Unterschiedliche juristische Betrachtungsweisen bei der Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in eine Flüchtlingsunterkunft in Mühlhausen, Im Rauchleder 16 – Teil 1

In der jüngsten Gemeinderatsitzung wurde insbesondere der TOP 4, die Nutzungsänderung eines Bürogebäudes „Im Rauchleder 16“ in Mühlhausen in eine Flüchtlingsunterkunft, heiß diskutiert, was nicht nur den hochsommerlichen Temperaturen geschuldet war.

Gleich zu Beginn der Sitzung wurde einem Vertreter der Anwohnerschaft gem. § 33 (4) GemO die Möglichkeit der Anhörung zur o.g. Problematik gegeben. Dieser betonte, dass es nicht darum gehe, o b Flüchtlinge aufgenommen werden sollen, sondern darum, dass sie ihrer Ansicht nach nicht im Anwesen „Rauchleder 16“ untergebracht werden können. Die Immobilie liege in einem Gewerbegebiet, Sonderregelungen für soziale Zwecke sowie Befreiungen gem. § 246 (10) BauGB wie von der Verwaltung reklamiert, würden hier nicht greifen.

Kommunen sind grundsätzlich verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Dieser Pflichtaufgabe sind wir als Freie Wähler – Bürgerliste e.V. selbstverständlich bewusst und stehen auch zu 100 % dazu. Hier besteht fraktionsübergreifend Konsens. Ebenso bei der Entscheidung, Flüchtlinge dezentral in der Gesamtgemeinde unterzubringen.

Die Art und Weise der Flüchtlingsunterbringung, damit ist das Vorgehen der Verwaltung gemeint und hierbei insbesondere die dazugehörige Kommunikation, hat nach unserem Dafürhalten jedoch noch „Luft nach oben“.

Mit der Thematik „Flüchtlingsunterkunft im Rauchleder 16“ haben wir uns im Vorfeld intensiv beschäftigt und möchten die Hintergrundinformationen darlegen, welche wir aus vielen Bürgergesprächen wahrgenommen haben.

Das hier zur Diskussion stehende Objekt stand längere Zeit zum Verkauf. Der Verkaufsprozess gestaltete sich schwierig, da es sich in einem Gewerbegebiet befindet und nur eine Nutzung für Büroräume mit Betriebswohnung zulässig ist.

Die Verwaltung sowie der Gemeinderat befassten sich bereits Ende 2023/Anfang 2024 mit diesem Anwesen. Letztlich entschied der Verwaltungs- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 29.02.2024 über den Abschluss eines Mietvertrags zum Anwesen „Im Rauchleder 16“. Dieser Beschluss wurde dann, in einer für Außenstehende intransparenten Art und Weise, veröffentlicht. Seitens der Verwaltung wurde lediglich der „Abschluss eines Mietvertrags über ein Gebäude Im Rauchleder“ bekanntgegeben, ohne Hausnummer, was natürlich den Raum für Spekulationen eröffnete. Bis zu diesem Zeitpunkt fand keine aktive Kommunikation seitens der Verwaltung mit den unmittelbar betroffenen Anwohnern über den avisierten Zweck der Anmietung statt.

Für uns als Fraktion ist es sehr irritierend, dass die Verwaltung ein Gebäude zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung Anfang 2024 angemietet, in einen brauchbaren Zustand versetzt, dann über ein Jahr nicht nutzt und im Juni 2025 darüber entschieden wurde, künftig die Nutzung des Objektes für die Flüchtlingsunterbringung abzuändern und anschließend umgehend zu nutzen.

Es drängt sich daher die Frage auf, ob die Verwaltung ein Mietvertrag für eine Flüchtlingsunterkunft abgeschlossen hat, obwohl die baurechtlichen Voraussetzungen für eine solche Nutzung noch nicht geprüft waren und bis zur Gemeinderatssitzung am 26.06.2025 nicht vorlagen? Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass die Verwaltung erst durch die Anwohner auf diese rechtlichen Bedenken hingewiesen wurde.

Nachdem das Vorhaben nun öffentlich bekannt war, hat die Verwaltung am 01.04.2025 ein längst überfälliges Anwohnergespräch durchgeführt. Hierzu war auch je ein Mitglied der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zugelassen. Im Verlauf des Gesprächs wurden seitens der Verwaltung gegenüber den Anwohnern mehrere Zusagen gemacht, u.a. die rechtliche Begrenzung der Wohnnutzung auf maximal 10 Personen sowie die Äußerung, dass der Mietvertrag für eine Zeitdauer von fünf Jahren mit der Option auf weitere fünf Jahre Verlängerung geschlossen wurde.

In der Vorlage zur o.g. Gemeinderatsitzung war diese personelle Begrenzung nicht zu entnehmen, dort wurde lediglich die Formulierung „Es ist eine Belegung von jeweils 3 bis 5 Personen angedacht“, gewählt.

Bereits eine Woche nach dem Anwohnergespräch sollte der Antrag auf Nutzungsänderung im Umwelt- und Technikausschuss „durchgepeitscht“ werden, dies wohlwissend, dass es noch Rückfragen seitens der Anwohner gab. Erst auf gemeinsamen Antrag von Gemeinderat Oliver Grigoras-Stelli und Gemeinderat Reimund Metzger wurde nach einer hochemotionalen Diskussion der Antrag auf Nutzungsänderung an den Gemeinderat verwiesen.

Zur Klarstellung und um Interpretationen keinen Raum zu geben: Der Antrag wurde gestellt, da dieses Thema für die Gemeinde von besonderer Bedeutung ist und hier seitens der Verwaltung plötzlich eine enorme Dynamik an den Tag gelegt wurde. Außerdem sollte eine derart wichtige Entscheidung nicht durch einen Ausschuss entschieden werden, der lediglich aus sechs Gemeinderatsmitgliedern besteht und in dem der einzige Gemeinderat einer Fraktion nicht einmal vertreten ist.

In der o.g. Gemeinderatsitzung brachte die Freie Wähler – Bürgerliste e.V. einen Antrag ein, der zunächst eine befristete Nutzung der Immobilie vorsah. Die Verwaltung, das örtliche Bauamt und das Baurechtsamt des RNK haben die gleichgehende Sichtweise, dass § 246 (10) BauGB hier einschlägig sei und berufen sich auf ihre entsprechende Kommentierung.

Die Fraktion der Freie Wähler-Bürgerliste e. V. sieht § 246 (12) BauGB als parallel gleichwertig anwendbar und beruft sich ihrerseits auf die ihr vorliegenden Kommentierungen und Rechtsprechungen.

In der kommenden Woche wollen wir auf die Einzelheiten zu unserem in der Gemeinderatsitzung eingebrachten Änderungsantrag eingehen, welcher unmissverständlich zum Ziel hatte, dass im Gebäude „Im Rauchleder 16“ Flüchtlinge untergebracht werden, jedoch mit dem aus unserer Sicht klaren Vorteil, die baurechtliche Nutzungsänderung zunächst auf einen Zeitraum von 3 Jahren mit Option auf Verlängerung um weitere 3 Jahre zu befristen.

Hierdurch hätten wir als Gemeinde die baurechtliche Planungshoheit behalten und laufen nicht Gefahr, Tür und Tor für interessierte Investoren zu öffnen und in unseren Gewerbegebieten dauerhaft Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen.

Für die Freie Wähler- Bürgerliste e.V.

Reimund Metzger, Gemeinderat + Oliver Grigoras-Stelli, Gemeinderat

Foto: R.M.

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