Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine

Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und Institutionen wurden auf Antrag der Freien Wähler überarbeitet und neu verfasst

Mit Schreiben vom 25.11.2019 stellten die Freien Wähler den Antrag auf Überarbeitung und Neufassung der sog. Vereinsförderrichtlinien. Ein sicherlich längst überfälliger Schritt, zumal die Richtlinie seit ihrer Inkraftsetzung in 1986 lediglich marginal verändert wurde. In insgesamt 2 Gemeinderatsitzungen, 5 Sitzungen des Ausschusses für Verwaltung und Finanzen, 1 Infoveranstaltung für die örtlichen Vereine und Gruppen der Gesamtgemeinde sowie einem separaten Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Fraktionen, konnte die Neufassung der Richtlinie in der Gemeinderatsitzung am 25.02.2021 einstimmig verabschiedet werden. Dazu hatten alle Vereine die Gelegenheit ihre Sichtweise an die Verwaltung darzulegen. Die etwas eigenwillige Betrachtungsweise eines politischen Mitbewerbers zu der Thematik, die man vor Kurzem hier in der Gemeinderundschau lesen konnte, werden wir selbstverständlich nicht in Gänze kommentieren, zumal sich Vieles im Bereich der Spekulation/Mutmaßung bewegte.

Exemplarisch sei hier nur das Thema „Jugendförderung“ herausgepickt: Es gehört schon eine gehörige Portion Mut dazu, wenn man sich bei den Vorberatungen vehement gegen eine Erhöhung des Jugendförderbeitrags aus Kostengründen ausspricht, dann aber am Ende nach Außen kundtut, dass „die Förderung der Jugendarbeit nicht nur weiterhin seinen besonderen Stellenwert behält, sondern dass gerade dieser sensible Bereich weiter ausgebaut … wird“.

Zu solch einer Verhaltens- und Vorgehensweise mag sich jeder selbst seine eigenen Gedanken machen. Für die Freien Wähler gab in der Sitzung am 25.02.2021 GR Reimund Metzger eine Stellungnahme ab: Als die Freien Wähler im November 2019 den Antrag auf Neufassung der Vereinsförderrichtlinien gestellt haben, wurde der Verwaltung zum einen eine Art „Checkliste“ mit den Punkten mitgeliefert, die uns wichtig erschienen, zum anderen eine Handlungsempfehlung („Roter Faden“), wie man am besten die Sache angehen kann.

Die Verwaltung hat dankenswerterweise den zugespielten Ball aufgegriffen und entsprechend umgesetzt. Im Nachhinein betrachtet, war diese Handlungsempfehlung genau der richtige Weg. Nach einer ersten Rohfassung durch die Verwaltung wurde die Ausarbeitung der Richtlinie an den Ausschuss für Verwaltung und Finanzen (VuF) übergeleitet. In diesem Ausschuss sind alle Fraktionen vertreten, sodass diese dort ihre Gedanken, Ideen und Vorstellungen einbringen konnten … das genau war auch der Plan. Jedem war bereits zu diesem Zeitpunkt bewusst, dass wir sicherlich keine Ideallösung für jeden Verein erarbeiten können, dazu sind die mehr als 70 Ortsvereine viel zu unterschiedlich strukturiert, sowohl in ihrer Größe als auch in ihrer Ausrichtung. Dennoch war bereits in der ersten Ausschusssitzung spürbar, dass alle Teilnehmer eine gute tragbare Lösung erarbeiten wollten. Von Sitzung zu Sitzung nahm die neue Richtlinie mehr Gestalt an. Manchmal wurde um Nuancen gerungen, ein anderes Mal ging es „geschmeidiger“ voran. Wichtig und besonders zu erwähnen ist die Infoveranstaltung am 09.07.2020 durch die Verwaltung. Es war wichtig, die Vereinsvertreter frühzeitig mit ins Boot zu nehmen, diese über den aktuellen Stand der bis zu diesem Zeitpunkt erarbeiteten Ergebnisse zu informieren und im Anschluss Gelegenheit zu geben, ihre Wünsche und Anregungen einzubringen.

In Anbetracht der Tatsache, dass sich von den vielen Ortsvereinen lediglich 5 schriftlich zurückmeldeten, kann man davon ausgehen, dass der Ausschuss für VuF bereits hervorragende Vorarbeit geleistet hat. Alle Rückmeldungen der Vereine wurden selbstverständlich aufgenommen und in die neuen Richtlinien, nach eingehender Diskussion, mit eingearbeitet. Auch die uns bilateral von einigen Vorsitzenden zugesandten Anregungen und Besorgnisse flossen in die Beratung und Beschlussfassung mit ein.

Exemplarisch will ich drei Punkte aus dem Gesamtkonstrukt herauspicken und einig Sätze dazu sagen:

Jugendförderung:
Nicht ohne Grund stand sowohl in der alten Richtlinie als auch in der Neufassung bereits in der Präambel der Satz „Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Jugendarbeit“. Jedem ist sicherlich klar, dass eine gute Jugendarbeit die Zukunft eines Vereins ausmacht. Jede Minute Zeit, jeder investierte Euro ist hier gut angelegt. Dass der eben zitierte Satz aus der Präambel nicht nur eine leere Worthülse bleibt, das war für uns Ansporn genug, über die Höhe der Jugendförderung nachzudenken. Auch gegen anfängliche „Bedenken“ in Teilen des Ausschusses werden wir den Förderbetrag von 10,- € spürbar auf 15,- € erhöhen. Als zusätzliche Option, diese Förderung sogar auf 20,- € hochzuschrauben, haben wir die Möglichkeit eingebaut, bei mindestens zwei Veranstaltungen der Gemeinde teilzunehmen, quasi eine „win win Situation“ für Verein und Gemeinde. Dies war keine Neuerfindung von uns, dies wird auch in verschiedenen Kommunen der Umgegend so gehandhabt. Dies ist selbstverständlich ein „kann“, keineswegs ein „muss“ … die 15,- € Förderung bleiben auf alle Fälle bestehen. Auch die von den Vereinen vorgebrachte Problematik von „einheimischen“ und „auswärtigen“ Kindern und Jugendlichen wurde gelöst. Diese werden mit dem hälftigen Regelbetrag, also 7,50 €, bezuschusst.

Investitionszuschuss für Baumaßnahmen:
Baumaßnahmen, die unter den bekannten Voraussetzungen bezuschusst werden können, werden wie bisher auch weiterhin mit 10 % des zuschussfähigen Aufwands gefördert. Neu ist die Deckelung der Förderhöchstgrenze auf 50.000,-€. Dies bringt unserem Kämmerer auch eine gewisse Planungssicherheit. Lediglich ein Verein (TSV Rettigheim) wird in absehbarer Zeit eine Baumaßnahme in Angriff nehmen (Neubau eines Kunstrasenspielfeldes mit LED-Flutlichtanlage), die diese Förderhöchstgrenze überschreiten würde. Da diese Maßnahme jedoch schon in 2018 angeschoben wurde, wird diese auch nach den derzeit noch geltenden Förderrichtlinien, also ohne Höchstgrenze, beurteilt und gefördert werden. Alle anderen Vereine werden in absehbarer Zeit diese Grenze nicht erreichen. Unentgeltliche Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern werden mit 10,- € je nachgewiesener Arbeitsstunde auf die Bruttobaukosten angerechnet.

Investitionszuschuss für bewegliche Gegenstände (Bagatellgrenze):
Die Bezuschussung der Anschaffung von beweglichen Gegenständen, die dem Vereinszweck unmittelbar dienen, wurde von 15 % auf 20 % erhöht. Die Einzelbeschaffung solcher Gegenstände muss mindestens bei 200,-€ liegen. Diese sog. „Bagatellgrenze“ wurde auf Anregung mehrerer Vereine drastisch nach unten gesetzt.

Zum Abschluss meiner Ausführungen bedanke ich mich zum einen bei der Verwaltung für den tollen Service, den Ausschussmitgliedern immer die Version mit dem aktuell erarbeiteten Stand der Förderrichtlinien zu Verfügung zu stellen, zum anderen bei allen Ausschussmitgliedern, die bei der Ausarbeitung mitgewirkt haben. Es hat trotz manchem Ringen um die Sache immer großen Spaß gemacht. Für mich persönlich war es „Kommunalpolitik pur“ und es hat gezeigt, dass es möglich ist, eine konsensgetragene Entscheidungsvorlage für den Gemeinderat zu erarbeiten.

Ich kann hier im Rat nur dafür werben, der heute vorliegenden Richtlinie zur Vereinsförderung zuzustimmen“.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

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