Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen im Gemeindegebiet

Sachstand Finanzierung und Neuantrag der Fördermittel

In der Sitzung am 18.09.2023 beschloss der Gemeinderat die Planungen zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen im gesamten Gemeindegebiet.

Dies geschieht seit dieser Zeit in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Willaredt aus Sinsheim.

Nachfolgende Bushaltestellen sind davon betroffen:

• Unterdorf Nord

• Unterdorf Süd

• Schelmenberg Süd

• Schelmenberg Nord

• Speyerer Straße 37 Nord

• Speyerer Straße 37 Süd

• Speyerer Straße Südseite

• Siedlung Nord (Rettigheim)

• Siedlung Süd (Rettigheim)

• Malscher Straße Nord (Rettigheim)

• Malscher Straße Süd (Rettigheim)

• Industriegebiet Ost (Tairnbach)

• Industriegebiet West (Tairnbach)

Nicht benannte Bushaltestellen sind entweder bereits barrierefrei ausgebaut oder sollen zukünftig in Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen berücksichtigt werden.

Eine Kostenberechnung des Ingenieurbüros Willaredt vom Dezember 2018 bezifferte damals die Gesamtkosten auf 238.483,14 €, was eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) von maximal 177.676,00 € bedeutet hätte.

Die Planungen wurden zwischenzeitlich weiter konkretisiert und die Kostenberechnung aus 2018 fortgeschrieben.

Aufgrund erheblicher Baupreissteigerungen seit 2018 sowie der Erweiterung der Maßnahme um einen Fahrbahnteiler mit Querungshilfen in der Speyerer Straße, haben sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 576.864,16 € gesteigert, womit sich eine Kostensteigerung gegenüber der Ursprungsplanung in Höhe von 338.381,02 € ergibt.

Bauamtsleiter Haussmann erklärte in der Sitzung, dass eine Erhöhung der o.g. LGVFG-Förderung nach den geltenden Förderbedingungen nicht möglich sei. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den ursprünglichen Förderantrag zurückzunehmen und einen Neuantrag auf Grundlage der fortgeschriebenen Kostenberechnung zu stellen. Ein Restrisiko besteht dahingehend, dass ein Rechtsanspruch auf Bewilligung des Antrags nicht besteht. Bei einem Neuantrag könne eine Fördersumme von 306.573,40 € beantragt werden.

Die Verwaltung empfahl daher dem Gremium, den ursprünglichen LGVFG-Förderantrag zurückzunehmen und einen Neuantrag einzureichen. Die Maßnahme an sich kann in diesem Fall jedoch erst nach einer Entscheidung des Fördermittelgebers starten.

Der Gemeinderat folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung in Gänze.


Für die Freie Wähler – Bürgerliste e.V.

Reimund Metzger, Gemeinderat

Foto: R.M.

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