Antrag der Fraktion der Freie Wähler-Bürgerliste e. V. zur Einführung einer Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer
In der letzten Sitzung des vergangenen Jahres befasste sich der Gemeinderat mit dem o.g. Antrag der Freie Wähler – Bürgerliste e.V.
Um das Diskussionsergebnis vorwegzunehmen: Der Antrag wurde einstimmig befürwortet!
Wenn die finanzielle Haushaltslage einer Kommune mehr als angespannt ist, dann ist es nach unserem Dafürhalten Aufgabe einer Verwaltung und des Gemeinderates, entsprechende Maßnahmen zu treffen, d.h. Ausgaben zu minimieren und Einnahmen zu generieren.
Mühlhausen ist eine der wenigen Kommunen im Umkreis, die keine Vergnügungssteuersatzung hat. Dies war für die Freie Wähler – Bürgerliste e.V. Anlass genug, um diesbezüglich einen Antrag einzubringen.
Wie man aus dem Bericht der RNZ vom 07.01.25 zu der Thematik nachvollziehen kann, hatte sich die Verwaltung bereits in 2020 mit dem Thema „Vergnügungssteuer“ beschäftigt. Aufgrund der Corona-Pandemie, diversen Personalwechseln im Rathaus u.a. wurde das Thema aber nicht weiterverfolgt. Nach eigenen Angaben rechnete die Gemeinde bereits damals mit Steuereinnahmen von bis zu 25.000,- € im Jahr.
An dieser Stelle muss sich die Verwaltung den Vorwurf gefallen lassen, dass man von 2020 – 2024 insgesamt ca. 100.000,- € hätte generieren können, wenn die Thematik energisch weiterverfolgt worden wäre. Diese Mehreinnahmen hätte man sicherlich sinnvoll nutzen können, z.B. der ein oder anderen Erhöhung der Kiga-Gebühren entgegnen oder die Reparatur maroder Straßen/Gehwege im Gemeindegebiet.
In unserem Antrag wurde angeregt, dass die Verwaltung zunächst einen Entwurf der neuen Steuersatzung ausarbeitet, orientiert an einer Mustersatzung des Gemeindetags. Im Anschluss soll diese Satzung im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen vordiskutiert werden. Hier können dann alle im Rat vertretenen Fraktionen ihre Vorstellungen mit einbringen, sodass am Ende eine für alle tragfähige Lösung steht.
Final muss dann der Gemeinderat über die neue Satzung diskutieren bzw. diese beschließen.
Den Antrag der Freie Wähler – Bürgerliste e.V. brachte unser GR Oliver Grigoras–Stelli ein:
„Als Gemeinderat ist es keine schlechte Idee, die Gemeinde etwas besser zu hinterlassen als man sie vorgefunden hat. Diesen Maßstab möchte ich für meine Tätigkeit als Gemeinderat heranziehen und ich bin davon überzeugt, dass auch das restliche Gremium sich an diesem Maßstab orientieren möchte.
In den letzten Wochen und Monaten habe ich mich mit der Situation unserer Gemeinde beschäftigt. Dabei musste ich feststellen, dass sich die Gemeinde in einer schwierigen Situation befindet. Als Gründe sind der Finanzhaushalt, der Sanierungsstau bei der öffentlichen Infrastruktur sowie eine Vielzahl an Großbauprojekten zu benennen. Trotz dieser herausfordernden Aufgaben ist es wichtig, weitere Verbesserungspotentiale zu analysieren und dabei jeden “Stein” (ob groß oder klein) umzudrehen. Dem bin ich nachgegangen und musste dabei eher zufällig feststellen, dass die Gemeinde Mühlhausen über keine Vergnügungssteuersatzung verfügt.
In diesem Zusammenhang möchte ich gegenüber meiner Fraktion, der Freie Wähler-Bürgerliste e.V., meinen Dank aussprechen, da sich die Fraktion geschlossen hinter meinem Vorschlag stellte.
Die Vergnügungssteuer ist seit Jahren bzw. sogar über einem Jahrzehnt eine gelebte Praxis bei den Kommunen. Es handelt sich dabei um ein etabliertes Erhebungs- und Steuerungsinstrument. Dies zeigt auch ein Blick auf die umliegenden Gemeinden, welche bereits seit langem über entsprechende Vergnüngungssteuersatzungen verfügen.
Wir müssen uns als Gemeinde auf dem aktuellen Stand befinden, sofern wir uns auch als innovative Gemeinde vermarkten möchten. Die fehlende Vergnügungssteuersatzung zeigt jedoch gerade das Gegenteil. Der Antrag ist m.E. inhaltlich sehr verständlich formuliert und die Aufgaben sind klar definiert.
Ich möchte trotzdem die Gelegenheit nutzen und den Antrag kurz zusammenfassen: Die Vergnügungssteuersatzung soll für Spielgeräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten, die regelmäßig in Imbissbuden und Spielhallen vorzufinden sind. Es ist offenkundig, dass solche Spielgeräte auch in unserer Gemeinde vorzufinden sind. Die Vergnügungssteuersatzung soll dabei den Zweck erfüllen, entsprechende Steuereinnahmen zu erzielen und gleichzeitig auch eine Lenkungsfunktion innehaben (ähnlich wie bei einer Kampfhundesteuer). Es muss klargestellt werden, dass der Betrieb bzw. das Aufstellen von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten grundsätzlich legal sind, es sich aber um einen Geschäftszweig handelt, der unseres Erachtens finanzpolitisch nicht “förderfähig” bzw. “unterstützungswürdig” erscheint. Die Gemeinde hat hier eine gewisse Vorbildfunktion.
Abschließend möchte ich festhalten, dass der Antrag inhaltlich vorsieht, dass bei der Ausgestaltung der Vergnügungssteuersatzung alle Fraktionen die Möglichkeit zur Mitwirkung eingeräumt bekommen und so eine Satzung zum Wohle der Gemeinde ausgestaltet werden kann.“
Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat
