Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in derGemeinde Mühlhausen
In der jüngsten Sitzung befasste sich der Gemeinderat u.a. mit der o.g. Thematik. Die Freie Wähler – Bürgerliste e.V. hatte vor fast einem Jahr (23.10.2024) den Antrag auf Ausarbeitung einer Vergnügungssteuersatzung zunächst an die Verwaltung eingereicht. In der Sitzung vom 12.12.2024 wurde dieser dann offiziell als TOP in der Gemeinderatsitzung vorgestellt und erstmals diskutiert. Alle im Rat vertretenen Fraktionen befürworteten damals den Antrag, sodass dieser dann im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen vorberaten werden konnte. Mühlhausen ist eine der wenigen Gemeinden im R.N.K., die noch keine Vergnügungssteuersatzung hat.
Betreffen wird die neue Satzung lediglich Betreiber von gewerblich genutzten Spielautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit. Nicht von der Steuer betroffen sind Einrichtungen wie z.B. Billardtische, Kegelbahnen, Dartscheiben u.ä. Laut Auskunft unserer Rechnungsamtsleiterin Olga Wintergoller, welche die Recherchen im Vorfeld der Sitzung durchgeführt hat, befinden sich aktuell 8
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in der Gemeinde. Bei einer Steuerfestsetzung von 300,-€/Monat je Gerät, rechnet die Kämmerei mit ca. 28.800.-€ im Jahr. Bei der derzeit angespannten Haushaltslage sind diese zusätzlichen Steuereinnahmen natürlich ein gern gesehener Nebeneffekt, war jedoch nicht die Hauptintention unseres Antrags. Eine Vergnügungssteuersatzung soll eine Lenkungsfunktion innehaben (ähnlich wie bei einer Kampfhundesteuer). Es muss klargestellt werden, dass der Betrieb bzw. das Aufstellen von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten grundsätzlich legal sind, es sich aber um einen Geschäftszweig handelt, der nach unserem Dafürhalten finanzpolitisch als nicht „förderfähig“ bzw. „unterstützungswürdig“ erscheint. Das Suchtpotential bei solchen Spielgeräten ist nicht nur für unsere Jugendlichen sehr hoch, auch viele Erwachsene erliegen diesem. Die Gemeinde hat hier eine gewisse Vorbildfunktion.
Alle Fraktionen konnten sich dieser Argumentation anschließen, weshalb die Satzung einstimmig verabschiedet wurde und am 01.01.2026 im Kraft treten kann. Der genaue Wortlaut der Satzung wurde in der vergangenen Woche im amtlichen Teil der Gemeinderundschau veröffentlicht.
Hier die Stellungnahme unseres GR Oliver Grigoras-Stelli, der den Antrag den Ratsmitgliedern nochmals vorstellte: „Im Namen der Fraktion Freie Wähler-Bürgerliste e.V. möchten wir uns bei unserer Kämmerei für die tolle Aufarbeitung der Sitzungsunterlagen bedanken. Das Thema ist uns als Fraktion selbstverständlich bekannt, da es sich um unseren eigenen Antrag vom 23.10.2024 handelt. Die Einführung einer neuen Satzung kommt nicht allzu häufig vor. Es handelt sich für uns als Gemeinde aber um einen sehr wichtigen Schritt. Wir möchte jedoch betonen, dass wir mit der Einführung einer Vergnügungssteuersatzung keinen wirklichen Fortschritt in unserer Gemeinde erreicht haben, denn wir haben uns lediglich auf den aktuellen Stand im Vergleich zu unseren umliegenden Gemeinden gebracht. Wir sind eine der wenigen Gemeinden im Kreis, die noch keine Vergnügungssteuersatzung eingeführt haben. Die meisten Gemeinden sind uns hier bereits Jahre voraus. Selbstverständlich ist die Erhebung von Steuern ein sehr unangenehmes Thema, aber nicht in diesem Fall, denn die Erhebung der Steuer betrifft nicht die Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger, sondern nur eine ganz bestimmte Branche. Es handelt sich um die Glücksspielbranche, eine Branche die nicht verboten werden kann, aber die es auch nicht zu fördern gilt.
Mit der Erhebung einer entsprechenden Vergnügungssteuersatzung übernehmen wir als Gemeinde Verantwortung im Hinblick auf die negativen Folgen, welche mit dem Glücksspiel einhergehen können und nutzen dabei unsere Steuerungs- und Hoheitsfunktion als Gemeinde. Dies gilt auch für das Erscheinungsbild unserer Gemeinde. Als persönliches Negativbeispiel möchten wir die Stadt Östringen nennen. Dort gibt es entlang der Hauptstraße mehrere Glücksspielcafe´s, bei denen wir für uns selbst feststellen müssen, dass wir uns so ein Erscheinungsbild in unserer Gesamtgemeinde nicht wünschen. Mit einer Vergnügungssteuersatzung lässt sich dies natürlich nicht ganz verhindern, doch zumindest erschweren wir die Umsetzung im zulässigen Rahmen. Im Übrigen verweisen wir nochmals auf unseren Antrag, der sich hinsichtlich der Begründung bereits sehr ausführlich darstellt. Abschließend möchten wir uns bei den anderen Fraktionen bedanken, die unsere Antragsstellung einstimmig unterstützt haben. Auch die Vorberatung im Verwaltung- und Finanzausschuss verlief sehr konstruktiv. Für die nun anschließende Abstimmung sind wir ebenfalls sehr positiv gestimmt, da wir erneut mit voller Zustimmung rechnen.“
Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

