Einführung der Sozialstaffelung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2022/2023

Familien sollen durch das „Mühlhäuser Modell“ entlastet werden !

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause befasste sich der Gemeinderat mit der o.g. Thematik. Um das Abstimmungsergebnis gleich vorwegzunehmen … die sog.“4-stufige Sozialstaffelung“ nach dem Mühlhäuser Modell wurde einstimmig beschlossen!

Zur Festlegung der Kinderbetreuungsgebühren wurde bisher das sog. „Württemberger Modell“ genutzt. Hier werden alle Kinder eines Haushalts bis zum 18. Geburtstag entsprechend berücksichtigt. Kinderreiche Familien werden so entlastet.

Der Gemeinderat hat nun ein eigenes Modell, das „Mühlhäuser Modell“, geschaffen. Die Idee hierzu kam aus der Mitte des Gemeinderates selbst, wurde vor über einem Jahr von zwei politischen Mitbewerbern offiziell mit einem Antrag eingebracht.

Sinn und Zweck dieses Modells ist es, eine Gebührensatzung zu erstellen, die insbesondere Familien mit geringerem Einkommen entlastet.

Kurz zusammengefasst bedeutet dies zukünftig für alle sechs Kigaeinrichtungen (kommunal und kirchlich), dass alle Familien weiterhin den Mehr-Kind-Nachlass nach dem Württemberger Modell erhalten; zusätzlich gewährt die Gemeinde jetzt einen Nachlass für Haushalte, die unter einer gewissen Einkommensgrenze liegen.

Auf die Benennung der einzelnen Werte dieser Einkommensgrenze verzichten wir an dieser Stelle, da diese im amtlichen Teil der Gemeinderundschau Nr.30 vom 28.07.22 bereits veröffentlicht wurden; auf der Gemeindehomepage kann das Ganze ebenfalls nachgelesen werden.

Zu diesem TOP gab für die Freien Wähler GR Reinhold Sauer nachfolgende Stellungnahme ab:

„Herrn Bürgermeister, werte Ratskolleginnen und Kollegen

die Einführung einer einkommensabhängigen Sozialstaffelung ist eine Regelung, die schon lange fraktionsübergreifend angedacht wird. Schwierig war es hierbei nachvollziehbare Einkommensgrenzen zu definieren und ein vertretbares Maß der Ermäßigung zu finden.

Der vorgelegte Vorschlag der Verwaltung ist unseres Erachtens mit den gewählten Parametern insoweit als gelungen zu bezeichnen. Wichtig ist uns auch die Vorgabe, dass dieser Vorschlag zunächst nur eine Einführungsvariante ist, die in regelmäßigen Abständen nachjustiert werden soll. Dadurch ist gewährleistet, dass bei Bedarf die Einkommensgrenzen aber auch möglicherweise die Höhe der Nachlässe soweit notwendig und vertretbar eine Änderung erfahren können. Dies wird davon abhängen, welcher konkrete Finanzbedarf sich aus dieser Regelung für die Gemeinde ergibt, aber auch in welchem Maß sich das verfügbare Einkommen der zu fördernden Personengruppe im Verhältnis zur derzeit galoppierenden Inflation entwickeln wird.

Erfreulich ist, dass durch diese Sozialstaffelung eine vom Gießkannenprinzip losgelöste Förderung erreicht wird, die zielgerecht die Einkommensschwächeren entlastet. Die 4-stufige, nachrangige Mühlhäuser Sozialregelung beinhaltet zudem mehrere Komponenten der gängigen Förderpraxen.  Den Mehr-Kind-Gebührenerlass, der allen Familien zugutekommt, das Prinzip der Subsidiarität, das die Antragsteller auf vorrangige Fördermöglichkeiten verweist sowie den Einkommensabhängigen 2-stufigen Beitragsnachlass, der sich am Sozialhilfegesetzt mit der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Bedarfsgemeinschaften orientiert.

Bedanken möchte ich mich bei Verwaltung und allen Fraktionen für die engagierte und konstruktive Erarbeitung der geplanten Lösung.

Die Freien Wähler stimmen deshalb dem Verwaltungsvorschlag zu.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

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