben nach unten“, d.h. dem örtlich zuständigen Bauamt sowie dem Ausschuss für Umwelt und Technik wird mehr Verantwortung übertragen, mehr Befugnisse zugestanden. Das Landratsamt wird künftig weniger Einfluss haben, sodass Bauvorhaben schneller und unbürokratischer umgesetzt werden können.

Für Diskussion sorgten die Leitlinien, die man sich für die Anwendung dieser befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau selbst auferlegt. Dass hierüber nicht alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen glücklich waren, zeigen die Berichterstattungen der zurückliegenden Wochen in der Gemeinderundschau. Zur Positionierung der Freien Wähler – Bürgerliste e.V. verweisen wir auf die nachfolgende Stellungnahme durch GR Reimund Metzger:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Ratskolleginnen und Ratskollegen,

zunächst erst einmal einen herzlichen Dank an unseren Bauamtsleiter für die aussagekräftige Präsentation zur Thematik.

Der landläufig genannte „Bau-Turbo“ bzw. offiziell „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ trat bereits am 30. Oktober 2025 in Kraft und ist zunächst bis Ende 2030 befristet.

Er soll durch den neuen § 246e BauGBden Kommunen ermöglichen, Bauprojekte zu genehmigen, die zuvor nur mit einem aufwendigen Bebauungsplanverfahren zu realisieren gewesen wären. An Stelle dieses Verfahrens tritt nun die Zustimmung der jeweiligen Kommune.

Theoretisch senkt das neue Gesetz viele baurechtliche Hürden. Es können (hierbei wird bewusst die Konjunktiv-Form gewählt) z.B. Aufstockungen genehmigt werden, das Bauen im unbeplanten Innenbereich, Umbauten, Umwidmungen oder Anbauten.

Wichtig ist hierbei jedoch die Aussage, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung gibt!

Seitens der Verwaltung ist aber hierbei auch ein gewisses „strategisches Denken“ notwendig, um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Es gilt künftig zu vermeiden, dass durch die Genehmigungen von Einzelanträgen Entwicklungen in Gang gesetzt werden, die städtebaulich in dieser Form so gar nicht gewünscht sind. Die Gemeindeverwaltung muss weiterhin die Kontrolle über die bauliche Gemeindeentwicklung haben.

Wie wir aus der Präsentation des Bauamtsleiters entnehmen konnten, gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung nur bedingt. Gleiche Bauvorhaben können u.U. unterschiedlich bewertet werden. Das Ganze muss jedoch fundiert begründet sein.

Besonders wichtig ist, dass klare Leitlinien festgelegt werden, in denen genau definiert wird, was genehmigt werden soll und was nicht.

Wie aus den Sitzungsunterlagen ersichtlich, hat sich diesbezüglich die Verwaltung (Bauamt) entsprechend Gedanken gemacht und bereits „Leitlinien“ ausgearbeitet.

Hier waren wir, wenn man die Berichterstattung in der RNZ zum Thema Bau-Turbo der vergangenen Wochen nachverfolgt, schneller als die ein oder andere Nachbarkommune, weshalb unser besonderer Dank vorab an unseren Bauamtsleiter samt Mitarbeiter geht!

Künftig wird ein großes Maß an Verantwortung auf die Kommunen, insbesondere dem Bauamt und den UT-Ausschuss zukommen. Besonders, wenn man bedenkt, dass die Zustimmung der Kommune als erteilt gilt, wenn sie nach der Stellung eines Antrags drei Monate untätig bleibt.

Dies ist die Kehrseite des „Bauturbos“… der sicherlich gut gemeinte Bürokratieabbau setzt das entsprechende Bauamt zeitlich gehörig unter Druck, die Zeit die fehlt, um alles gründlich zu durchdenken.

Auf die relevanten Paragraphen des BauGB wie z.B. § 31 (3) Ausnahmen und Befreiungen, § 34 (3b) Einfügen in die Eigenheiten der näheren Umgebung oder § 246e befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau, werde ich an dieser Stelle nicht im Detail eingehen, da dies in den Sitzungsunterlagen nachzulesen ist bzw. von der Verwaltung ausführlich vorgestellt wurde.

Die ausgelegte Tischvorlage der Initiative Bau-Turbo Kommunal beinhaltet meiner Meinung nach tatsächlich lediglich „Muster-Leitlinien“, die auf alle Kommunen anwendbar sind, unabhängig von der Größe bzw. der Einwohnerzahl der Kommune.

Die von unserem Bauamt vorgelegten drei Leitlinien (Chancen für die Innenentwicklung, Räumliche Beschränkung, Erschließung) halte ich für unsere Gemeinde für vollkommen ausreichend. Bei der Aufnahme von noch mehr Leitlinien schränken wir uns in unseren Entscheidungen immer mehr ein; ein gewisses Maß an „Beinfreiheit“ sollten wir uns erhalten.

Zu dem Beschlussvorschlag hätten wir noch eine Anregung:

In der Nr. 2 a Chancen für die Innenverdichtung steht „Die Zustimmung sollte grundsätzlich erteilt werden… „hier sollte das Wort „grundsätzlich“ gestrichen werden, da der Verwaltung sonst keine Ausweichoption mehr offensteht.

Ansonsten stimmt die Fraktion der Freie Wähler – Bürgerliste e.V. dem Beschlussvorschlag zu!

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.

Reimund Metzger, Gemeinderat

Foto: R.M.

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