Bebauungsplan „Kelteräcker, 1. Änderung und Erweiterung“, Tairnbach

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause (24.07.2025) befasste sich der Gemeinderat unter anderem mit dem o.g. Bebauungsplan. Bereits am 30.09.2021 hatte der Gemeinderat in der damaligen Sitzung einen Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kelteräcker“ gefasst. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der
beigefügten Skizze zu entnehmen. Die 1. Änderung dieses Planes erfolgt auf der Grundlage des § 13 a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im „beschleunigten Verfahren“, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB sowie die Ausarbeitung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB.

Herr Glup, der als Vertreter des Städteplanungsbüros Sternemann & Glup in der Sitzung dabei war, erklärte dem Gremium, dass der Bebauungsplan aus dem Jahr 1962 stammt und den aktuell erforderlichen städtebaulichen Aspekten nicht mehr gerecht wird. Gemäß § 13a (1) Satz 1 BauGB kann ein Bebauungsplan zur Wiedernutzung von Flächen, zur Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden Nach Abwägung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.11.2024, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 4a (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Vom 14.04.2025 bis 10.06.2025 erfolgte daher eine nochmalige Offenlage der Planungsunterlagen sowie zeitgleich eine Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
GR Reinhold Sauer gab für die Fraktion der Freie-Wähler-Bürgerliste e. V zur Thematik folgende Stellungnahme ab:

„Sehr geehrte Sitzungsteilnehmer, vielen Dank Herr Glup für die Darstellung des Sachverhaltes. Die erneute öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan, „Kelteräcker 1. Änderung und Erweiterung“ brachte kaum Reaktionen. Seitens der Öffentlichkeit gingen überhaupt keine Stellungnahmen ein. Das Baurechtsamt meldete rechtliche Zweifel hinsichtlich der Festsetzung der maximalen Höhe von Einfriedigungen und Anpflanzungen im Sichtwinkelbereich der Verkehrsflächen an. Dem wurde nun dadurch Rechnung getragen, dass die Hindernisse hinsichtlich ihrer Höhe so zu begrenzen sind, dass die Verkehrsteilnehmer eine freie Sicht haben. Dieses Problem ist meines Erachtens dadurch rechttechnisch einwandfrei gelöst. Die Konsequenz ist allerdings, dass nun die Eigentümer selbst entscheiden müssen, wann
die entsprechende Einfriedigung oder Anpflanzung die aus Sicht der Straßenverkehrssicherheit zulässige Höhe haben. Die Tatsache, dass nur zwei Anregungen eingingen, auf die adäquat reagiert wurde, zeigt aber auch, dass der geänderte Plan auf breite Zustimmung stößt und gut ausgearbeitet wurde. Die Freien Wähler stimmen deshalb den Verwaltungsvorschlägen zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Für die Freie Wähler – Bürgerliste e.V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

Foto: B.S.

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