Ergänzung der Friedhofssatzung

Neue Möglichkeit beim Wiesenurnengrabfeld. Thematik „Friedwald“ wird von den Freien Wählern weiterverfolgt

Wer aufmerksam über die Friedhöfe unserer Gesamtgemeinde geht, kann ganz offensichtlich sehen, dass die Veränderung unserer Gesellschaft auch vor den Bestattungsformen keinen Halt macht. Die traditionelle Erdbestattung tritt immer mehr in den Hintergrund, zwischenzeitlich sind 70 – 80 % aller Bestattungen Urnenbestattungen. Ein deutlicher Trend zu so genannten „alternativen Bestattungsformen“ ist schon lange zu beobachten. Wohlwissend, dass diese Thematik auch auf unsere Gemeinde zukommt, besuchten die Freien Wähler bereits im März 2016 den Ruhehain in Reichartshausen, um sich umfassend informieren zu lassen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse ließen unsere Vertreter/innen im Gemeinderat in ihre Arbeit einfließen und mahnten bei entsprechenden Tagesordnungspunkten immer wieder die Einrichtung dieser alternativen Bestattungsformen an. Bis Januar 2018 gab es in der Gesamtgemeinde jedoch nur die Möglichkeit einer Erdbestattung, sowie einer Feuerbestattung (mit der Option, die Urne in der Erde oder in einer Urnenkammer beizusetzen). In der Gemeinderatsitzung am 25.01.2018 beschloss man, neben Wiesengrabfeldern und einer anonymen Bestattung, auch gärtnerisch betreute Grabfelder. Bereits damals wurde seitens der Freien Wähler betont, dass die beschlossenen Bestattungsformen nur ein Einstieg sein können. Denkbar wäre z.B. auch die Anlage eines Friedwaldes auf dem Gebiet der Gesamtgemeinde, ebenso wie gemeindlich gepflegte Aschefelder. Beides könnte die Kosten sowohl für die Gemeinde als auch für die Angehörigen der Verstorbenen deutlich senken. Soweit der historische Rückblick.

In der jüngsten Sitzung mussten sich die Ratsmitglieder mit einer Anpassung/Ergänzung der Friedhofssatzung auseinandersetzen. Die Nutzung der Wiesengrabfelder unterliegt aktuell einer extrem hohen Nachfrage in der Bevölkerung. Des Weiteren wurde immer wieder der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, dass in den Wiesengrabfeldern auch mehrere Verstorbene (Ehe-/Lebenspartner, Kinder) in „einem“ Grab beigesetzt werden können, was bis dato laut Satzung so nicht möglich war. Diese Anregung seitens der Bevölkerung macht auch nach unserer Meinung sehr viel Sinn, weshalb die Freien Wähler unisono dem Verwaltungsvorschlag zustimmten. Jetzt können bis maximal vier Urnen in einem Wiesengrabfeld beigesetzt werden. Diese Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit wird aber nur auf die Urnengrabfelder beschränkt bleiben. Bei den Wiesengrabsargbestattungen wäre bei einer analogen Verfahrensweise ein unverhältnismäßig hoher pflegerischer Aufwand durch den Gemeindebauhof notwendig, weshalb die bisherige Regelung beibehalten wird. Die bereits eingangs erwähnte Thematik „Friedwald“ bzw. „Ruhehain“ wird seitens der Freien Wähler weiterhin aktiv verfolgt. Positiv verlaufene Vorgespräche mit den entsprechenden Stellen wurden bereits geführt. Ein Friedwald bzw. gemeindlich gepflegte Aschefelder mögen heute vielleicht schwer vorstellbar sein, doch das waren Urnenstelen seinerzeit auch ! Unsere GRin Bianca Dolland-Göbel brachte in ihrer Stellungnahme zum Ausdruck, dass sie die vorgeschlagene Belegungsart beim Wiesengrabfeld mit maximal vier Urnen, insbesondere für Familienmitglieder, als äußerst positiv empfinde. Des Weiteren machte Sie deutlich, dass wir weiterhin die Verwaltung auffordern, die Möglichkeit(en) der Einrichtung eines Friedwaldes auf der Gemeindegemarkung als weitere alternative Bestattungsform zu prüfen und dem Gemeinderat Vorschläge zu unterbreiten.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

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