Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung wurde neu gefasst !

Die derzeit immer noch gültige Bekanntmachungssatzung ist über vier Jahrzehnte alt und dementsprechend „überarbeitungswürdig“. Mit der Thematik befasste sich deshalb der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.05.2020.

Gerade in Corona-Zeiten ist es für die Gemeindeverwaltung wichtig, zeitnah z.B.  Verfügungen, Satzungen oder Notverordnungen der Bürgerschaft bekanntzumachen. Der Abdruck in der wöchentlich erscheinenden Gemeinderundschau ist hier zu träge, teilweise sind Verordnungen schon beim Erscheinen „veraltet“.

Um diesen Missstand zu beheben, wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, neben der Gemeinderundschau auch die Internetseite der Gemeinde Mühlhausen zukünftig als Bekanntmachungsorgan zu bestimmen.

Zu dem TOP gab unser GR Bruno Sauer eine entsprechende Stellungnahme ab:

„Die Bekanntmachungssatzung ist aufgrund der von der Verwaltung beschriebenen Intention grundsätzlich zu begrüßen ist. Allerdings sollte der Regelfall sein, dass die digitale und konventionelle Bekanntmachung stets parallel erfolgen.

Aus den aktuellen Formulierungen des § 1 Absatz 1 und 2 ergibt sich keine obligatorische, sondern nur eine fakultative Möglichkeit der parallelen Bekanntmachung in beiden Medien.

Bei der Bekanntmachung nur auf der Homepage, wird jedoch ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung vom Informationsfluss abgeschnitten und nicht berücksichtigt. Denn auch und gerade in der Generation unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger verfügt noch ein beträchtlicher Anteil über keinen Internetzugang.

Dieser Personenkreis wird sich auch weiterhin über die gedruckte Ausgabe der Gemeinderundschau informieren.

Daher bedarf es unserer Ansicht nach der Klarstellung in der Satzung, dass beide Versionen stets im Zusammenhang erfolgen. Daher wird gebeten, den Absatz 2 wie folgt zu ändern:

„(2) Öffentliche Bekanntmachungen werden stets auch in dem von der Gemeindeverwaltung als Verkündungsblatt wöchentlich herausgegebenen Amtsblatt „Gemeinderundschau Mühlhausen“ veröffentlicht.

Damit wird der Intention der Verwaltung für eine zusätzliche zeitnahe Form der Bekanntmachung auf der Gemeindehomepage Rechnung getragen. Des Weiteren ist gewährleistet, dass stets auch die konventionelle Information der Bevölkerungsgruppen erfolgt, welche keinen Zugang zum Internet haben“.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.

Reimund Metzger, Gemeinderat         

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