Baustart für den Neubau der Tairnbacher Grundschule soll im April 2025 sein
In der Oktober-Sitzung des Gemeinderates drehten sich gleich drei Tagesordnungspunkte um die Thematik „Neubau Tairnbacher Grundschule“.
Neben der Teiländerung des Bebauungsplans „Dorfplatz“ sowie der Auftragsvergabe zur Errichtung der Erschließungsstraße für den Neubau, gab es zunächst einen ausführlichen Sachstandsbericht durch die Verwaltung sowie durch das verantwortliche Planungsbüro „Rohware im Studio“.
Hierbei sollten vor allem die neuen Ratsmitglieder auf den aktuellen Stand der Dinge gebracht werden. Neben den Zahlen, Daten und Fakten zum eigentlichen Neubau sowie den beantragten Förderprogrammen, wurde die angedachte Zeitschiene bekanntgegeben. Wichtige Auftragsvergaben sind für den Januar 2025 vorgesehen, der eigentliche Baustart soll im April, Richtfest im November sein. Der Umzug in die neue Schule findet dann rechtzeitig zum Schuljahr 2026/2027 statt.
Städteplaner Dietmar Glup vom Planungsbüro „Sternemann & Glup“ ging noch einmal auf die Änderung des Bebauungsplans „Dorfplatz“ ein; dieser ist Voraussetzung für den Schulhaus-Neubau.
Für die Fraktion der Freie Wähler – Bürgerliste e.V. gab GR Reinhold Sauer zu der Thematik nachfolgende Stellungnahme ab:
„Sehr geehrte Sitzungsteilnehmer,
durch das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Dorfmitte wird eine als „Mischgebiet“ sowie als „Gartenland“ ausgewiesene innerörtliche Fläche zu einer „Fläche für den Gemeinbedarf – Schule“ umgewidmet. Damit werden die planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau der Grundschule in Tairnbach hergestellt. Die Erschließung der Bauflächen erfolgt auch künftig über die Schützenstraße bzw. die vorhandene und noch auszubauende Stichstraße. In seiner Funktion grundsätzlich erhalten bleibt der Dorfplatz, als Spiel- und Aufenthaltsfläche sowie für Veranstaltungen und Dorffeste in Verbindung mit der Dreschhalle. Hinzu kommt nun die Bauzeile zwischen der Stichstraße und der als Dorf- und Festplatz ausgewiesenen öffentlichen Grünflächen für den geplanten Schulhausneubau.
Der gewählte Standort ermöglicht die Ausgestaltung eines funktionalen und gestalterischen Übergangs zwischen dem Schulgebäude, der zukünftig als Schulhof zu nutzenden Freifläche und der „Dorfwiese“. Das 50 m lange raumwirksame Schulgebäude wird mit seiner 2 geschossigen Bauweise so gestaltet, dass es sich auch in die Umgebungsbebauung einfügt. Es wird planerisch eine Gebäudelänge von bis zu 63,00 m zugelassen. Dadurch ist bereits an eine möglich werdende Erweiterung der Schule in einem späteren Bauabschnitt gedacht.
In der Bebauungsplanänderung finden auch Belange des Klimaschutzes durch die Einplanung von Flächen für ein später angedachtes Nahwärmenetz und die hierfür benötigte Energiezentrale mit Wärmepumpen und weiterer technischer Ausrüstung Berücksichtigung. Im Zuge des Verfahrens hat die Gemeinde eine Habitatpotenzialanalyse und, hierauf aufbauend, eine artenschutzrechtliche Prüfung durchführen lassen. Die im Zuge der Anhörung vom Naturschutz hierzu vorgebrachten Vorschläge sollen beim Bau der Grundschule entsprechend berücksichtigt werden.
Die Bebauungsplanänderung ist als weitblickend und ausgewogen zu bezeichnen und findet unsere Zustimmung. Unser Dank gilt heute auch den Architekten für den interessanten Sachstandbericht und allen am Projekt beteiligten Akteuren für die engagierte und zielführende Arbeit. Wir sind überzeugt, dass hierdurch die Maßnahme rechtzeitig fertiggestellt werden kann und freuen uns auf die neue Schule.“
Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat