Energetische Sanierung der Kraichgauhalle

Energetische Sanierung der Kraichgauhalle, Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Erneuerung der Sanitäranlagen und des Brandschutzes

Nachdem in der jüngsten Gemeinderatsitzung der o.g. TOP durch die Verwaltung präsentiert worden war, entwickelte sich eine angeregte Diskussion über die Frage, weshalb man genau bei „diesem Gebäude“ mit der energetischen Sanierung und den anderen genannten Maßnahmen beginnen wolle, zumal es noch genügend andere Nichtwohngebäude in der Gemeinde gibt, bei denen Ähnliches notwendig sei.

Letztendlich einigte man sich darauf, dass die Verwaltung bis spätestens Juni 2023 dem Gemeinderat die Ergebnisse der energetischen Untersuchung der kommunalen Nichtwohngebäude vorzulegen hat (Beschluss Teil 1, einstimmig)

Hieraus resultierend wurden dann die in der Überschrift genannten Maßnahmen zunächst nicht beschlossen. Man einigte sich auf die Formulierung, dass die avisierten Maßnahmen vom Gemeinderat grundsätzlich begrüßt werden (Beschluss Teil 2, 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 5 Enthaltungen)

Zu der Thematik gab GR Reimund Metzger für die Freien Wähler eine Stellungnahme ab:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Spanberger, werte Ratskolleginnen und Kollegen, verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger

Um energetische Einsparungen erzielen zu können, wurde die Fa. Smarte Energie GmbH aus Karlsruhe beauftragt, den gesamten Gebäudekomplex samt Gebäudetechnik der Kraichgauschule sowie der Kraichgauhalle zu untersuchen.

Hierbei wurde dann ein Sanierungskonzept, bestehend aus neun aufeinander aufbauenden Varianten, erstellt. Laut Smarte Energie können aber auch einzelne Varianten separat abgearbeitet werden.

Dieses Ergebnis wurde zunächst im Ausschuss für Umwelt und Technik intensiv vorberaten. Schlussendlich erachtete man die Variante 6 (Ertüchtigung der Beleuchtung, Systemoptimierung der Heizung, Photovoltaik, Dach, Außenwände, Fenster und Türen) als die Sinnvollste.

Das ortsansässige Architekturbüro Klotz Geider Bauwerke GbR wurde daraufhin beauftragt, die Kosten für diese energetischen Sanierungsmaßnahmen durchzurechnen. Diese betragen ca. 790.000,-€ brutto (vorläufig und unverbindlich)

  • Zentrale Gasheizung: Die derzeitige Heizung versorgt den gesamten Gebäudekomplex (Gemeinschaftsschule, Grundschule, Kraichgauhalle). Sie besteht aus einem Gas-Brennwert-Kessel sowie aus einem Gas-Niedertemperaturkessel. Da die Anlage sich in einem ordentlichen Zustand befindet, macht es Sinn, diese zunächst weiter zu betreiben, bis eine finale Entscheidung hinsichtlich der räumlichen Erweiterung (Generalsanierung oder Abbruch der Grundschule, Anbau an die Gemeinschaftsschule usw.) gefallen ist. Erst dann sollte man sich Gedanken über einen evtl. Austausch gegen eine Wärmepumpe, ein Blockheizkraftwerk, Holz Pelletheizung o.ä. machen.
  • Verbesserung der Barrierefreiheit: Diese Problematik besteht schon seit vielen Jahren. Nicht nur für Rollstuhlfahrer, auch für Benutzer von Rollatoren aber auch für Personen mit Kinderwagen o.ä. gestaltet sich der Zugang zur Kraichgauhalle immer als ein Hindernislauf. Hier Abhilfe zu schaffen ist mehr als überfällig. Die geschätzten Kosten für die Verbesserung der Barrierefreiheit betragen 245.000,-€ brutto.
  • Sanierung der Sanitärräume: Die sanitären Anlagen der Kraichgauhalle sind in die Jahre gekommen und sollten dringend erneuert werden. Die Problematik von verkalkten Duschen, WC-Anlagen, verschmutzte Fliesenfugen usw. kennt jeder aus seinem Privathaushalt. Hier sollte eine Generalsanierung durchgeführt werden. Die Kosten hierfür wurden auf 55.000,-€ brutto geschätzt.
  • Ertüchtigung des Brandschutzes: Zu diesem Punkt gibt es keine Diskussion. Hier gibt es gesetzliche Vorgaben, die erfüllt bzw. nachgebessert/ertüchtigt werden müssen. Die Kosten wurden mit 35.000.-€ brutto beziffert.

Die sog. „Nebenkosten“ für Architekt, Statiker und Fachplaner wurden auf 170.000,-€ brutto geschätzt.

Dieser Posten sorgt bei den Freien Wählern für erhebliches Stirnrunzeln, da er doch sehr hoch erscheint.

Gerade in Anbetracht der vielen noch ausstehenden und zu finanzierenden Projekte, sollte hier eine genaue Hinterfragung dieser Kosten seitens der Verwaltung stattfinden.

Deshalb die Frage an den Bürgermeister, ob mit dem Architekturbüro kein Festpreis (Deckelung) ausgehandelt werden kann?

Gerade im Hinblick auf die explodierenden Baupreise könnten sich nämlich die üblichen 10 % – 15 % Honorarkosten vom Gesamtbaupreis für den Architekten entsprechend finanziell aufbauen.

Dieser Gesamtbaupreis wurde vorläufig und völlig unverbindlich auf knapp 1,3 Millionen € geschätzt.

Die Freien Wähler stimmen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.“ 

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.

Reimund Metzger, Gemeinderat

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