Emotionale Diskussion um die Anzahl der Bürgermeisterstellvertreter

Freie Wähler – Bürgerliste e.V. stimmt mehrheitlich gegen die Schaffung einer dritten Stellvertreterstelle

In der vergangenen Woche haben wir über die konstituierende Sitzung des Gemeinderats berichtet. Unter anderem ging es dort auch um die Anzahl der Bürgermeisterstellvertreter.

Über diese „emotionale Diskussion“ wurde in der RNZ am 24.07.2024 berichtet, leider wieder einmal sehr einseitig … die Argumente der Nichtbefürworter einer dritten Stellvertreterstelle wurden in „einem Satz“ abgetan. Aus diesem Grund wollen wir hier die Argumentationen unserer Ratsmitglieder zu dieser Thematik wiedergeben.

GR Bruno Sauer: „Herr Spanberger, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats und Zuhörende,

Die Gemeindeordnung, § 48 Abs. 1 Satz 1 formuliert, dass der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters bestellt. Mit dieser nüchternen aber klaren Bestimmung hat der Gesetzgeber dem jeweils neu gewählten Gemeinderat eine Aufgabe gestellt. Diese zu erfüllen ist außer der Volljährigkeit der zu wählenden Personen an keine Bedingungen geknüpft. Ansonsten wäre bereits mit einer Gemeinderatswahl gleich auch diese Frage für die Wählenden zu entscheiden gewesen, was nicht der Fall ist. Es zählt m. E. einzig und allein, dass zu wählende Personen die notwendige Anzahl an Stimmen der Anwesenden auf sich vereint. Nicht mehr und nicht weniger.

Die Anzahl der Stellvertreter kann nicht sonstigen Gründen begründet sein. Es geht nicht um persönliche Wünsche, sondern einzig um die Notwendigkeit. Es können nicht alle Stellvertreter oder Stellvertreterinnen werden und sein. Es dürfen keine sachfremden Erwägungen angestellt werden. Dies wäre der Bevölkerung schwer zu vermitteln.

Die Kernfrage bei der Anzahl ist schlicht und einfach, braucht Mühlhausen wie in den letzten Jahrzehnten auch, mehr als 2 Stellvertretungen? Für mich ist die Antwort klar nein. Es ist der Verantwortung der Bürgerschaft gegenüber geschuldet, die Frage nach der Notwendigkeit zu beantworten. Die bisherige 2er-Lösung hat sich über Jahrzehnte bewährt und sollte daher beibehalten werden. Die Anzahl an Vereinen hat sich nicht evident erhöht. Auch die Jubilare und Sterbefälle, bei denen u. a. eine Anwesenheit erforderlich ist, ist prognostisch nicht in einer solch massiven Höhe zu erwarten, dass es mit dem bisherigen Personal nicht zu bewältigen wäre.

Für unsere Gemeindegröße und den zu erwartenden Aufgaben halte ich diese bisher sich bewährte Anzahl angemessen. Man kann sich immer Vergleiche suchen, die passend für die eigene Vorstellung und Argumentation sind. Das ist legitim, aber es beantwortet nicht die Frage, nach der Notwendig für uns, für Mühlhausen. Auch eine möglicherweise abzusehende und überschaubare Auszeit der Verwaltungsspitze zu Beginn der Wahlperiode rechtfertigt eine Personalerhöhung nicht. Jedes gewählte Ratsmitglied ist grundsätzlich befähigt diese Aufgabe zu übernehmen, so es der Sprache mächtig ist und gesunden Menschenverstand besitzt.

Es ist vom Gesetzgeber gerade keine fachliche Ausbildung vorgesehen und als erforderlich formuliert worden. Gerade weil die Stellvertretung aus den Reihen der politischen „Laien“, der gewählten bürgerschaftlichen Vertretung in Form der Gemeinderäte nicht die Entscheidungen zu treffen hat, die eine solche Fachausbildung bedarf.

Aufschiebbares kann und wurde in der Vergangenheit in Vertretungsfällen aufgeschoben bis der originäre Amtsinhaber wieder im Amt war. Unaufschiebbares wurde und wird durch unsere Fachkräfte, den Amtsleitern mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit deren Fachwissen für die Stellvertretung auf- und vorbereitet.

Zu behaupten, wer nicht eine bestimmte Ausbildung genossen hätte könnte die Stellvertretung nicht genauso gut erledigen wäre die Funktion der Stellvertretung bewusst abgewertet. Wir hatten schon Versicherungsvertreter, Landwirte, Pensionäre, Sozialreferenten u. a. in dieser Funktion. Alle haben sie ihre Tätigkeit i. S. d. Gesetzes jeweils korrekt durchgeführt. Insofern, um auf die Kernfrage zurück zu kommen, ob Mühlhausen mehr als 2 Stellvertretungen braucht. Ein klares Nein meinerseits. Beide Stellvertretungen, so wir uns für zwei entscheiden, können und werden im Falle der entsprechenden Entscheidung die Vertretungsfälle angemessen und korrekt vornehmen.

Sollte die Mehrheit des Rats sich für 3 entscheiden, dann wäre das für diese Wahlperiode so. Als Demokrat trage ich eine korrekt zustande gekommene Mehrheitsentscheidung selbstredend auch mit. Wir haben vor 5 Jahren diese Frage eindeutig beantwortet und die Rahmenbedingungen für eine andere Notwendigkeit haben sich m. E. nicht geändert.

GR Oliver Grigoras-Stelli schließt sich seinen Vorrednern an und legt selbst nochmal dar, aus welchen Gründen er die Anzahl von drei Bürgermeisterstellvertretern für nicht notwendig erachtet. Zunächst gilt sein Dank den beiden ausscheidenden Bürgermeisterstellvertretern Rebecca Opluschtil und Ewald Engelbert sowie dem ausscheidenden Ortsvorsteher Rüdiger Egenlauf. In den letzten 5 Jahren haben sie tolle Arbeit geleistet.

Anschließend führt er aus, dass das Thema der Anzahl der Bürgermeisterstellvertern nüchtern betrachtet werden sollte, ohne dabei bereits personelle Hintergedanken zu pflegen. Für den neuen Gemeinderat sollte bei einer solchen Entscheidung immer der Aspekt der Notwendigkeit herangezogen werden. Aus der Begründung der Verwaltung erschließt sich für ihn diese Notwendigkeit nicht. Bei der Bewertung der Notwendigkeit sollten die vielen Geburtstage und Vereinsfeiern nicht das entscheidende Kriterium sein.

Die Position des stellvertretenden Bürgermeisters wurde in der Gemeindeordnung verankert, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde stets aufrechtzuerhalten. Es lässt sich jetzt noch nicht vorhersehen, ob eine solche Handlungsunfähigkeit überhaupt eintreten wird und die Position des dritten stellvertretenden Bürgermeisters daher erforderlich macht (das würde den Ausfall des hauptamtlichen sowie der beiden ersten stellvertretenden Bürgermeister erfordern).

Sollte dieser Fall später doch eintreten, dann hat der Gemeinderat nach der Gemeindeordnung immer noch die Möglichkeit einen oder weitere stellvertretende Bürgermeister nachzubestellen. Bis dahin würde das dienstälteste Gemeinderatsmitglied die Geschäfte der Gemeinde leiten. Mit der angedachten Erhöhung wird seiner Meinung nach der “Verwaltungsapparat” unnötig aufgebläht. Zu diesem Thema hat er auch Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern geführt (Stichwort Bürgernähe). Die Reaktionen hierauf waren seiner Meinung nach eindeutig (“So ein quatsch” oder “Für was?”).

Anschließend hebt GR Oliver Grigoras-Stelli noch einen weiteren Aspekt hervor. Er führt aus, dass dieser Beschluss die Gemeinde für die nächsten 5 Jahre auch Geld kostet. Es handelt sich hierbei um rd. 14.000 Euro, die aufgrund der Schaffung eines weiteren Bürgermeisterstellvertreters zusätzlich anfallen. Manche möchten diese Summe vielleicht belächeln, aber der neue Gemeinderat sollte sich diesbezüglich klarmachen, dass viele solcher “kleinen” Summen am Ende schnell eine andere Dimension einnehmen. Die Gemeinde sollte daher als Vorbild vorangehen und nicht gleich in die nächstbeste “Bequemlichkeit” springen.

GR Reimund Metzger ergänzt die Ausführungen seiner Vorredner dahingehend, dass er nochmals auf die vom politischen Mitbewerber angeführte Nachbargemeinde einging. Die dortige dritte Stellvertreterstelle wurde nicht wegen „Arbeitsüberlastung“ geschaffen, vielmehr wollte man den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen jeweils eine Stellvertreterstelle verschaffen, in der Reihenfolge der Anzahl ihrer Sitze im Rat.

Vorabrecherchen seinerseits bei den beiden Großen Kreisstädten Schwetzingen und Wiesloch haben ergeben, dass dort bis zu Beginn der vergangenen Wahlperiode (2019 – 2024) auch lediglich zwei Bürgermeisterstellvertreterstellen ausgewiesen waren. Große Kreisstadt kann man nur mit mehr als 20.000 Einwohner werden, Mühlhausen hat derzeit rund 8800 Einwohner … die Relation passe hinten und vorne nicht !

Abschließend gab er noch zu bedenken, dass man den Gemeinderat jetzt erst von ehemals 24 Ratsmitgliedern nicht ohne Grund auf nunmehr 17 Ratsmitglieder „geschrumpft“ habe und jetzt soll die Verwaltungsspitze von zwei auf drei Bürgermeisterstellvertreter aufgebläht werden, wenn man den Ortsvorsteher von Tairnbach noch mit hinzurechnet, habe man de facto vier Bürgermeisterstellvertreter … ein echter Luxus. Wie soll man solch eine Maßnahme der Bürgerschaft vermitteln.

Da sich bereits im Vorfeld der Sitzung abzeichnete, dass die Stimmen unserer Mehrheitsfraktion samt Bürgermeisterstimme nicht ausreichen würden, um eine dritte Stellvertreterstelle zu beschließen, wurden intensive „Überzeugungsgespräche“ beim politischen Mitbewerber durchgeführt.

Diese Aktivität zahlte sich bei der Abstimmung am Ende des TOPs aus … mit 9 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen fiel die Entscheidung denkbar knapp, aber zugunsten der Befürworter aus.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.

Reimund Metzger, Gemeinderat

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