Ausweisung eines Jugendgrundstücks (Chillplatz) der Gemeinde Mühlhausen

In der jüngsten Gemeinderatsitzung befasste sich das Gremium wieder einmal mit einem lange gehegten Wunsch unserer Jugendlichen, der Ausweisung eines sog. „Chillplatzes“.

Für etwas Erstaunen sorgte hierbei die Tatsache, dass sich kein einziger Jugendlicher auf den Zuschauerstühlen eingefunden hatte und dies, obwohl der TOP frühzeitig in der RNZ und der Gemeinderundschau angekündigt worden war.

Nach der Einführung in die Historie sowie der aktuellen Situation durch die Verwaltung, hatten die im Rat vertretenen Fraktionen die Möglichkeit sich zur Sache zu äußern.

Für die Freien Wähler gab hierzu GR Reimund Metzger nachfolgende Stellungnahme ab:

„Vor fast genau einem Jahr haben wir uns hier im Gemeinderat einstimmig dafür ausgesprochen, dem vielfach geäußerten Wunsch unserer Jugendlichen nach einem sog. „Chillplatz“ nachzugehen, ein entsprechendes Grundstück zu suchen und auszuweisen.

Das zunächst angedachte Grundstück im Gewann „Bannholz“ scheiterte leider an den Einwendungen des Amtes für Landwirtschaft und Naturschutz bzw. der Stadt Rauenberg, aber auch von Anwohnern der Unteren Mühlstraße in Mühlhausen.

Trotz dieses Rückschlags blieb unsere Verwaltung dankenswerterweise „am Ball“ und hat zwischenzeitlich eine Alternative gefunden.

Das in Frage kommende Grundstück (Flst.Nr. 6549) liegt zwischen dem Gewerbegebiet „Ruhberg“ und der Kleingartenanlage „Lückenbusch“.

Es erscheint für den angedachten Zweck bestens geeignet, erfüllt alle Voraussetzungen:

Die gute Erreichbarkeit ist über den Betonzufahrtsweg zur Kleingartenanlage gewährleistet; das Grundstück liegt auch weit genug von der Wohnbebauung entfernt, sodass mit evtl. Beschwerden hinsichtlich Lärmbelästigung eher weniger zu rechnen ist.

Außerdem hat der derzeitige Grundstückseigentümer seine Bereitschaft zum Verkauf an die Gemeinde signalisiert.

Die bauliche Ausgestaltung des Chillplatzes soll, so die Verwaltung, flexibel sein, sodass das Ganze bei Notwendigkeit auf ein anderes Grundstück verlegt werden kann. Somit wäre der Chillplatz bei einer städtebaulichen- bzw. gewerblichen Weiterentwicklung der Gemeinde kein Hinderungsgrund.

Besonders wichtig erscheinen unserer Meinung nach die Tatsachen, dass zum einen vom Amt für Landwirtschaft und Naturschutz keine Bedenken geäußert wurden und das Gelände seitens der Jugendlichen zur Errichtung eines „Chillplatzes“ angenommen wird.

Kleiner Wermutstropfen ist die Tatsache, dass der Antrag der Verwaltung auf LEADER-Förderung nicht zum Tragen kam, vielleicht ist aber eine Förderung durch das Förderprogramm „Vielfalt in Partizipation“ erfolgreicher.

Zu den vorab kalkulierten Kosten in Höhe von 35.300,- € sind noch die Kosten für den Grundstückserwerb zu addieren. Da bereits 25.000,- € im Haushalt für die Maßnahme eingestellt sind, wären überplanmäßig noch 10.300,- € bereitzustellen.

Für die Freien Wähler steht es außer Frage, diese Investition für dieses Projekt zu tätigen.

Wir werden deshalb dem Beschlussvorschlag der Verwaltung in allen vier Punkten zustimmen.“

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.

Reimund Metzger, Gemeinderat

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