Kooperationsvertrag Gemeindebücherei Mühlhausen – röm.-kath. Kirchengemeinde Letzenberg

Seit mehr als 20 Jahren betreibt die Gemeinde Mühlhausen in gemeinsamer Trägerschaft mit der röm.-kath. Kirchengemeinde Letzenberg die Bücherei Mühlhausen.

In 1998 wurde hierbei eine vertragliche Vereinbarung zwischen den beiden Partnern getroffen, die insbesondere den Umgang mit den Medienbeständen und der Sachausstattung regelt.

Personalfragen (Ausstattung, Bezahlung u.ä.) wurden hierbei nicht explizit geregelt, da alle Mitarbeiterinnen seit Gründung der Bücherei auf ehrenamtlicher Basis arbeiteten.

Aktuell sind alle Mitarbeiterinnen über einen Pauschalbetrag als „geringfügig Beschäftigte“ angestellt.

Da dies so, laut Verwaltung, nicht mehr zeitgemäß sei und auch arbeitsrechtlich nicht mehr vertretbar, wurde im Februar 2021 zwischen den beiden eingangs genannten Vertragspartnern und der kath. Verrechnungsstelle Heidelberg ein neuer Vertragsentwurf aufgesetzt.

Nach Prüfung durch den Fachbereich Kirchliches Büchereiwesen der Erzdiözese Freiburg stand als Ergebnis fest, dass lediglich ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden kann.

Der Abschluss von Arbeitsverträgen ist ausschließlich der politischen Gemeinde vorbehalten, welche auch die Aufsicht über den Betrieb hat und demzufolge das volle finanzielle Risiko trägt. Die Kirchengemeinde kann nicht Träger der Bücherei sein.

Der dem Rat vorgelegte Entwurf des Kooperationsvertrags regelt u.a. die finanzielle Entschädigung der Angestellten (Eingruppierungen von Mitarbeiterinnen und Leitung in TVöD).

Hierbei ist eine Steigerung der jährlichen Personalkosten von derzeit 15.000,-€ auf 34.400.-€ brutto zu verzeichnen.

GRin Lisa Martin dankte für die Fraktion der Freie Wähler-Bürgerliste e. V. zunächst den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Büchereien aller Ortsteile und hob deren ehrenamtliches Engagement hervor.

Weiter zeigte sie sich erfreut, dass die Gemeinde über solche funktionierenden Einrichtungen verfügt, welche die Gemeinde Mühlhausen aufwerten.


Allerdings sei der Vertragsentwurf in § 7 (2) S. 2 u. 3 zu unbestimmt formuliert. Es fehle an einer klaren Aussage der Finanzierung und auch ein Mindestbetrag, mit welchem man jährlich durch die Kirche rechnen könne.

Originalzitat aus dem Vertrag: „Die Gemeinde Mühlhausen stattet die Bücherei mit den für den Betrieb notwendigen Finanzmittel aus. Über die Höhe der von der röm.-kath. Kirchengemeinde zur Verfügung gestellten Mittel wird jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung durch die röm.-kath. Kirchengemeinde entschieden !“

Auf Nachfrage gab die Verwaltung an, dass eine konkrete Beitragsfestschreibung laut Kirchenrecht nicht möglich sei. Weshalb dies so ist, konnte nicht näher dargelegt werden. Die kurzen Kündigungsfristen gelten für beide Seiten, so dass ein möglicher finanzieller Engpass auch diesen Weg eröffnet.

Würde ein solcher Mindestbetrag im Vertrag eingefügt werden, wäre eine Zustimmung ohne weiteres möglich gewesen. Weil dieser für uns elementare Umstand jedoch nicht berücksichtigt werden konnte, enthielten sich die Freien Wähler bei diesem TOP unisono, da wir die Einrichtung an sich für sinnvoll und notwendig erachten.

Wir wünschen der Gemeindebücherei eine gedeihliche Entwicklung und den dort Beschäftigten weiterhin viel Freude bei ihrer wichtigen Arbeit.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

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