Änderung der Abwassergebührensatzung – Anpassung der Gebühren für das Jahr 2025

In der Dezember-Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit der Abwassergebührensatzung. Hierbei war als Vertreter der KBK Kommunal-Beratung Kurz GmbH, Herr Wolfgang Triebs, zu Gast, um den Ratsmitgliedern das ausgearbeitete Zahlenwerk zu erläutern.

Die KBK war zuvor von der Gemeinde Mühlhausen beauftragt worden, die Abwassergebühr zum 01.01.2025 zu ermitteln. Der Kalkulationszeitraum wurde auf ein Jahr, d.h. für den Zeitraum 2025 festgelegt.

Als Hintergrundinfo:

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.03.2010 müssen die Gemeinden in Baden-Württemberg statt der bisher üblichen Abwassergebühr zukünftig eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erheben. Der Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr knüpft, wie bisher, an den Frischwasserbezug an. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr wird von der Abflussmenge des Oberflächenwassers der angeschlossenen Grundstücke abgeleitet, in dem der Grad der Versiegelung der angeschlossenen Grundstücke ermittelt wird.

Um das Beratungsergebnis zusammenfassend vorwegzunehmen: Die Niederschlagswassergebühr sinkt von 37 ct auf 30 ct / m2 versiegelter Grundstücksfläche. Die Schmutzwassergebühr wird von 2,36 € auf 2,63 € / m3 steigen. Grundsätzlich gilt die Aussage, dass mit diesen Gebühren „keine Gewinne“ gemacht werden dürfen, sie sollen „kostendeckend“ sein.

Die Gebührenaussichten sind jedoch laut Verwaltung düster. Da die Gemeinde Mühlhausen Abwasser zum einen in die Kläranlage des ZV Kraichbach-Niederung (OT Rettigheim) und zum anderen in die des Abwasser- und Hochwasserverbandes Wiesloch einleitet (Mühlhausen, OT Tairnbach) und beide Kläranlagen erhebliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen planen, wird die Schmutzwassergebühr zukünftig kräftig ansteigen!

GR Bruno Sauer gibt für die Fraktion der Freie Wähler-Bürgerliste e. V. zur Thematik folgende Erklärung ab:

„Herr Spanberger, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,

zunächst Ihnen Herr Triebs vielen Dank für den sachlich-nüchternen Vortrag und die Darstellung der Entwicklung der unterschiedlichen Gebühren.

Die Anpassung der Gebühren für Wasser und Abwasser sorgt gelegentlich auch für Diskussionen insbesondere, wenn Erhöhungen notwendig sind. Alles wird teurer, das ist richtig. Es ist m. E. jedoch wichtig darzustellen, dass die Kommunen im Bereich der Wasser-/Abwassergebühren verpflichtet sind kostendeckend und nicht gewinnbringend zu handeln. Wir passen also die Gebühren den anfallenden Kosten retrograd ermittelt an. Wenn ein Überschuss vorhanden ist, so wird dieser durch die Kalkulation im Folgejahr versucht annähernd auszugleichen.

Wir sollten uns bei diesem Thema im Klaren sein, dass wir über ein Luxusgut sehr selbstverständlich sprechen und auch sprechen können. Rund zwei Milliarden Menschen auf unserem Planeten haben keinen direkten Zugang zu sauberem geschweige denn zu Trinkwasser wie wir es kennen und als selbstverständlich erachten überhaupt. Wir hingegen waschen Autos und Wohnungen mit Trinkwasser oder reinigen Gehwege damit. Wer schon im europäischen Ausland Urlaub gemacht hat, weiß, dass nicht überall das dort aus dem Wasserhahn kommende Wasser bedenkenlos genossen werden kann. Insofern sollten wir uns über dieses Geschenk jederzeit bewusst sein und uns freuen, es zu besitzen.

Freiheit, Friede, Wasser und Luft sind Grundbedürfnisse und Luxusgüter. Insofern können wir uns über die Gebühren für das Wasser-/Abwasser grundsätzlich nicht beklagen, die eine Infrastruktur am Laufen erhält, um die uns viele beneiden. Auch die zu erwartenden Anstiege der Gebühren im Zuge der notwendigen Maßnahmen an den Kläranlagen usw. ändern an den vorgenannten Aussagen grundsätzlich nichts.

Wir stimmen dem Beschlussvorschlag zu!“

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.

Reimund Metzger, Gemeinderat

Foto: R.M.

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