Fortschreibung der Verkehrsanalyse für die Gesamtgemeinde Mühlhausen

Im September 2018 wurde das Ing.-Büro Köhler & Leutwein mit der Fortschreibung der Verkehrsanalyse für die Gesamtgemeinde Mühlhausen beauftragt.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates stellte Herr Wammertsberger von o.g. Planungsbüro die bisherigen Ergebnisse vor. Über einzelne Maßnahmen wurden im Anschluss weiterführende Beschlüsse gefasst.

Diese betreffen die Bereiche Brüningstraße/Hohlstraße, Speyerer Straße (Höhe Seniorenresidenz), Speyerer Straße/Laube, Untere Mühlstraße (Höhe Kirche) sowie im OT Rettigheim die Östringer Straße/Rotenberger Straße.

Alle Fraktionen gaben zu diesen Maßnahmen ihre Stellungnahmen ab. Für die Freien Wähler führte GR Bruno Sauer zunächst im Allgemeinen, sowie bei den Teilaspekten im Einzelnen nachfolgendes aus:

„Herr Wammertsberger, zunächst darf ich Ihnen für Ihre Ausführungen danken. Es freut mich, dass Sie meine in früherer Sitzung bereits formulierte Feststellung getroffen haben, dass man den vorhandenen Verkehrsraum nur so nutzen und umgestalten kann, wie er ist.

Das Bekenntnis zur Verkehrssicherheit dürfte fraktionsübergreifend vorhanden und unumstritten sein. Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Verkehrssicherheit durch die verschiedenen Verkehrsteilnehmer, vom Fußgänger über den Radfahrer bis hin zum Pkw-Führer, jeweils individuell definiert wird.

Die Richtschnur des Handelns zur Erreichung der Verkehrssicherheit hat der Gesetzgeber mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) sowie sonstigen Vorschriften gespannt. Die StVO weißt ihre eigenen „Engstellen“ auf, die auch wenn sie nicht jedem gefallen, unveränderbar sind. Dennoch muss die Verwaltung damit umgehen.

Des Weiteren ist, um möglichen Missverständnissen durch die Berichterstattung vorzubeugen, folgendes festzustellen: Die Gemeinde Mühlhausen ist örtliche Straßenverkehrsbehörde. Sie kann als solche, entgegen den Formulierungen in der Sitzungsvorlage, nach Anhörung des Sachbereichs Verkehr beim Polizeipräsidium Mannheim, alle rechtlich zulässigen Maßnahmen, selbständig anordnen. Ein Einvernehmen, wie es formuliert wurde, ist nicht notwendig und auch nicht gesetzlich vorgegeben. Allerdings dürfte die Gemeinde sicher stets versuchen, dieses Einvernehmen zu erreichen. Denn wenn eine Maßnahme entgegen den Hinweisen der Polizei oder ohne deren Anhörung angeordnet wird, haftet die Gemeinde im Schadensfall alleine.

Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind innerorts zu begrüßen. Deren verkehrsrechtliche Anordnung darf sich aber nicht nur daran orientieren, ob diese Maßnahmen sinnvoll erscheinen oder ob ähnliche bzw. gleiche Maßnahmen andernorts umgesetzt werden konnten. Die Grundlage bilden überwiegend die bestehenden Rechtsvorschriften.

Generell ist anzumerken, dass alle verkehrsrechtliche Anordnungen, seien es Verkehrszeichen oder Markierungen (die im Übrigen auch Verkehrszeichen sind), nur dann ihre angestrebte Wirkung entfalten, wenn diese konsequent überwacht und damit durchgesetzt werden. Dies muss ohne Ansehen der Person geschehen. Dass dies nicht nur mit sporadischen, sondern nur mit häufigen und unregelmäßig erfolgenden Überwachungsmaßnahmen erfolgreich sein kann, dessen muss man sich bewusst sein.

Brüningstraße / Hohlstraße
Die zulässigen Parkplätze innerhalb der aktuell angeordneten und beschilderten Haltverbote in der Brüningstraße sollen nun optisch durch Markierungen dargestellt werden. Es ist m. E. trotz guter Absicht sehr denkwürdig, dass man dies tun muss, denn vom Grunde hin ist die Beschilderung klar und eindeutig. Die dortigen Anwohner, davon gehe ich aus, dürften die bestehenden Regelungen bereits kennen und berücksichtigen. Wenn man sich jedoch auf diese Weise eine bessere Einhaltung der Regeln hinsichtlich Halten und Parken erhofft, kann dies mitgetragen werden. Allerdings sollte die Ausführung der Markierungsarbeiten gleich regelkonform nach den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) und nicht nur „provisorisch“ mit „Sprühfarbe“ o. ä. erfolgen. Sollte diese Maßnahme die gewünschte Wirkung zeigen, so bestünde hier dann kein Nachbesserungsbedarf mehr.

Die derzeitige Beschilderung (eingeschränktes Haltverbot) könnte mit dem entsprechenden Zusatzzeichen (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt) ergänzt werden. Dies würde dann auch für jeden die zulässige und „gewünschte“ Parksituation noch mehr verdeutlichen. Des Weiteren genügt es, wie z. B. in der Dielheimer Straße, nur die Ecken der Parkplätze abzugrenzen/zu markieren.

Zur Speyerer Straße
Da die „Kraichgau Seniorenresidenz Mühlhausen“ an der Speyerer Straße liegt, dürfte möglicherweise die streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die zulässige Strecke von maximal 300m auch ohne erhöhte Gefahrenlage (Unfallzahlen) rechtskonform angeordnet werden. Grund hierfür ist eine entsprechende Änderung der StVO vor einiger Zeit.

Barrierefreie Bushaltestellen sind generell zu begrüßen. Daher rege ich auch an, in diesem Zusammenhang noch die Bushaltestelle an der Hauptstraße (von Rotenberg kommend), Höhe des ehem. Möbelhaus Adam, barrierefrei zu gestalten und die dort bestehende, nicht einwandfreie „Regelungssituation“ (Piktogramm), zu bereinigen.

Die Optimierung der Querungsmöglichkeiten (wie z. B. an der Hauptstraße Höhe Einkaufsmarkt PENNY) auch an der Speyerer Straße, sind zu begrüßen.

Zur Speyerer Straße / Laube
Auch diesem Vorhaben, Einrichtung eines Fußgängerüberweges, kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, zugestimmt werden.

Zur Unteren Mühlstraße / Bereich Kirchenvorplatz
Die Aufenthaltsfunktion ist für diesen Bereich zu bejahen, ist es doch ein zentraler Treff- und Kommunikationspunkt der Gemeinde auch wegen unserer dortigen Kirche. Des Weiteren sind bereits vorhandene bauliche Voraussetzungen (ebenerdiger Ausbau usw.) sicher hilfreich. Ob dieser nicht sehr große und übersichtliche Teilbereich nach einer Anordnung als verkehrsberuhigter Bereich als der große Wurf i. S. Verkehrssicherheit angesehen werden kann, muss die Zeit weisen. Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hier durchzuführen dürfte sich möglicherweise nicht ganz einfach gestalten.

Zur Östringer Straße / Rotenberger Straße
In der avisierten Bürgerinformationsveranstaltung gilt es, realistische und rechtssichere Lösungen aufzuzeigen. Es ist niemandem geholfen, nur mögliche positive Effekte darzulegen und einer Erwartungshaltung nachzugeben. Letztere aufzunehmen ist wichtig: Diese Erwartungshaltung dürfte aber auch sehr vielschichtig sein, je nach dem, wen man hierzu wie befragt. Es ist sicher im Interesse aller, effiziente und zulässige Maßnahmen zu finden. Es ist zu hoffen, dass dies gelingt, damit auch diesen belasteten Bürgerinnen und Bürgern an diesen Straßen zu einer annehmbaren Wohn- und Lebensqualität verholfen werden kann.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat         

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