Unterschiedliche Bewertungen bei der städtebaulichen Nutzung der Grundstücke Hauptstraße 51 + 53 in Mühlhausen (Flst.Nr. 481)

Ein zentraler Punkt der jüngsten Gemeinderatsitzung war die Diskussion der o.g. Problematik, bei der um eine dauerhafte, zukunftsorientierte Nutzung der beiden Grundstücke gerungen wurde. Dass es hierbei unterschiedliche Betrachtungs- und Herangehensweisen gab, liegt in der Natur der Sache und ist auch gut so.

Beide Grundstücke wurden 2018 von der Gemeinde erworben, da sie sich in zentraler Lage befinden und somit städtebaulich von großer Bedeutung sind. Das Gebäude Hauptstraße 51 wurde zwischenzeitlich, aufgrund seiner maroden Bausubstanz, abgebrochen und die Grundfläche eingeschottert. Die beiden Grundstücke liegen im Bebauungsgebiet „Ortsmitte III“, auf welches eine Veränderungssperre gelegt ist, die zwei Jahre dauert. Diese muss jetzt verlängert werden, um die Möglichkeit weiterer Gestaltungsoptionen offen zu halten.

Eine Teilfläche dieses Grundstücks wurde seitens der Verwaltung dem benachbarten Gastronomen, befristet bis zum 31.10.2020, verpachtet, damit dieser dort eine Außengastronomie betreiben kann.

Das Städteplanungsbüro Wick & Partner hat der Verwaltung verschiedene Nutzungsmöglichkeiten erarbeitet, wobei jedoch zwei Vorschläge derzeit ausscheiden, da sich das Gebäude der ehemaligen Disco „Capitol“ auf privatem Grund befindet und somit der Gemeinde nicht zur Nutzung zur Verfügung steht. Die beiden anderen Vorschläge inkludieren jeweils die Nutzung mit einem Biergarten des benachbarten Gastronoms, entweder an der Hauptstraße (so wie derzeit) oder im rückwärtigen Bereich.

Für die Fraktion der Freie Wähler-Bürgerliste e. V. gab GRin Dolland-Göbel folgende Stellungnahme ab:

„Herr Spanberger, Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, werte Zuhörerinnen und Zuhörer,

das Gelände Hauptstraße 51 und 53 in der Ortsmitte von Mühlhausen ist unstreitig ein Schlüsselgrundstück für die Gemeinde. Zentral gelegen bietet es viele Möglichkeiten der Nutzung.

Dass es unmittelbar neben einer Gaststätte liegt ist ein nicht beeinflussbarer Umstand.

Mit dem Erwerb und dem Abriss des Bestandsgebäudes Hauptstraße 51 eröffnen sich für die Gemeinde Optionen der Nutzung. Diese zu beleuchten und am Ende eine finale Entscheidung zu treffen ist Ziel der heutigen Sitzung.

Im Mittelpunkt der Ausführungen der Gemeindeverwaltung steht die Implementierung einer Außengastronomie für das angrenzende Restaurant.

Jede einzelne Gaststätte in unseren Ortsteilen ist unbestritten eine Bereicherung für unsere Gemeinde. Jede davon kämpft derzeit mit den Belastungen der Corona-Pandemie. Schon deshalb gilt es sie alle gleich zu behandeln.

Durch die vorliegenden Planungen und auch Beschlussvorschläge wird jedoch nur eine Gaststätte alleinig und besonderes durch Steuergelder bevorzugt und nachhaltig gefördert. Es entsteht der Eindruck der indirekten Subvention eines einzelnen Gastronomiebetriebs. Dies kann genauso kritisch gesehen werden, wie es auch Argumente für die vorgestellten und favorisierten Planungen gibt.

Eine Gaststätte hat keinen Anspruch auf eine Erweiterung ihres Angebots auf Kosten der Allgemeinheit. Eine Außenbewirtung ist zwar wünschenswert, deren Herstellung ist aber keine vordringliche Aufgabe der Allgemeinheit.

Wir sehen dies nicht als erste Priorität der Gemeinde. Wir erachten die Schaffung von Wohnraum unter dem Überbegriff Sozialer Wohnungsbau für essentieller. Das kann sowohl für Familien mit Kindern, für obdachlos gewordene Menschen und andere zum Tragen kommen. Auf alle Fälle sehen wir diese Zweckerfüllung für die Allgemeinheit als wichtiger an.

Die von den Vorschlägen alleinig partizipierende Gaststätte hatte bislang keine Außenbewirtschaftung. Der Wunsch nach einer solchen ist nachvollziehbar und die Gemeinde hat im Rahmen des verkehrsrechtlich Vertretbaren auch das Zugeständnis der Außenbewirtschaftung auf dem Gehweg gemacht. Nun ein noch weitergehendes, durch Steuergelder finanziertes Zugeständnis zu machen erachten wir für nicht richtig und auch nicht für verpflichtend.

Wie eingangs erwähnt ist jede einzelne Gaststätte eine Bereicherung und es gibt keine Priorisierung hinsichtlich ihrer Qualität und Unterstützungswürdigkeit. Auch alle anderen Gastronomen müssen sich dem Wettbewerb mit den entsprechenden Risiken ohne eine finanzielle Unterstützung der Allgemeinheit stellen.

Dass der Gastronom den Planungen der Verwaltung zustimmt ist nicht verwunderlich, wer würde das ablehnen?

Die Belebung der Ortsmitte ist ein wichtiges Ziel. Doch müssen wir uns auch über die Folgen dieser Forderung in Bezug auf die Gaststätte auseinandersetzen. Eine Erweiterung des Angebots bringt auch Parkprobleme mit sich. Mehr Kundschaft mehr Fahrzeuge, das ist nicht abzustreiten.

Eine Außenbewirtschaftung bringt Lärm und somit Belästigung der Anwohner mit sich. Auch für diese Anwohner haben wir zu entscheiden. Und ob ein einzelner Gastronomiebetrieb mit Außenbewirtschaftung die Ortsmitte belebt, die weitere Bäcker, Metzger, Dienstleistungsbetriebe u. a. bräuchte, das kann niemand sicher vorhersagen.

Aus vorgenannten Gründen erscheint uns heute eine Zustimmung zu einer Maßnahme, welche die Beschneidung der gemeindeeigenen Fläche beinhaltet, nicht möglich.

Was wir uns vorstellen können wäre, dem Gastronomen entweder das gesamte Grundstück Hauptstraße 51 oder das für die Außenbewirtschaftung notwendige Teilstück zu einem marktüblichen Preis zu veräußern. Des Weiteren favorisieren wir die Suche nach einem Investor mit dem Ziel der Bebauung im Sinne des sozialen Wohnungsbaus.

Um eine gastronomische Außenbewirtschaftung zu ermöglichen, fordern wir auch die Verwaltung auf, nochmals intensiv als Vermittler zwischen den Eigentümern des Grundstücks Hauptstraße Nr. 49a, ehemals Capitol, zu fungieren. Dort wäre eine Fläche für einen Biergarten mit direkter und optimaler Anbindung an den Radweg bereits vorhanden.

Wir werden aufgrund der genannten Punkte heute den Antrag auf ausschließliche Wohnnutzung der beiden Grundstücke stellen.“

GRin Dolland-Göbel stellt folgenden Sachantrag:

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass der gesamte Bereich des Flurstücks Nr. 481, Hauptstraße 51 und 53 ausschließlich der Wohnnutzung dienen soll. Hierfür sollen Entwürfe für preiswerte und bezahlbare Mietwohnungen eingeholt werden. Dabei soll auch das Bestandsgebäude Hauptstraße 53 in diese Planung miteinbezogen werden.

Leider konnten die politischen Mitbewerber diesem Antrag nicht folgen. Stattdessen wurde nachfolgender Beschluss getroffen:

Der Gemeinderat spricht sich für ein planerisches Konzept (städtebaulicher Wettbewerb) für eine gemischte Nutzung des Flurstückes 481, Hauptstraße 51und 53 in Mühlhausen unter Berücksichtigung des gastronomisch genutzten Nachbargebäudes, einer möglichen Wohnnutzung, sowie einer städtebaulichen Gesamtkonzeption aus. Dabei soll das Bestandsgebäude Hauptstraße 53 in das Planungskonzept mit einbezogen werden. Ferner soll dieser Planungsauftrag an ein Planungsbüro vergeben werden.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat         

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