Teilweise dringender Handlungsbedarf beim Rettigheimer Abwassersystem!

In der vorletzten Sitzung des Gemeinderates wurde diesem neben dem Generalentwässerungsplan auch das Ergebnis zur Eigenkontrollverordnung (EKVO) für den OT Rettigheim vorgestellt.

Jede Kommune ist verpflichtet, sein Kanalnetz regelmäßig zu überprüfen und entsprechen instand zu halten. Durch die EKVO erhält die Gemeinde eine detaillierte Bestandsaufnahme des baulichen Zustandes ihres Kanalnetzes.

Herr Schuster vom beauftragten Ingenieurbüro Willaredt informierte die Ratsmitglieder in einer eindrucksvoll bebilderten Präsentation über den teilweise desolaten Zustand einiger Kanäle.

Insgesamt wurden im OT Rettigheim ca. 14.500 laufende Kanalmeter überprüft. Bei 11 % besteht kurzfristiger und bei 15 % sogar sofortiger Handlungsbedarf i.S. Kanalsanierung (Verstopfung des Kanals oder starke Beschädigung). Lediglich 6 % sind ohne Beanstandung, in ca. 14 % muss bei der nächsten „passenden Gelegenheit“ (z.B. Straßenbau- oder Wasserleitungsarbeiten) gehandelt werden.

Ein besonders ausgeprägtes Schadensbild ist laut Schuster im Bereich der Friedhofs- und Bergstraße festzustellen. Eine erste Sanierungskostenschätzung nur für diesen Bereich wird auf 125.000.- € beziffert.

Insbesondere in der Rettigheimer Ortsmitte sind dringend und kurzfristig zu behebende Schäden festgestellt worden. Die Gesamtkosten hierfür dürften sich, nach Angaben des Ingenieurbüros, auf rund 1,5 Millionen Euro belaufen; in dieser Summe sind noch keine Baunebenkosten oder Aufwendungen für parallel notwendige Arbeiten mit eingerechnet.

Kanalumbauten zur Steigerung der Durchflussmenge sind ebenfalls dringend notwendig. Explizit wurden hierbei durch Herrn Schuster die Bereiche Friedhofstraße / Einmündung Östringer Straße sowie Hochstraße / Malscher Straße genannt. Ebenso ist die Schönbornstraße mit zwei Aufweitungen der obersten Priorität verzeichnet. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen werden auf ca. 1,7 Millionen Euro beziffert, Voruntersuchungen, Straßenbauarbeiten und weitere flankierende Maßnahmen sind darin noch nicht eingerechnet.

Es werden also in Bälde „größere Summen“ in die Abwasserentsorgung Rettigheims investiert werden müssen.

Laut Verwaltung sind evtl Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm für Rettigheim zu erwarten. Ob in Anbetracht der anstehenden Investitionen die Abwassergebühren konstant gehalten werden können bleibt abzuwarten.

GR Bruno Sauer fragt in Verbindung zu TOP 5 nach dem Sachstand des bereits beschlossenen Starkregenrisikomanagements.

BM Spanberger teilt mit, dass es noch einige Zeit dauern wird. Derzeit liege der Fachförderantrag dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Bewilligung vor.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

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