Städteplanerisches Verkehrskonzept, Ortsdurchfahrt Rettigheim

In der Juli-Sitzung des Gemeinderates wurde durch Herrn Wammetsberger vom beauftragten Verkehrsplanungsbüro Köhler & Leutwein das angedachte Verkehrskonzept für die Ortsdurchfahrt Rettigheim vorgestellt.

Im Anschluss gab GR Reimund Metzger für die Freien Wähler nachfolgende Stellungnahme ab:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, werte Mitbürgerinnen und Mitbürger

In unserer Gemeinderatsitzung am 19.02.2020 haben wir uns mehrheitlich für die durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der gesamten Ortsdurchfahrt Rettigheims entschieden. Dies wurde so auch von der Rettigheimer Bevölkerung in einer Bürgerinformationsveranstaltung, welche im Januar im Gemeindezentrum St. Nikolaus stattgefunden hat, gewünscht.

In gleicher Sitzung wurde das Verkehrsplanungsbüro Köhler & Leutwein mit der Erstellung des erforderlichen Städtebaulichen Verkehrskonzeptes beauftragt.

Die Zielvorgaben für dieses Konzept waren klar definiert …

  • die Ortsdurchfahrt von Rettigheim soll für den Durchgangsverkehr möglichst unattraktiv werden
  • die Aufenthaltsqualität im Ortskern soll erhöht werden
  • die Sicherheit an den Ortseinfahrten aus Mühlhausen und aus Östringen soll ebenfalls erhöht werden

Als erste und relativ kostenneutrale Maßnahme wurde die eingangs genannte Geschwindigkeitsreduzierung durchgeführt.

Wie aus dem vorliegenden Verkehrskonzept ersichtlich, soll mit baulichen Maßnahmen an den beiden Ortseingängen aus Richtung Mühlhausen und Östringen eine „bremsende Wirkung“ des Fahrzeugverkehrs erreicht werden.

Am nördlichen Ortseigang soll ein sog. Fahrbahnteiler angelegt werden. Dieser würde sicherlich zur Geschwindigkeitsreduzierung bei der Ein- bzw. Ausfahrt beitragen.

Mit Blick auf den Lageplan stellt sich aber auch die Frage, inwieweit durch die Verschwenkung Ackergelände in Anspruch genommen wird bzw. werden muss ?

Falls dies der Fall sein sollte, stellt sich die Folgefrage „Was passiert, wenn die Besitzer nicht bereit sind, für diese Maßnahme entsprechendes Gelände abzugeben ?“

Die vom Planungsbüro Köhler & Leutwein angedachte Form des Umbaus der südlichen Ortseinfahrt erscheint uns sinnvoll, insbesondere auch das Anlegen eines kombinierten Fuß-/Radweges in Richtung Östringen.

Was wir jedoch als sehr kritisch ansehen ist der Vorschlag, als verkehrsberuhigende Maßnahme die Anlage eines breiten Mittelstreifens mit Bäumen. Hier hätte man u.U. eine erhöhte Unfallgefahr, quasi in Eigenregie, geschaffen.

Eine Bepflanzung des angedachten Mittelstreifens mit niedrigen Sträuchern bzw. Blühpflanzen wäre hier nach unserer Meinung, gerade im Hinblick auf den Natur- u. Insektenschutz, sicherlich die bessere Alternative.

Die vorgeschlagene Querungshilfe in der Ortsmitte in Form eines neuen Fußgängerüberwegs ist sinnvoll.

Dort konzentrieren sich mehrere Einzelhandelsgeschäfte, die von der Bevölkerung entsprechend frequentiert werden. Das gefahrlose Überqueren der Fahrbahn ist somit möglich.

Als kleiner Nebeneffekt würde solch ein Fußgängerüberweg eine zusätzliche Geschwindigkeitsreduktion des Fahrzeugverkehrs mit sich bringen.

Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind hierbei selbstverständlich zu beachten.

Der Einmündungsbereich Malscher Straße/Rotenberger Straße/Östringer Straße (Ortskern) sollte keinesfalls mit farbigem Pflaster ausgeführt werden. Diesbezüglich wurden in der Vergangenheit keine guten Erfahrungen gemacht.

Eine farblich abgesetzte Asphaltdecke ist hier vollkommen ausreichend und zweckerfüllend.

Alle oben angeführten baulichen Maßnahmen sollten selbstverständlich auf den „finanziellen Machbarkeitsprüfstand“ und ggf. erst nach und nach ausgeführt werden.

GR Bruno Sauer gibt der Verwaltung den Hinweis, im Sinne der Rechtssicherheit alsbald die noch fehlenden Wiederholungsverkehrszeichen (30 km/h – VZ 274-30 StVO) nach den Kreuzungen und Einmündungen an der neu beschilderten Ortsdurchfahrtsstrecke aufzustellen. Ansonsten könnte dies zu Problemen bei Verwarnungen und Busgeldbescheiden führen.

Er weist darauf hin, dass Verkehrszeichen wie z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen nur so gut seien wie ihre konsequente Durchsetzungen. Ohne nachhaltige Überwachung ohne Ansehen der Person könnten die Maßnahmen nicht ihre volle Wirkung entfalten.

Des Weiteren fragt er den Verkehrsplaner des Büros Köhler & Leutwein, Herrn Wammetsberger, wo in der in Rede stehenden Ortsdurchfahrtsstrecke das in den Sitzungsunterlagen beschriebene schnelle (50 km/h) und das langsame Verkehrsnetz (30 km/h) zu finden sei. In der Konzeption sei auf Seite 8 und in der Anlage 8 jeweils von durchgehend 30 km/h zu lesen. Es bestehe rechtlich gesehen richtigerweise eine notwendige Hierarchie in den Verkehrsnetzen innerhalb eines Ortes.

Herr Wammetsberger teilt mit, dass er zu den Ausführungen in den Sitzungsunterlagen keine Aussage treffen kann, da er diese nicht erstellt habe. Er selbst vermutet, dass damit die Verkehrsnetze K 3520 von Östringen und die Landstraße L 546 von Mühlhausen kommend zum Verkehrsnetz innerorts in Rettigheim gesehen, gemeint seien. Im Moment könne er das aber nicht exakt ausführen. Er werde sich entsprechend erkundigen und die Frage nachträglich beantworten. Hierfür bittet er um Verständnis.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

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