Gemeinderat lehnt Beteiligung an den Sanierungskosten des Ottheinrich-Gymnasiums in Wiesloch ab !

In der letzten Sitzung des vergangenen Jahres musste sich der Gemeinderat mit einer eventuellen Beteiligung an den Sanierungs-bzw. Erweiterungskosten des OHG in Wiesloch befassen.

Die Stadtverwaltung Wiesloch hatte diesbezüglich eine Entscheidung bis Ende 2025 eingefordert. Die Gemeindeverwaltung Mühlhausen signalisierte ihrerseits dem Gemeinderat, dass sie in einer finanziellen Beteiligung erhebliche Risiken für die eigene Bildungs- und Investitionsplanung sieht. Außerdem könne eine Beteiligung zukünftige Projekte, insbesondere der Ausbau der Kraichgauschule, beeinträchtigen und hätte möglicherweise Signalwirkung für weitere Schulträger im Umland.

Um das Abstimmungsergebnis vorwegzunehmen: Im Gemeinderat war man fraktionsübergreifend der Meinung, dass man sich freiwillig nicht an den o.g. Kosten beteiligen werde.

GR Reimund Metzger gab für die Freie Wähler-Bürgerliste e.V. nachfolgende Stellungnahme ab:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Ratskolleginnen und Kollegen,

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 06.12.2022 entschieden, dass eine finanzielle Beteiligung von Umlandgemeinden an Schulbaumaßnahmen bereits ab einem Auswärtigen Anteil von über 30 % möglich ist. Laut Angaben der Stadt Wiesloch liegt der Auswärtigen Anteil beim OHG bei 33 %, weshalb die Umlandgemeinden, hierunter auch Mühlhausen, in einer sog. „Freiwilligkeitsphase“ gem. § 31(1) SchG aufgefordert werden, sich anteilig an den Kosten zu beteiligen.

Ich weiß nicht, ob sich die Damen und Herren des VGH bewusst waren, welches Bürokratiemonster sie hier zum einen geschaffen und zum anderen, dass sie hier Neid und Missgunst zwischen den Kommunen gesät haben.

Aus Sicht des Wieslocher Stadtrats ist es verständlich, dass die Option, die Umlandgemeinden an den Kosten zu beteiligen, aufgegriffen und entsprechend weitergeben wird.

Die für Mühlhausen avisierte Summe von 193.528,34 € können wir zwischenzeitlich getrost vergessen, sie wird sicherlich bedeutend höher ausfallen. Wie komme ich zu dieser Behauptung ? Die genannte Summe resultiert aus einer Kostenschätzung von 2024, welche bei 33,9 Mio. EUR lag. Zwischenzeitlich liegt eine Kostenberechnung aus 2025von 37,5 Mio. EUR vor.

Etwas überraschend waren für mich auch die 34 Schülerinnen und Schüler, die angeblich aus der Gesamtgemeinde ins OHG gehen und für die o.g. Berechnung herangezogen wurden. Bisher war ich davon ausgegangen, dass die meisten Kinder unserer Gemeinde die weiterführenden Schulen in Östringen bzw. Bad Schönborn besuchen.

Die oben bezifferte Kostensteigerung bei der Sanierung bzw. dem Neubau des OHG erscheint realistisch. Wenn ich jahrzehntelang an einem Schulgebäude nichts investiere, dann wird einem das irgendwann einholen !

Besorgniserregend ist auch die Tatsache, dass das o.g. VGH Urteil sowohl für Neubauten als auch für Sanierungsmaßnahmen gilt, vor allem aber können Beteiligungskosten „rückwirkend“ geltend gemacht werden. Die Stadt Wiesloch hat dies bereits für den Neubau der Esther-Bejarano-Gemeinschaftsschule und die Sanierung der Bertha-Benz-Realschule avisiert.

Eine Zahlungsverpflichtung besteht, wenn das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde ein „dringendes öffentliches Bedürfnis“ feststellt. Dies geschieht in aller Regel bei der Schulstandortentwicklung (Sanierungskosten ist für eine einzelne Gemeinde zu teuer) oder, wenn es um die Einrichtung, Änderung oder Schließung einer Schule geht oder die Lastenverteilung zwischen Gemeinden nicht funktioniert.

Wir müssen also damit rechnen, dass nach der aktuellen Freiwilligkeitsphase es schlussendlich zu einer Zwangsphase kommen wird. Tritt dieser Fall ein, ist es absehbar, dass andere Schulträger aus dem R.N.K. und dem angrenzenden LKR Karlsruhe folgen werden.

Trotzdem kann ich nur dafür werben, dem Verwaltungsvorschlag, sich an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung an den Sanierungs- und Erweiterungskosten des Ottheinrich-Gymnasiums in Wiesloch nicht zu beteiligen, zuzustimmen und es unseren Nachbarkommunen Malsch, Dielheim und Rauenberg gleich zu tun, zumal seitens der Landesregierung eine Novellierung der VwV „Schulbau“ sowie des „Schulbau-Ergänzungsförderungsgesetz“ rückwirkend zum 01.01.2025 aussteht.

Gerade im Hinblick auf unsere eigenen Schulbaumaßnahmen (Neubau der GS Tairnbach, Sanierung/Ausbau der Kraichgauschule Mühlhausen) brauchen wir jeden Cent selbst.“

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.

Reimund Metzger, Gemeinderat

Foto: R.M.

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