Flurneuordnungsverfahren erfordert langen Atem

12.11.2020 ist einziger Anhörungstermin für Betroffene.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates war Herr Reiner Kremer vom Amt für Flurneuordnung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis zu Gast, um die Ratsmitglieder über den Sachstand des Verfahrens zu informieren.

Die Gesamtfläche des Flurneuordnungsgebietes beträgt 652 ha, am Verfahren selbst nehmen 1316 Personen teil. Die Kosten werden mit 4,2 Millionen Euro beziffert.

Laut Kremer werden in dem Verfahren diverse Landschafts-, Natur- und Waldschutzgebiete sowie schützenswerte Biotope berührt.

Ein wesentlicher Faktor des Flurneuordnungsverfahrens ist der Naturschutz.

Eine moderne landwirtschaftliche Nutzung des Gebiets (z.B. Einsatz von Vollerntern beim Weinbau) soll ermöglicht werden, jedoch stand von Anfang an fest, dass das charakteristische Landschaftsbild des Kraichgaus nicht darunter leiden darf. Beispielhaft benannte er hierbei die sog. „Hohlwege“, die Lebensräume für besondere Tiere und Pflanzen bieten.

Zu den ökologischen Gesichtspunkten des Verfahrens zählt die Bereitstellung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen. Allein für die Umgehungsstraße wurden hierbei 30 ha ausgeglichen.

Der Ausbau der K 4171 zwischen Mühlhausen und Östringen wurde im Verfahrensgebiet ebenfalls berücksichtigt.

Seit Mitte September war der Flurneuordnungsplan öffentlich einzusehen. Alle aktuellen Ergebnisse des Verfahrens sind darin zu finden. Im Oktober konnten sich tangierte Grundstückseigentümer in persönlichen Gesprächen im Bürgerhaus entsprechende Informationen einholen.

Als einen der elementarsten Punkte für Betroffene nannte Herr Kremer den Anhörungstermin am 12.November, der coronabedingt in der Sonnenberghalle in Angelbachtal stattfindet.

Jeder Eigentümer, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt oder mit den Festsetzungen des Plans nicht einverstanden ist, kann im Anhörungstermin einen Widerspruch gegen den Plan vorbringen. Der Anhörungstermin ist ein Ausschlusstermin, d.h. Widersprüche können nur im Anhörungstermin vorgebracht werden. Es ist die einzige Möglichkeit für die Eigentümer ihre Belange geltend zu machen.

Nach Angaben von Herrn Kremer kann sich das gesamte Verfahren, je nach Anzahl und Komplexität der Einsprüche, noch einige Jahre hinziehen.

Was zeitlich ebenfalls heftig ins Kontor schlägt ist die Aktualisierung des Grundbuchs, welche aber erst nach der Schlussfeststellung beginnen kann.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

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