Vorstellung der Baulandentwicklungsstudie Neubaugebiet „Nordwestliche Ortserweiterung Rettigheim“

In der jüngsten Gemeinderatsitzung, die in der Rettigheimer Mehrzweckhalle stattfand, wurde u.a. die o.g. Studie den Ratsmitgliedern zur Kenntnisnahme vorgestellt.
Dr. Thomas Dopfer von der ESB Kommunalprojekt AG aus Bruchsal sowie der Städteplaner Dietmar Glup aus Sinsheim übernahmen diesen Part.
Die ESB wurde mit der Betreuung und Erstellung der Studie beauftragt; von Juli 2022 – Februar 2024 war sie damit beschäftigt. Die Gesamtkosten für diesen Auftrag belaufen sich auf 124.981,43 €.
Nächster Schritt bei einer Realisierung des o.g. Neubaugebiets wäre die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch einen Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats.
Nach der Präsentation der beiden Büros gaben die verschiedenen Fraktionen ihre Stellungnahmen ab.
Für die Fraktionen der Freie Wähler-Bürgerliste e. V. übernahm dies GR Bruno Sauer:
„Herr Spanberger, werte Ratsmitglieder, Herr Dr. Dopfer, Herr Glup, liebe Zuhörende, ich weiß zwischenzeitlich nicht mehr exakt welche Versionsnummer ich dem Thema „Nordwestliche Ortserweiterung“ geben soll, wie oft es seit 1994, seit ich im Gemeinderat bin, bereits behandelt wurde.
Herr Dr. Dopfer, es war erneut erfrischend, wie Sie diese Studie vorgestellt haben. Ihnen und Herrn Glup vielen Dank für diese umfassende Arbeit. Das für Rettigheim letzte formell potentielle Baugebiet war, wie schon erwähnt, sehr oft auf der Tagesordnung des Gemeinderates und auch schon bei zwei Klausurtagungen. Man sollte meinen, dass die wesentlichen Fakten bzw. Entscheidungsgrundlagen für oder gegen eine Umlegung nun vorliegen.
Anfangs der konkreten Planungen waren nur wenige bauwillige, Grundstücke besitzende Menschen nach einer Umfrage vorhanden. Viele wollten nur verkaufen, um Geld zu machen. Das hätte der Gemeinde und den Bauwilligen nicht geholfen. Dann waren rechtliche Aspekte Grund für die Verzögerung. Hier sind wir als Gemeinde dem Gesetzgeber „ausgeliefert“. Die gesetzlichen Anforderungen an die Umlegung von Baugebiete haben sich im Laufe der Zeit stark verändert. Zu beachtende Umweltauflagen aber auch sonstige Regelungswerke sind mehr bzw. restriktiver geworden. Sie sind von der Verwaltung und des Gemeinderats zu beachten, will man nicht im Nachgang sprichwörtlich „baden gehen“. Es ist einerseits gut und wichtig, dass unsere Lebensgrundlage, die Natur ausreichend geschützt wird. Andererseits darf durch überbordende und für „Otto Normalverbraucher“ nicht mehr nachvollziehbare Regelungen die praktische Umsetzung nahezu einer Erdrosselungswirkung zugeführt werden. Es muss in allen Bereichen Transparenz hergestellt sein, die den potentiellen bauwilligen Menschen aber auch die Bevölkerung allgemein nachvollziehen lässt, warum und weshalb es immer noch keine Umlegung gibt bzw. warum es möglicherweise keine oder nur eingeschränkte Umlegung geben wird. Einige der vorgenannten Szenarien wie Umwelt- und Naturschutz wurden vorsorglich, beleuchtet und gutachterlich untersucht. Das war sicher hilfreich und gut investiertes Geld, um nicht im Nachgang vermeidbare, dann noch kostspieligere Probleme zu haben. Auch wenn es nicht gerne gehört wird, sind auch finanzielle Gründe zu berücksichtigen. Die Gemeinde kann nicht alle Kosten, die sie in Vorlage einsetzen muss 1:1 auf die späteren Bauplatzbesitzer umlegen, will man diese Bauplätze nicht unbezahlbar machen. Es bleiben also an der Allgemeinheit Kosten hängen. Und um der ganzen Sache, der Fülle an zu berücksichtigenden Aspekten noch die Krone aufzusetzen ein Hinweis.
In einer der letzten Gemeinderatssitzung war das Thema Innenentwicklung ausführlich dargestellt und von allen als wichtig befunden worden. Hier wurde zusammenfassend dargestellt und ausgeführt, dass es für jedes Gemeinderatsmitglied sicher eine schöne Aufgabe sei Baugebiete ausweisen und der Bürgerschaft verkünden zu können, um Wohnraum zu schaffen. Jedoch nimmt jedes neue Baugebiet auch den Druck die Innenverdichtung voranzubringen. Es ist somit eine gewisse Zwickmühle und ein Spagat für Verwaltung und Gemeinderat. Aber trotz allem ist es an der Zeit eine klare Zeitschiene für die potentiellen Baugrundbesitzer zu erhalten. Zum einen, um keine falschen Hoffnungen zu wecken und zum anderen, eine klare Aussage zu treffen, um nicht eine nicht endende Schleife an Sitzungen zu generieren. Sie Herr Dr. Dopfer haben mitgeteilt, dass mit dem potentiellen Aufstellungsbeschluss wohl noch mindestens fünf Jahre je nach Planungsverlauf vergehen werden, bis der erste Keller ausgehoben werden kann. Das heißt, auch wenn wir schon weit sind, es wird noch etwas dauern bis Erkennbar das Ziel erreicht ist. Sie haben gute Arbeit geleistet und wir hoffen, dass sich das auch auszahlt.
Die angesprochene Grundsteuer C als Druckmittel für unbebaute Grundstücke liese sich aktuell, nachdem die Grundsteuerreform gerade erst mal abgeschlossen erscheint, nicht vermitteln. Auch ist nicht anzunehmen, dass Menschen, welche sich einen Bauplatz für ihre Nachkommen „aufbewahren“ von einer solchen Steuer per se zur Bebauung motivieren lassen würden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Steuer auch eine Grenze haben dürfte, die zulässig sei und diese dann immer noch erträglicher wäre, als einen Bauantrag zu stellen und zu bauen bzw. zu verkaufen. Nun noch eine Frage an Sie beide. Sie haben eine Option des sogen. „Shared Space“, also jedem gehört alles auf der Straße dargestellt. Im Grundsatz sind das oft gehweglose Flächen. Das mag sicher in manchen Bereichen hilfreich sein. Da ich das Baugebiet Laube kenne, wo es viele Problemstellungen was Parken u. a. gibt, meine Frage, wie Vorsorge getroffen werden wird, dass dies nicht per se auch hier geschieht?“
Auf die Ausführungen von GR Mangold gibt GR Bruno Sauer zu bedenken, dass dessen Sichtweise auf die soziale Schieflage in unserem Land wohl grundsätzlich im Rat geteilt werde. Jedoch scheinen tiefgreifende Lösungen durch die Gemeinde nicht per se möglich. Dies auch, da die soziale Markwirtschaft hier einen wesentlichen Einfluss hat. Es sei nachvollziehbar, dass jeder, der einen Bauplatz habe oder bekommen kann, das Recht habe, diesen auch als Tafelsilber für seine nachfolgenden Generationen aufzubewahren. GR Bruno Sauer bescheinigt Koll. Mangold ein sehr soziales Gewissen, was dem Gemeinderat insgesamt guttäte. Er schätze es, dass Koll. Mangold immer wieder den Finger in die Wunde in Sachen soziale Gerechtigkeit lege. Vermutlich werde jedoch, dem Grundsatz folgend, „der Markt regelt es“, es auch künftig nicht möglich sein, dass nur ortsansässige oder weniger privilegierte Personen sich Baugrund im Ort leisten können werden. Dies wird wohl auch in Tairnbach und dem dortigen Baugebiet, der Fall sein. In der Zeit seit seiner Zugehörigkeit zum Gemeinderat führt GR Bruno Sauer aus, habe er viele kommen und gehen sehen, auch solche, welche viele gute Ideen zur Innenverdichtung usw. gehabt hätten. Jedoch haben nicht viele davon selbst die Möglichkeit diesbezüglich genutzt und z. B. eine alte Scheune um- oder in zweiter Reihe in der Ortsmitte gebaut, sondern einen Neubau oder Neukauf bevorzugt, was auch das gute Recht sei. Jedoch zeige, es, dass die Forderung zu erheben oft einfacher sei, als sie zu praktizieren. Selbsterfahrung sei wie so oft, der beste Lehrmeister im Leben.
Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger und Bruno Sauer, Gemeinderäte