Mühlhausener Gemeinderat entscheidet sich mehrheitlich gegen die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen!

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates stand de facto lediglich „ein“ Tagesordnungspunkt zur Diskussion, nämlich die 2. Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar.

Überraschenderweise hatten sich hierzu, im Gegensatz zur ersten Debatte mit gleicher Problematik im Frühjahr 2024, lediglich eine überschaubare Anzahl von Mitbürgerinnen und Mitbürger im Ratssaal eingefunden.

Der Verwaltungsvorschlag lautete, dass sich der Rat gegen zwei Vorranggebiete für Windenergie ausspricht.

Das ursprünglich vorgesehene dritte Vorranggebiet „Großer Wald“ zwischen unserem OT Tairnbach und Balzfeld war aufgrund der Vergrößerung des Mindestabstandes zu Wohnsiedlungen von 700 Meter auf nun 900 Meter gänzlich entfallen.

Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz ist u.a. Baden-Württemberg bis zum Stichtag 31.12.2027 verpflichtet, insg. 1,1 % Fläche und zum 31.12.2032 insg. 1,8 % Fläche für Windenergienutzung bereitzustellen.

In der Metropolregion Rhein-Neckar wird aktuell der Teilregionalplan Windenergie ausgearbeitet. Hierin sollen sog. „Vorranggebiete“ festgeschrieben werden, in denen der Bau von Windkraftanlagen privilegiert ist und auf rechtlich besonders niedrige Hürden stößt.

Für die Gemeinde Mühlhausen waren hierbei das RNK-VRG 11-W (zwischen Dielheim und Mühlhausen) sowie das RNK-VRG 14-W (auf Gemarkung Angelbachtal) relevant.

Wie eingangs erwähnt, fand bereits im Frühjahr 2024 eine Gemeinderatsitzung mit Beschluss zur 1. Offenlage statt. Bereits damals hatte sich der Rat, im Gegensatz zu unserer Nachbargemeinde Dielheim, mehrheitlich gegen eine Ausweisung von Vorranggebieten ausgesprochen.

Auch in der aktuellen Sitzung blieb es mehrheitlich bei dieser Entscheidung. Die unterschiedlichen Argumentationsstandpunkte unserer politischen Mitbewerber konnte man vergangene Woche in der Gemeinderundschau Nr.10 nachlesen.

Der Regionalverband wird, nach Sichtung der jeweiligen Stellungnahmen der Kommunen, die Vorranggebiete endgültig festschreiben.

Für die Fraktion der Freie Wähler-Bürgerliste e.V. gab GR Bruno Sauer nachfolgende Stellungnahme ab:

„Herr Spanberger, werte Ratsmitglieder und Zuhörende,

Aristoteles soll einmal gesagt haben „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen“. Und da jede Kommune bei Stellungnahmen, ihr Gebiet betreffend, autark ist, kommt es vor, dass Kommunen die Segel auch anders setzen als vielleicht die Nachbarkommune.

Es ist erfreulich, dass nach der 2. Offenlage des Teilregionalplans Windenergie dieser im Zuge der Fortschreibung so angepasst wurde, dass man nun einen Siedlungsabstand von 900 m berücksichtigt.

Dies führte dazu, dass das Vorranggebiet RNK-VRG-12-W in Dielheim überhaupt nicht mehr weiterverfolgt wird.

Das Vorranggebiet RNK-VRG-14-W in Angelbachtal ist voraussichtlich mit hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Hierdurch wäre ein FFH-Schutzgebiet, ein Natura 2000 Gebiet sowie Waldflächen mit dem Lebensraum streng geschützter Tierarten betroffen, weshalb dort ein Vorranggebiet abzulehnen ist.

Das Vorranggebiet RNK-VRG-11 ist durch seine Lage im Flurbereinigungsgebiet mit möglichen negativen Auswirkungen auf den weiteren Verfahrensablauf kritisch zu sehen.

Positiv zu bewerten ist, dass es durch den veränderten Siedlungsabstand von 60 auf 20 Hektar verringert wurde und zudem keine Waldgebiete mehr beinhaltet.

Andererseits würde unter Berücksichtigung eines Siedlungsabstandes von 1000 m, wie er in Hessen gilt, auch noch dieser Teil der Fläche als Vorranggebiet ausscheiden.

Dass hier immer noch mit unterschiedlichen Maßstäben, mit durchaus erheblichen veränderten Auswirkungen gearbeitet wird, ist der Bevölkerung nur schwer zu vermitteln. Selbstredend kann man Sachverhalte unterschiedlich bewerten, nur muss die Toleranz für andere Meinungen und die Akzeptanz von demokratischen Entscheidungen von allen getragen werden.

Wir stimmen deshalb insgesamt dem Verwaltungsvorschlag zu.“

GR Bruno Sauer ergänzt, dass das Thema Energiewende nicht einfach, sondern sehr diffizil sei. Die unbestrittene Notwendigkeit der Energiewende stehe inmitten vieler teils widersprüchlicher Spannungsfelder. In Sachen Windkraft müsse objektiv nüchtern festgestellt werden, dass die Politik in Bund und speziell auch in Baden-Württemberg Entwicklungen verschlafen habe. Seit 2011 habe auch ein grüner Ministerpräsident es nicht geschafft, aus Baden-Württemberg ein „Windkraft-Musterländle“ zu machen.

Seither seien neben den Grünen sowohl die SPD als auch die CDU mit in Regierungsverantwortung gewesen.

Bei der Vorstellung der ersten Offenlage habe die seinerzeitige Vertreterin des Regionalverbandes in schillernden Farben die vielen Vorteile der Windkraft dargelegt. Doch in jedem zweiten Satz sei von der notwendigen Solidarität zu hören gewesen.

Diese bezog sich auf Belastungen durch die Windkraft. Diese sollte dort erfolgen, wo viel Windhöfigkeit sei. Bundesländer hätten leider verhindert, dass sich die Stromtrasse vom Norden, wo dies der Fall sei, in den Süden verzögert.

Dies räche sich nun.

Ohne Kenntnis der tatsächlichen Investitionszahlen würde er behaupten, könnte man mit dem Geld für eine Windkraftanlage jedem Dachbesitzer mit Südausrichtung in Mühlhausen eine finanzielle Unterstützung von mindestens 1000 € zukommen lassen.

Dass erscheine zielführender, würde Versiegelung kostbaren Ackerbodens vermeiden und hätte wohl mehr Akzeptanz.

Wir würden Gas in Katar kaufen und Demokratiedefizite im Land beklagen.

Für das Ziel der Elektrifizierung unseres Kfz-Verkehrs und die Herstellung der dafür notwendigen Batterien würden in anderen Ländern für die Rohstoffgewinnung Landwirten sprichwörtlich das Wasser abgegraben. Einerseits müssten Bauprojekte in Deutschland wg. Umsiedlung von seltenen Tieren ungeplant oder verschoben werden, für die Windkraft spielten natur- und artschutzrechtliche Aspekte jedoch nur noch eine untergeordnete Rolle. Moral sei hier sehr zwiespältig.

Weil das Land zu lange nicht gehandelt habe, sei nun der Druck für die Zielerreichung (Vorrangflächen) zu groß und geschehe nun unter enormen Druck. Die Handlungsstrategie sei, dass man den Weg dorthin dem Ziel unterordne.

Die immer noch unterschiedlichen zugrunde gelegten Abstandsflächen in den beteiligten Bundesländern seien der beste und eben der Bevölkerung nicht vermittelbare Beweis dafür. Das „Mitnehmen“ der Bürgerinnen und Bürger gehe hierbei überwiegend unter. Und das sei das Schlimme daran. Denn wenn die Bürgerschaft bei diesem notwendigen Veränderungsprozess nicht mitgenommen würde, dürfte uns bald noch ein ganz anderer Wind in Sachen Demokratie ins Gesicht wehen.

Für die Freie Wähler – Bürgerliste e.V.

Reimund Metzger, Gemeinderat

Foto: R.M.

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